ausspruch,
der
;-(e)s/
–.1.
›Ausspruch, Kundgabe, Verkündung von etw.‹; zu 1.
Syntagmen:
a. des lobs / segens
; dem
(!) a. erwarten
(hier möglicherweise ›Schluß der Predigt‹, dann vgl. 6).Belegblock:
zu dem Ausspruch deß Lobs der Allerheiligstẽ Dreyfaltigkeit.
2.
›durch persönliche Vereinbarung oder rechtsförmlich getroffener Entscheid, Schiedsspruch, Vereinbarung, Regelung; Gebot, Vorschrift, Befehl‹; speziell: ›Erbteilung‹, jeweils sowohl als Handlung wie metonymisch als Inhalt der Handlung; zu 7.
Syntagmen:
den a. fällen / fassen / geben / sprechen / tun / erläutern / verhandfesten / hören / annemen / halten / überfaren, jm. den a. eröfnen
; a. kraft haben
; dem a. nachkommen / voltun / wiedersprechen
; etw.
(z. B. sache / urteil
) zu (einem) a. kommen, etw. zum a. bringen, sich auf einen a. verwilkoren, wieder den a. reden, bei dem a. bleiben
; a. des fürsten / grafen / königs / richters
; sage / tag / urkunde des a.
; freundlicher / gütlicher / rechtlicher / richterlicher / warhafter a.
Belegblock:
so gaf man dat bolwerkt zu Dutz in dez bischuf hant van Treir bis up den auspruch, den er noch sprechen solde.
so kan er vernemmen / wie sehr darin seinem Außspruch widersprochen werde.
daz mich dy Erwirdigen prelaten [...] fumfczen marg [...] beczalt haben noch aussproch der hochgeborn furstin.
off vnsjr awssproch hot har czu eym geclaÿt.
ist dez bey dem lantfride beliben auf einen außspruch und hat das mit hantgebenden treuen gelobet.
Abschneydung eins kriegs. oder außspruch. domit ein krieg [...] gestillt wirdet.
wer behielt die ee des herrn: den quelten sy nach dem ausspruch des kunigs.
Nach manchem Gerichtztag ward ein Tag gesetzt des Ußspruchs.
Alz ich selb 4 zu Rotwil waz umb den ussspruch zwüschend her Wernher Murer gegen minr herschaft.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
151, 1
; Warnock, Pred. Paulis
6, 77
; Staub, Qu. Wien
3, 2, 2743, 6
; Voc. Teut.-Lat.
c iijr
; Schwartzenbach
Q iiijv
; Preuss. Wb. (Z)
1, 336
; Vorarlb. Wb.
1, 200
;