angrif,
der
;
-(f) (e)s/
auch
-Ø.
1.
›Anfassung, Berührung von etw./jm. mit den Händen‹;

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
2, 132
(
Nürnb.
1517
):
Wie aber die freud des herzen, die frolockung und lobgesangk itzogemelts angrifs gestalt sein.
2.
„der einspringende Winkel des Riegels, in den der Schlüssel eingreift, um ihn vor oder rückwärts zu schieben“ (); Metonymie zu 1; ›Anhaltspunkt für etw.‹; Ütr. und Metonymie zu 1.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Daz sie diekeinen an grif | An iren zuvluchten mugen haben.
3.
›Pfändung von etw., Beschlagnahme‹;
vgl.  8.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  2,  2.
4.
›Anfall, Überfall von jm. auf jn.‹;
vgl.  10.
Bedeutungsverwandte:
 3, ; vgl.  11,  1,  1.

Belegblock:

Koller, Ref. Siegmunds (Hs.
um 1475
):
Wer aber recht abslug und selber recht haben wolt und einen angriff thet, der wer umb alle sein recht komen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1429
):
Wir der schultheiz vnd rat der stat Bern haben angesechen, das digk vnd vil vnredlich angriff in vnser stat beschechent.
5.
›Festnahme, Verhaftung von jm.‹;
vgl.  1213.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
die Schergen, vnd warten mit verlangen, wo der Richter Ihnen irgend einen Angriff zu thun anbefehlen wirde.
6.
›Gerichtsbarkeit, Recht auf Festnahme und Aburteilung von jm.‹; Metonymie zu 5.
Bedeutungsverwandte:
 5; vgl. ,  3.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
um 1690
):
Hochgemeltem unserem gnädigsten curfursten und herren hört hieselbst zu der wildfang, klockenschlag, angriff, galg, rad, pöst, gebot und verbot; ihre curfurst. dchlt. sollen richten zu waßer und zu land, auf der erden und darunder.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1580
):
Alsdann auch das kaiserl. urtheil unter andern uns den angriff sowohl über die eingeseßene burger als die fremden zugibt.
7.
›Folter‹;

Belegblock:

8.
›militärischer Angriff, Überfall auf jn.‹;
Bedeutungsverwandte:
1
 2, I, 12,  1, (
der
1,  2 (subst.); vgl.  11,  3,  1, ,  11,  3, .

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1376
):
darnach haimet er bös lüt gen Wellenburg und graiff an die von Elrbach mit bösen angriffen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1387
):
Wir haben gesetzet, daz nieman von vͥnser stat in froͤmde kriege varn [...] sol, oder keinen angriff ieman helfen tuͦn, äne sunder vrlob dez schultheissen.
A. à S. Clara. Glori (
Wien
1680
):
voll der Zuversicht zu diesem H. Helden / faͤngt er an den Feind anzugreiffen / siehet aber in dem ersten Angriff / daß der Himmel sich eroͤffnet.
9.
›Anfall von etw. (z. B. einer Krankheit)‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Angriff der kranckheit / Das anfaren. Tentationes morbi.