rottierung,
die
;
-Ø/-en
.
›zweckgebundener Zusammenschluss von Personen‹ (vom Sprecher überwiegend negativ bewertet); im Einzelnen: ›konspirative Versammlung‹; ›Verschwörung‹; ›Zusammenrottung‹; ›Aufstand‹; ›Aufruhr‹;
Obd.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1563
):
Auff ire unterthan hab acht, | Wo solch rottirung wirt gemacht, | Heimliche bündnuß und verein.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
bei in die von Augspurg, die von Wörd ec. und die andern stett, die in die rottierung gehörent.
Ebd. Anm. 2 (
v. 1536
):
der herrn burgermaister bevelch und gebot, daß sie sich der widertauffer, auch haimlichen und offenlichen versamlungen, winckelpredigen und rottierungen entschlagn soltn.
Ebd. (
1544
/
5
):
bis er zuletzt als ain imperator und ainiger gepieter von dem römischen volck benennet und begrießt und doch [...] durch ain rottierung in sitzendem rat [...] ermördet worden ist.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
Es solle auch die feur- oder sturmb gloggen [...] zu kainer zeit dan in aufruer, einfäll [...] oder da sich ain tumult, aufwiglung und rottierung wider das ambt erzaigen und erheben wolt, gebraucht noch geleüt werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
):
Weil die rottierung der gartierenden lantsknecht oft und vüll mall durch außgangene generallen verbotten.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ; ;