kundschaftbrief,
der
;–/-e
auch -Ø
.›schriftliches amtliches Zeugnis, Beweismittel‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
einen k. fürnemen / geben / nemen / verhören / verschliessen
; etw. in einen k. schreiben
; k. einer geburt
; fürlegung eines kundschaftbriefes
; besiegelter / papierner k.
Belegblock:
die vrsach in den kuntschafft brieff geschribe͂ vnd gemeldet werd / vnd sol derselb kuntschafft brieff verschlossen bliben.
denselben weg der Steinlinger seliger ließ wider vermarcken [...] und nam des ein kuntschaftbrief unter des gerichtz insigel hie zu Nuremberg.
so begerten si zwen kuntschaft brief darumb zuͦverhören, die verlesen und verhört sind in vertruwen.
Wann ainer ain urtail- oder kundschaftbrieff von ainem gericht nimpt, die sollen allwegen under meinen sigell gegeben werden.
funf besigelt kuntschafftbrief von funf steten, alle funf auf pappir geschriben mit aufgedrukten insigeln.
Rennefahrt, Stadtr. Bern ;
Schib, Urk. Laufenb.
44, 12
; Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen ;
Uhlirz, a. a. O. ;