kampf,
der
;
-es/-e
+ Uml.
›feindliche Auseinandersetzung zwischen Personen‹; ›gerichtlich festgelegter Zweikampf‹; ›Kampf, Streit, Wettkampf (mit Waffen oder Worten)‹.
Syntagmen:
einen k. anlassen / annemen / aufnemen / bescheiden / bestehen / bieten / fechten / füren / leisten / ordnen / scheiden / streiten / urteilen / verbieten / verlieren, den k. auf jn. legen, jm. k. geben, jm. einen k. anbieten / abgewinnen / erlauben / versprechen, k. wieder jn. annemen; jn. des k. ansprechen / quittieren / ledig sprechen, k.
(Gen.)
antworten, sich k.
(Gen.)
annemen / unterwinden; an den k. gehen / treten, an dem k. siegen, etw. durch k. beweisen, jn. in k. füren / laden, sich in den k. geben, in den k. gehen / kommen / reiten / treten, (jn.) im k. bestehen / überwinden, jn. mit k. ansprechen / bereden / überwinden / weren, jn. um einen k. ansprechen, etw. zu k. besagen, jn. zum k. auftrompeten / berufen / bewegen / grüssen / herausfordern / heischen / gebieten; k. des schwertes; blutiger / gesprochener / kurzweiliger / sunderlicher / täglicher k.; des k. wert / wirdig; des k. spiel / wunden
.
Wortbildungen
kampfacht
›Friedloslegung‹ (zur Sache: ; seit 1410),
kampfächter
(seit 1410),
kampfansprache
›Forderung zu gerichtlichem Zweikampf‹ (14. Jh.),
kampfbot
›Aufforderung zum Kampf‹,
kampfbrief
,
kampfbuch
,
kampfdegen
(die Waffe),
kampffechten
(a. 1443),
kampfgenosse
,
kampfgericht
(a. 1613),
kampfgeschir
,
kampfgeselle
,
kampfgewand
(15. Jh.),
kampfhandel
(16. Jh.),
kampfhof
(seit 1364),
kampfhut
(M. 15. Jh.),
kampfhüter
(15. Jh.),
kampfkolbe
(a. 1482),
kampfkrieg
,
kampfkunst
,
kampflon
,
kampfmeister
(dazu bdv.: ),
kampfnis
,
kampfordnung
(16. Jh.),
kampfort
(a. 1544),
kampfplan
,
kampfplaz
,
kampfrecht
(a. 1374),
kampfrede
,
kampfrok
(um 1447),
kampfros
,
kampfrur
›Verwundung‹ (Ausdruck der Fechtkunst),
kampfsalbe
,
kampfschaz
(a. 1410),
kampfschild
(a. 1446),
kampfschildampt
(a. 1395),
kampfschrift
(a. 1613),
kampfschwert
,
kampfspiel
,
kampfstat
,
kampfstechen
›Turnier‹ (2. H. 15. Jh.),
kampftag
(a. 1447; 1609),
kampfwagen
(seit 1599),
kampfweise
›kampfkundig‹ (a. 1589).

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
zuͦ tragene daz heyze yseren oder mit kampnisse sich zuͦ werende.
wil ine der an sprechen mit kamphe, des mach her ime nicht geweigeren.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
1. Dr. 15. Jh.
):
beschieden beide partien einen kamp gen Limpurg.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
wo du souiel tugendt vnd vernunfft hettest [...] wolt ich dich deß kampffs quittieren.
Ermisch, Freib. Stadtr. (
osächs.
, Hs. 
v. 1325
):
Werden denne di wunden zu kampe besaget [...] so richtet man uber si mit vingern.
Ebd. Freib. Stadtr. :
welchir sigelos wirdet [...] daz kampfgeschirre daz blibet dem richter zu rechte.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
so must ine der cleger mit campf uberwinden.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
360
(
osächs.
,
1607
):
Alle, [...] | Sollen sich wieder finden Lahn | Auff dem verordenten Kempfplan.
Mylius (
Görlitz
1577
):
Monomachia Kampff zweyer alleine.
Opitz. Poeterey
10, 11
(
Breslau
1624
):
Plato / welcher im Tragedien schreiben so weit kommen / das er auch andern kampff anbitten doͤrffen.
Gille u. a., M. Beheim
79, 150
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
das chain chempel noch czwitracht in dem land umb gee.
Voc. Teut.-Lat.
q ijv
(
Nürnb.
1482
):
Kempffer od’ kempffmaster [...] od’ streytter.
Franck, Decl.
347, 18
(
Nürnb.
1531
):
streit er mit stumpffen kempffdegen / vnnd nicht mit schlachtschwertern.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Gar keiner war unter in allen, | Der nicht ein kampffrur darvon bracht.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Benennet [...] den ort, da der Kampffplatz ist!
Fuchs, Murner. Geuchmat
47, 26
(
Basel
1519
):
als Dauid den grossen Goliath in sunderlichem kampff bestanden hat.
Rieder, St. Georg. Pred. (Hs. ˹
önalem.
,
1387
˺):
der in ainen kamph wil gan, der salbet sich und sin gewaͤfen.
Koppitz, Trojanerkr. (Hs. ˹
noschweiz.
,
15. Jh.
˺):
Dar an sach man do nit verzagen | Die kampff gesellen baide.
Übel und gichtig | Wurden uff der hayde | Die kamff genossen bayde.
Päpke, Marienl. Wernher (
halem.
,
v. 1382
):
Vil [...] | Gesellekliche zwai und zwai | Sich kamphes underwunden.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1404
):
nieman [...] suͥlle noch muͥge deheinen kampf tuͦn noch nemen.
Ebd. (
1651
):
so ein cartel- oder kampfbrieffs trager die unwüßenheit der partheyen [...] scheinbar machen könte.
Ebd. (
1629
):
das die duels und kampfbott by irer burgerschafft zuͦ gemein werden wellend.
Sappler, H. Kaufringer
12, 258
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
sich huob grosser streit und kampf | in seiner gurgel auf und ab.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
geschahen [...] kempfft und mort, untz das sew der furst all uberwanndt.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
2698
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Thurnier und kampfbuch zu roß.
Karnein, de amore dt.
150, 430
(
moobd.
,
v. 1440
):
do wir mit süssen vnd fewrem kampfred vnd widerred striten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
da pot er trutzlich dem jungen kaiser Lauther den kampf an oder ain offenliche veldschlacht.
v. Keller, a. a. O. ;
Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
138, 7
;
Reichmann, Dietrich. Schrr.
106, 25
;
Koppitz, a. a. O. ;
Welti, Stadtr. Bern ;
Boos, UB Aarau ;
Steer, Schol. Gnadenl.
5, 188
;
Reithmeier, B. v. Chiemsee , 6c;
Zingerle, Inventare ;
Mollay, Ofner Stadtr.
337, 2
;
Piirainen, Stadtr. Sillein
72b, 20
;
Voc. Teut.-Lat.
p viijv
;
q jr
;
q ijv
;
Voc. inc. teut.
m vijr
;
Alberus
f jr
;
Rwb ; /33; ; /5; /8; ; ; /70; /3;
Schmitt, Urkundenspr.
1936, 167
.