aufstellen,
1.
›etw. in aufrechter Lage hinstellen, hinsetzen; etw. (z. B. eine Krone) aufsetzen; etw. (z. B. ein Haus) errichten, aufbauen‹; von Personen:
a) ›jn. an den Pranger stellen‹;
b) ›jn. (nach einer Krankheit) wieder aufstehen lassen‹; als Synekdoche von Sachen (z. B. Zehntgaben): ›etw. abliefern, abgeben‹; zu
1.
Bedeutungsverwandte:
(Synekdoche zu b:)
1; vgl.
7,
3.
Syntagmen:
den becher / spies / zehenten, das zeichen / gemerk /
˹
haus
(effiziertes Obj.)˺
/ banner / feld
(›Feldzeichen‹)
/ geschirre / essen / trinken
, ˹
die bastei
(effiziertes Obj.)˺
/garbe / malzeit / kerze / krone a., jn. zu frü a., sich a.
›aufstehen‹,
jn.
(wegen eines Vergehens)
a.
(im Strafrecht).
Belegblock:
Gille u. a., M. Beheim
453, 1061
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Vor diser stat so warn drei velt | und zwo pasteien auff gestellt.
˹Ütr. in:
v. Birken. Erzh. Österreich
(
Nürnb.
1668
):
Sie haben aber auch dadurch / indem sie unsern Rudolphum auf Roͤmisch geehret / unwissend gleichsam ein Vorzeichen aufgestellet / daß
˺.
Roder, Stadtr. Villingen
(
önalem.
,
1622
):
soll der würth ain weeg wie alle andern das essen jeder zeit also ufstellen, die fürnämbsten gäst seien gleich da oder nit.
Welti, Stadtr. Bern
(
halem.
,
1462
/
64
):
das einem bropst, schulltheissenn, allttschulltheissenn, ouch einem ritter, vier kertzenn [...] vffgestellt soͤllenn werdenn.
auf den tag [...] stellet man auf Steffan Hegelein, ain weber.
Guth, Gr. Alex.
(Hs. ˹
oobd.
,
E. 14. Jh.
˺):
Ob dem ain kron auf gestalt | Wirt, dar umb er künig nit ist.
2.
›etw. gründen, stiften, aufrichten‹; Ütr. zu
1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
8.
3.
›jm. einen Hinterhalt bereiten, eine Falle stellen‹.
Belegblock:
Tittmann, Schausp. 16. Jh. Ayrer. Phaenicia
202, 4
(
Nürnb.
1618
):
ich weiß, wo er sich helt, | da hab ich im schon aufgestellt, | das ich mein gelt werd wider kriegen.
4.
›etw. (z. B. einen Weiher) aufstauen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
.
Belegblock:
Welti, Urk. Rheinfelden
715, 22
(
halem.
,
1582
):
sol der weyer allein zuͦ der zeit, so man des wassers auf die güeter nit notwendig, vfgestelt werden.
5.
›jn. anstellen, in ein Amt einweisen, ordinieren‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
10.
Syntagmen:
den predicanten / prediger / schulmeister / schultheis / buben / secter a.
;
jn. für einen predicanten a., jn. zu einem dienst a.
;
jn. a., zu [...].
6.
›(einen Text) aufsetzen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
10.
Syntagmen:
den bericht a.
7.
›etw. stattfinden lassen, aufführen, abhalten‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.
25.
Syntagmen:
S. Niclausen, den markt a.
8.
›etw. festlegen, bestimmen‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.
14.
9.
›etw. (z. B. einen Rechtstermin) verschieben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
13.
Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
4, 58, 4
(
preuß.
,
1453
):
wir demuttiglich boten unsern allergnedigsten hern den keiser, das recht uffzcustellen und anzcusehen unser betwungen ehehafte nott.
10.
›(Tiere, z. B. Schweine) auf die Mast legen, mästen, aufziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
.
Belegblock:
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
86, 31
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Wann man die schweine aufstellet, mus man sie erstlich mit nachfolgendem trank purgiren, so werden sie [...] lustig zu eßen.