abschiedbrief,
der
;- / auch
-Ø.
›Dokument über die Entlassung (aus einem Arbeitsverhältnis), Dienstzeugnis‹; speziell: ›Bescheinigung über die Verweisung an eine höhere Rechtsinstanz‹;
Syntagmen:
a. begern / fürlegen; jn. one a. aufnemen.
Belegblock:
soll khain maister [...] khainen müllkhnecht [...] ohne furweißung seiner postport- oder abschiedt brieff nit aufnemben.
Die bestandleüt [...] sollen sich erstlich bei ainem pfleger alhie erzaigen und daselbst ire abschied- oder kundschaftbrief fürlegen.
so solle der gerichtschreiber [...] dem appellanten alle acta [...] den apostolis oder abschidbriefen einverleibt volkommenlich zue geben schuldig sein.