aufrur,
die
,
vereinzelt
der
;
(für das Fem.),
-s
(für das Mask.)/ auch
und
-en.
1.
›Streit, Schlägerei, gewalttätige (auch: mit Waffen geführte) Auseinandersetzung zwischen Einzelpersonen; lärmende Rauferei, ruhestörender Lärm‹;
offen zu 2; vgl.  2.
Beleghäufung im Obd.
Bedeutungsverwandte:
,  3,  1,  4, ,  12,  1,
2
, (
der
3, , , ; vgl.  1,  11,  1.
Syntagmen:
die a. abstellen / anfahen / fürnemen / machen / treiben / üben / hören, spiel bringen a
;
a.
(Subj.)
werden / beschehen / begeben sich / erstehen / erwachsen
;
in a. geraten, etw. sich in der a. begeben, in der a. zu tode geschlagen werden
;
grosse / grausame a.
;
a. mit der hand, a. zwischen
Personen.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
sein viel loser Handtwercksknechte und allerley gemeines gepöbels in der Kirchen geblieben, haben alda einen grausamen Aufruhr folgender weise geubet.
Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1635
):
fluchen, schweren, aufruhr, messerrupfen, schlegerei.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
nachdem das spil mancherlei zwitracht und irrung, gewalttat und aufruer bringen möcht.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
31, 44
(
nobd.
,
1522
):
sunder solche entleibung unversenlicherweiß in einem gezenc oder aufrur sich begeben het.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
A. 16. Jh.
):
so sollen ir euch in dieselben gast-, würts-, oder gesslierheuser thuͦn, effnung begern und solliche unhändel und angefangen ufruͦrn abstellen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
welicher hinfuͥr [...] nachts in vnnser statt eynich vngewon geschrey, geloͤuff oder annder vffruͤr, die dann zuͦ vnruͦw dientten, fuͥrnaͤmen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
das keiner mit dem andern nünt unfrüntlichs, kein unglicht noch ufruͦr anfahe.
Bachmann, Haimonsk. (
halem.
,
1530
):
möchte glich ein grosse uffruor zwŭschend üch und im erwachsen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
schluͦgen heftig an dem dantz zuͦ ainander, und ward da ain grose auffruͦr.
da ist ain auffruͦr worden. ain zimerman von Augspurg hat [...] ain Spaniolen in das maul geschlagen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1611
):
Solle niemand zu nacht nach der neunden stund in den würthshäußern bei dem wein sizen noch auf der gassen gehen, aufruhr treiben, mit schreien, juchzen oder andern ungestalten dingen.
Ebd. (
1531
):
da hab sich an dem tanz ain uffruͦr erhapt und begeben, das ettlich von Grimelfingen ain uffrür mit Hansen Stenglin [...] angefangen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
daß die nachbarn oder andere in gericht mit ainander kriegen und in aufrühr und zuschlagen geratten.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
237, 4
;
Welti, a. a. O. ;
Geier, a. a. O. ;
Müller, a. a. O. ;
Ders., Lands. St. Gallen
21, 10
;
79, 22
;
Bachmann, a. a. O. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 239, 26
;
340, 26
;
438, 10
;
Fischer, Eunuchus d. Terenz ; ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
2.
›Aufstand, Aufruhr, Erhebung von einzelnen oder von Gruppen eines Gemeinwesens gegen die Obrigkeit; bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzung innerhalb einer Gesellschaft, Bürgerkrieg‹; auch: ›Pogrom herrschender Gruppen gegen Minderheiten (z. B. die Juden)‹; metonymisch: ›Geist des Aufruhrs‹;
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
1, 1206
.
Syntagmen:
die a. anfahen / anrichten / antriefeln / besorgen / erheben / erwecken / machen / stiften / ablegen / abwenden / befrieden / stillen / fürkommen
;
a. sich erheben / entstehen / erstehen / geschehen / kommen / werden, a. jm. zum halse heraus stinken
(zur Metonymie);
jn. zur a. manen, etw. zur a. geraten, zu a. dienen, jn. vor a. behüten, etw. durch a. zu schanden machen, jn. durch a. verderben / helligen, sich zu einer a. geziehen
(›entwickeln‹),
jm. mit a. wiederstand tun
;
grosse
(mehrfach)
/ gefärliche / jählinge / schädliche / ungeheure / bürgerliche a., bäurische a.
(›Bauernkrieg‹);
a. der söldner, des gemeinen volks, a. im volk, a. wieder das ampt, a. wieder die oberkeit / jn.
(z. B.
den vater
),
a. gegen die herschaft / jn., a. unter (Personen)
;
anfang / schuld / ursache / anstifter / schrecken / strafe der a.
Wortbildungen:
aufrurteufel.

Belegblock:

Meisen, Wierstr. Hist. Nuys, vor
2175
(Ü) (
Köln
1476
):
Van eynre vp royr bynnen Nuyss der zeuldener vnder sich.
Luther, WA (
1529
):
als hette ich durch secten auffrhur, blutvergissen, dem Bapst sein reich zu schanden gemacht.
Ders. Hl. Schrifft.
2. Makk. 4, 30
(
Wittenb.
1545
):
DA [...] richteten die Tharser vnd Malloter eine Auffrhur an / darumb / das sie der König seinem Kebsweibe geschenckt hatte.
Ebd.
2. Makk. 4, 31
:
Da machte sich der König eilends auff / das er den Auffrhur stillete.
Ebd.
Esr. 4, 19
:
Das diese Stad von alters her wider die Könige sich empöret hat / vnd auffrhur vnd abfall drinnen geschicht.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
70, 34
(
omd.
,
1544
):
welchs sich zu einer mautereyͤ aber ufrur wolde gezihen.
Mylius (
Görlitz
1577
):
Seditio Auffrur / Empoͤrung.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
das wir durch sollich krieg und aufrur so swerlich verderbt und gehelligt worden weren.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
nachdem der dritt alt burgermaister [...] durch schrecken der aufrur in tödliche krankhait gefallen.
Sachs (
Nürnb.
1559
):
Durch die möcht kommen ein auffrhur, | Mancherley unraths und unfuhr.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
da sie in der statt [...] sturmen hören oder andere ufruehren sich in dem veld entheben.
Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1514
):
do herhuͦb sich [...] die gros uffruͦr, die man nampt der arm Kuͦntz.
Ebd. (
1529
):
ward die groß uffruͦr zuͦ Rottwill zwischat dem raut und den, die nit Luters warend, gegen den, die Luters warend.
Ders., Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1592
):
davon ein bruch oder schädlich uffruor und rottieren entstehen mochten gegen unser gnädigisten herrschaft.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
573, 32
(
halem.
,
1495
):
oder ander antraͤg, die zuͦ uffruͦr und widerwertikeit dienten.
Brandstetter, Wigoleis
231, 22
(
Augsb.
1493
):
Auffruor wider jn vnd widersag von souil künigen triben dise klag zuorugk.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
Es ist im gantzen königreich Franckreich der religion und der von Guise halben grosser zwispalt und aufruer.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1614
):
ob uffrueren, gefecht und entpörungen entstienden.
Straus, Juden Regensb.
280, 8
(
oobd.
,
um 1476
):
so ist hie mangerlay folk, einer mocht in schuld sein, der ander hiet sust neid und has zu in, dardurch aufrur unter in bescheen mocht.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
in dieser aufrur ruͦften [...] die bürger der stat Kölen zuͦ keiser Friderich umb hilf.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
183, 31
(
tir.
,
1525
):
vil seltzamer wort, die zǔ widerwillen und aǔfrǔern dienen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Von der andern aufruer kaiser Ludwigs sünen wider den vater.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
, Hs.
1546
):
oder sich sonst aufruer wider das ambt oder desgeleichen sachen zuetruegen.
Laufs, Reichskammergo.
199, 15
;
Brinkmann, Bad. Weist. ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ; ;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ;
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. ;
Baumann, a. a. O. ; ;
Harsdoerffer. Trichter f.;
Baumann, Bauernkr. Oberschw. ; ; ;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
Roth, a. a. O. ;
Wopfner, a. a. O.
35, 8
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
110
;
Rot
357
;
Dietz, Wb. Luther ;
Aland, Lutherlexikon
30
;
Baeumer, in: Monatshefte f.d.dt. Unterr.
74, 1982, 463-472
.