meuterei,
die
;
-Ø/–
;
über
frz.
meuterie
›Aufruhr‹
aus dem
lat.
Part. Perf. von
move͂re, movita
(
Kluge/S.
2002, 617
).
›Uneinigkeit, Zwietracht‹ bis hin zu ›Unruhe, Aufruhr, Aufstand, Meuterei, sozial gefährliche Umtriebe aller Art‹.
Syntagmen:
m. anfangen / anrichten / ausspähen / erwecken / machen / stiften / verdenken / vermeiden
;
m
. (Subj.)
beschehen / werden
;
sich der m. enthalten
;
etw. sich zu einer m. geziehen
;
m. der bürgerschaft
;
die heimliche m
.
Wortbildungen:
meuten
,
meutenieren
,
meuterisch
,
meuting
›Aufwiegler‹,
meutmacher
›Aufwiegler‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Tumultus. Auffrur aufflauff empoͤrung auffstoß rottierung rhumor tumult rotterey auffstand gewirr conspiratz meuterey.
bringt nichts guttis, macht muterey ym volck und vorachtung der geystlichen ubirkeyt.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
296, 1107
(
Magdeb.
1608
):
Die schalt er [Lewe] als lose meutmacher / | Seine Neider / vnd Widdersacher.
Ebd.
658, 4748
:
ein Edler Schwabe / | [...] | [...] war gern dabey / | Wo man solt stifften Meuterey.
Kollnig, Weist. Schriesh.
276, 45
(
rhfrk.
,
1562
):
daß des dorfs brauch ist, daß keiner in der gemein mehr an schaafviehe halten dan fünfzig stück, meütterey zu vermeiden.
Franz u. a., Qu. hess. Ref. Bd.
2, 14, 35
(
hess.
,
1526
):
Wiewohl er den
[...] evangelischen brudern Wolff Steinmetzen [...] bei euch sich rottirung und mutereig auch frembder prediger, [...]
zu enthalten [...] befohlen hat
.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Hadder / [...] spaltung / trennung / meuterey / krieg.
Mone, Adt. Schausp. (Hs. ˹
omd.
,
1391
˺):
so
e
gloube wir in ere schande | und gelosen der muͤdinge in unserme lande.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
70, 33
(
omd.
,
1544
):
welchs sich zu einer mautereyͤ aber ufrur wolde gezihen.
Sachs (
Nürnb.
1553
):
Auff das er mit meutrischen sachen | Haimlich khem zu dem regiment.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
321, 35
(
Genf
1636
):
meuten / meutenieren / Se mutiner, Agitare seditiones.
Ebd.
37
:
meuterey / f. Heimliche verknuͤpffung wider einen.
Chron. Augsb. , Anm. (
schwäb.
, zu
1556
):
da durch unruebige vor oder nach der musterung ain meuterei oder böse practick under inen angericht wurdt.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
wiewol er ein wunderbarlichs mendle, auch zu zeiten ein rechter meutmacher under dem gesündt.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1607
):
das etliche meütmacher und rädlfüehrer verhanden sein, welche grosse straff, da sie nambhaft [...] werden, bedrohet worden.
v. Keller, Ayrer. Dramen ;
V. Anshelm. Berner Chron. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 773, 26
;
Vgl. ferner s. v.  15,  2,  1.