treffen,
das
;-s/-Ø
.›Kampf, Gefecht, Angriff‹; im Einzelnen: ›(ritterlich-spielerischer) Einzelkampf (mit der Lanze)‹; ›Duell‹; ›Handgemenge‹; ›Scharmützel‹; ›Schlacht (zweier Heere)‹;
Phraseme:
wenn / so / wie es an ein, zum treffen geht / komt
o. ä. ›wenn es zur Sache geht / kommt; wenn es ernst wird‹.Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): 8, (der
) 3, 5, (die
) 1, , 1, 4 (subst.), 1 (subst.), (der
) 1; vgl. 3, 2, 12, 1, , 3, 1, , , 2
1, , 4, 1, , 2, 2, 1
1, , 1
2, 9, I, 1; 2.Syntagmen:
ein t. (mit jm.) tun
, [wie] (z. B. also / wol
) machen / schicken
; ein t
. (Subj.) geschehen / kommen
, [wie] gestaltet sein
; jn. im t. abstechen / umbringen, sich zum t. rüsten / schicken
; ein t. mit jm
. (z. B. mit dem von Regensberg
), gegen jn
. (z. B. gegen die Saracenen
); ein grosses / kleines / neues / ritterliches t., x
(z. B. ein, drei, viele
) treffen
; ein / viel treffens, zur zeit des treffens
.Belegblock:
¶ Confligere. Scharmuͤtzeln treffen thun an ein ander setzen sich versuchen. ¶ Conflictus. Scharmuͤtzel treffen schlacht.
wie viel ist der [...], die zur zeit des treffens beweissen werden, das sie es noch nie ernstlich gemeynet haben.
Gehts aber daruber zum treffen, so last uns nur kuhne, keck sein, Denn unser sach ist gutt.
Aber wie es zum treffen gieng / | [...] | Da wolt es niemand ins werck stellen.
Ebd.
639, 4148
: Vnd Staub / Stirn / krachen / in die lufft pralt / | So war das erst treffen gestalt.
es muͦst zuuor eyner von den vettern [...] mit jm eyn treffens thuͦn.
wiewol der Venediger sich ritterlich genug gehalten / vnnd seine drey treffen wol gethan / auch alle spieß mannlich zerbrochen.
Da sie aber beyde hauffen in die nähe und einander zu sehen kamen, rüstet sich zu angriff und treffen.
nach vielen vnterschiedenen erhaltenen Schlachten / Treffen vnd Stuͤrmen / eroberten sie
[Tancredo und Rinaldo]
endlich [...] / dieselbe grosse Statt. wo es zu der sach vnnd ein treffenn vnd schlagen komen wurde.
Ebd.
115, 28
: so jst, wo vill leut vnd groß hauffen seindt, das best zum ernst vnd zum schlagenn, das man vill hauffenn vnd vill treffens gegen den feinden mach.
sprach der Teuffel nochmahlen, es ist auß keiner andern meynung, als, wann es zum treffen kommen soll, euere Straffen euch desto mehr zu häuffen
(hier wohl ›Jüngstes Gericht‹).
Peil, a. a. O.
657, 6
; Dünnhaupt, a. a. O.
11, 9
; Neubauer, a. a. O.
116, 7
; v. Birken. Erzh. Österreich ;
Lemmer, Brant. Narrensch.
70, 10
;