3
hecken,
V.;
zu (
die
2.
›(etw.) umzäunen, einzäunen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  4,
1
(V.) 1,  1,
1
 1.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 3 (
mosfrk.
, o. J.):
der gehöfener ist auch schuldig alle jar u. gn. herrn von Prüm zweimal zu hecken.