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stathaft,1
stathaftig,
Adj.;
in den Wörterbüchern zu (die
) gestellt, von diesem semantisch relativ stark isoliert; zumindest in den Ansätzen 1 und 2 an (der
) 4 angelehnt; vgl. zur Problemantik der Zuordnung .1.
›angesehen, ehrenhaft, trefflich (von Personen)‹.Belegblock:
Es warden ach von den 12 orten treffenlich, stathaft man darzu verordnet.
daß in ainer solchen weitberuembten stat, als Augspurg sei, darin sovil statthafter und gelehrter leut wonhaft.
2.
›vermögend, über ansehnlichen Besitz verfügend, wohlhabend; militärisch voll ausgerüstet‹.Syntagmen:
s. sein, so s. werden, das [...]
; jn. s
. ›gerüstet‹ [wohin] schicken
; der stathafte man / söldner
.Belegblock:
ob imant so stathaftig wer und funfzig sau in seinem hof zuge.
Demnach ermanen wir euch der verpflichtung [...], das ir [...] mit ganzer macht statthaftig etlich werhaft menner wol gerust [...] gein Haidingsfeld schicket.
Vock u. a., Urk. Nördl.
2362
(Regestbeleg); ‒
Vgl. ferner s. v. .3.
›zu etw. in der Lage, fähig‹.Belegblock:
‒
Vgl. ferner s. v. .4.
›rechtsgültig, rechtskräftig, durch Vollmacht bestätigt‹.Belegblock:
das die gläubiger [...] durch statthafftigen contract [...] dy bergwergk auffem Reychenstein [...] zu vorgnugung irer schuldt [...] zu thun angenohmen haben.