pasport,
1.
›behördliches Dokument, Urkunde für unterschiedliche Zwecke‹; je nach Zweck z. B.: ›Paß, Ausweis als Ein-, Aus- oder Durchreisegenehmigung‹; ›Entlassungsschein aus einem (oft: militärischen) Dienstverhältnis, Unbedenklichkeitserklärung, Führungszeugnis, Dienstzeugnis‹; ›Geleitbrief, Zolldokument für den Warenverkehr‹; vereinzelt Tendenz zu: ›Freibrief für etw.‹.Phraseme:
jm. pasporten geben
›jn. zum Verschwinden auffordern‹.Syntagmen:
die / eine p. auflegen / verfertigen / fordern / nemen / besichtigen / bekommen / haben / bringen / liegen lassen / zeigen, jm. eine p. (mit)geben / mitteilen / schreiben / zeigen
; p
. (Subj.) etw. beweisen
; sich der p. rümen
; etw. durch eine p. sichern, mit einer p. versehen sein
; aufrichtige / beglaubte / gebürliche / unbesiegelte p
.; laut der p.
Wortbildungen
(verdeutlichend): pasportbrief
Belegblock:
war pastor bei Masick […] worden, haben im ein pasportz mitgeben.
sollen auch keine Perschonen […] ohne geburliche Passport und unabgefragt ahn einiger Pforzen ingelassen werden, es were dan Sach, dass sie in Mangel der Passportzen glaublichen Bericht anzeigen konten, woher sie kommen.
Daß der statschriber die paßporten, so van noch den burgern forderlich, verfertige.
Solle sich auch der gebühr verhalten in abforderung von den armen burgern in paß-porten zu verfertigen, item zeugnuß-briefen, geburthsbriefen.
der kriegsfürst von Trier hat mir ein bassbort geben: damit kum ich daher.
Jacob Huberr […] het sein PasPart Zu wien liegen lassen.
Im himel het ich dein thun warten, | Weil du hast eine gut bostparten.
Der ich hab gedient weit vnd ferrn | So manchen Graffen, Fürstn vnd Herrn, | Wie es mein postparten beweissn?
Doch fraget jhn der Jesuit / | Ob er auch hett ein Passbort mit? | Vermeint ein Ablassbrieff / der frei | Bekräfftigt wer mit Wachs und Blei.
die puren wend mich zemmen; | Sie hand mir schon passborten geben.
alsdann wurden seine gueter durch ain gemaine paßporten gesichert.
hat ir die fraw ain unbesiglt pasbort geben und die wider ires junkers willen beurlaubt.
soll niemand hinfüran […] kainen hie- und außlendischen hawerknecht beherbergen […], er hab den ain abschied oder poßporten das er redlich von seinem herrn […] abgeschaiden sei.
soll khain maister […] khainen müllkhnecht […] ohne furweißung seiner postport brieff oder abschiedt brieff nit aufnemben.
das den zigeinern […] keine paßport oder urkund mittheilt werden solen.
So sol auch Keiner auf vnsern Pergwerch, mer gefurdert werden, er hab dann ein Pas Port, vrkhunt, oder aber einen genugsamen vorsPrecher, das er an andern orten redlich abgeschieden […] seÿ.
Schwartzenbach
M iijv
; Hulsius
N ijv
; Schulz/Basler
2, 394
; Öst. Wb.
2, 443
; Otto, Zeitzer Kanzl.
1970, 116
.2.
›Verabschiedung e. P., Entlassung aus dem Dienst; Urlaub‹; Metonymie zu 1.Belegblock:
Ein erlaubniß võ oberen auß dem krieg / oder anderẽ diensten / auff bestimpte zeit wider zů kummen / Ein paßport.