hegen,
V.
1.
›etw. umzäunen, eingrenzen, abgrenzen‹; speziell: ›Tiere in einem Gehege halten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5, , ,  4,  1, (V.) 4, ,  1,
3
,
1
 1, (V.) 3.
Syntagmen:
den dorfgarten / hoffrieden, wilde tiere h
.
Wortbildungen:
hegefeld
,
hegzaun
.

Belegblock:

Loersch, Weist. Boppard (
mosfrk.
,
1436
, Hs.
17. Jh.
):
die dorfgarden und hoffriden [...] soll man so fast hegen, das das feig dar weider gehe und nicht darin.
Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
das dy jn holczern, wessen, winbergen unnd sethen, ouch jn czitlichen hegefelden nymandes zu schaden gebrucht werde.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
18, 17
(
nobd.
,
1470
):
die von Eybingen sullen auch kein gemein doselbst weder hegen, verkaufen noch versetzen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
36, 13
(
nobd.
,
1488
):
Es soll auch die hechgzeun umbs dorf sein ein acker lang.
Piirainen, Stadtr. Sillein
87v, 32
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
WEr wilde tyr hegen wil auz ban vorste der sol sy in beworchtez were han.
Pfeiffer, Nic. Jerosch. Chron.
171
;
Kollnig, Weist. Schriesh.
77, 27
;
Stahleder, Juliussp. Würzb.
94a
;
Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 85
.
2.
›etw. aufbewahren, erhalten; etw. (z. B. Waldstücke, Wiesen, Bäche) / jn. sorgfältig pflegen, schonend behandeln‹.
Syntagmen:
den friedbrecher / menschen / strassenräuber / tagräuber / wucherer h., den garten, die wiese, das holz h.
,
etw.
(z. B.
datteln
)
auf einen haufen h
.
Wortbildungen:
hegebaum
›junger Baum in einer Schonung‹,
hegereis
›junger Baum‹,
hegewald
›Schonung‹,
hegewasser
,
hegewild
(2. H. 15. Jh.),
hegholz
(a. 1528).

Belegblock:

Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
27, 2
(
preuß.
,
1437
/
8
):
sie haben 5 huben hegewaldes, jo die hube czinset ½ m. und 2 huner.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
5, 18
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Der hegewasser halben darauf denken, wie derselben in streichen, steigen und sonsten zu genießen.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
196, 28
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Alle dinge, so gemehret werden und in ein aufnehmen kommen sollen, die mussen erstlich eine zeit lang geheget und verschonet werden.
Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
1414
):
Sie haben ein gemein holcz, das sie getrewlichen hegen, bewaren und das jerlichen nach der lawbe under sich teilen sullen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
117, 37
(
nobd.
,
1427
/
1503
):
so eyner ein hegreys abhawet an erlebnus der burgermeister.
Schottenloher, Flugschrr.
105, 13
(
Bamb.
1523
):
dann sy hegen auch bey jnen wider Keyserlich Recht und des Roͤmischen Reichs ordnung die aller groͤsten tagrauber und wuchrer Teutscher Nacion.
Ebd.
107, 32
:
das des merhern und gemeinen teils des Frenckischen Adels gemuͤt nye gewest sey, die straßrauber und muͦtwilligen fridbrecher ungestrafft zuͦ hegen oder fürzuͦschiebenn.
Fischer, Brun v. Schoneb. ;
Kurz, Waldis. Esopus ;
Neumann, Rothe. Keuschh.
2073
;
Küther, UB Frauensee
231, 37
;
Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 86
;
3.
von inneren Zuständen: ›etw. bewahren, fördern, aufrecht erhalten; etw. in sich tragen‹; Ütr. zu 2.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1469
):
ymand, der unczucht husete und hegette.
Stieler (
Nürnb.
1691
):
Man soll das Boͤse nicht hegen.
Stackmann u. a., Frauenlob
14, 15, 6
.
4.
›etw. beschützen‹.
Bedeutungsverwandte:
 12,  1,
1
 2, .

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1386
):
daz der vurs. her Herman von Brandenburg oder sîne erven Hoircheimer welde und weide sullent helfen hiegen und beschirmen mit dem eide.
Voc. Teut.-Lat.
o jv
(
Nürnb.
1482
):
Hegen hayen. beschutzen schirmen od’ beschirmē.
Küther, UB Frauensee
275, 28
.
5.
›jn. / etw. auf-, großziehen; jn. erziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  23, ; vgl.  7.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Pflantzen. Hegen. Ziehen. Erziehen. Auffgewehnen.
6.
›etw. abhalten, veranstalten‹; speziell: ›ein Gericht einberufen, eröffnen, halten‹; ursprünglich: ›den Platz des Gerichts abstecken‹.
Gehäuft Rechtstexte.
Phraseme:
das gehegte urteil
›das in einem Gerichtsverfahren gefällte Urteil‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  25,  6,  10,  7,  4,  7,
1
 4.
Syntagmen:
den auflauf / send h., der richter
(Subj.)
das ding / gericht / halsgericht / kanzelgericht h.
;
bannen und h., h. und halten
;
das gehegte ding
.
Wortbildungen:
hegung
.

Belegblock:

Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
Welche aber nit Oberhove hettenn, [...], sollen [...] bei jrer oberkeyt, die dasselbig peinlich gericht fürnemlich vnd on alle mittel zu bannen vnd zu hegen macht hat, rath suchen.
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 672, 4
(
preuß.
,
1445
):
also getane sache sal man vorscreben vor gehegtem dinge adir mit mechtigen brieffen.
Koeniger, Sendgerichte (
rhfrk.
,
1498
):
Querit plebanus: Ich frage euch, ab yss zyt sy, zu hegen und zu halten dys canzelgericht noch den als es verkundet und gebotten ist.
Karsten, Md. Paraphr. Hiob (
omd.
,
1338
):
Von richteren, di nicht hegen | Recht gerichte.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1349
):
die selben die den auflauf gemachet und geheget haben.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
93, 9
(
nobd.
,
1579
):
wenne [...] [einer] [...] langsam kem nach der hegung des gerichts, der were den herrn verfallen funfzehen pfennig.
Unger, Richtes Stig (
1474
):
Der richter sol sich zum ersten setzen, unnd ist in der stat ein obrer, sal er fragen, ab er ein gericht da hegen musz.
Toeppen, a. a. O.
2, 600, 22
;
Reissenberger, Väterb. ;
Koeniger, a. a. O. ;
Behrend, Magd. Fragen ;
Ermisch, Freib. Stadtr. ;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. ;
Unger, a. a. O. ;
7.
refl.: ›auf etw. warten‹ (vgl. ).

Belegblock:

Stackmann u. a., Frauenlob
3, 8, 2
(
schles.
, Hs.
14. Jh.
):
O wip, du fioliner garte, | der sich heget uf vrou Minnen warte.
8.
›etw. haben‹.

Belegblock:

Heidegger. Mythoscopia
13, 8
(
Zürich
1698
):
Wer erfahren wil / was das Meer⸗Wasser vor einen Geschmack hege / muß nicht eben das ganze außdrinken.
Ebd.
46, 13
:
Und war diß kein Schlaffspiel / oder eiteler Traum / wie wir dickmahl zuhegen pflegen.
9.
›jn. zu etw. anhalten / bestimmen‹.

Belegblock:

Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
25, 20
(
Frankf./M.
1626
):
WEil du mich doch / ehe du den grund der Welt gelegt / | Hast zu der Seeligkeit vnd deinem Lob gehegt / | So gib / das ich dein Lob zu lernen an moͤg fangen.