ausfündig,
Adj.,
in keinem Beleg attr., meist als präd. Attr., vereinzelt präd. und adv. gebraucht.1.
ausfündig werden
›herauskommen, an den Tag kommen, geklärt, ersichtlich werden, sich zeigen, sich erweisen‹, ausfündig machen
›etw. klären, offenlegen, beweisen‹, ausfündig sein
›zutage liegen, offensichtlich sein‹ (jeweils von vorher Unbekanntem, Undurchschautem, gesagt); offen zu 2.Wortbildungen:
ausfündigkeit
Belegblock:
biß so lang rechtlich vßfündig wirt / wem der beseß zuͦsteen vnd gepürn sol.
Worde abir daz also nicht ußfundig met volfurunge des ersten spruchs.
soll der gefangenn [...] gefenglich enthaltenn [...] werden, bis das doselbs mit den indicien soviell zu recht ausfundig gemacht, das der gefangene peinlich angegrieffenn mag werden.
Dardurch dan clar außfündig ist, | Wy mans auff oder nider mist.
der hat ein redlich anzeygung [...] wider sich, dweil er nit aussfundig macht, das er solche guter vnwissend des vnrechten herkomens [...] an sich bracht habe.
Wurde aber iemande [...] umb einen frevel, der noch nit mit recht usfúndig noch gichtig wer und der kein malefiz [...] uf im trüge, angezogen.
biss ussfuͤndig wurde, dass diss gelts nuͤt in sinen nuz kommen waͤre.
ain ausfundigkait
[zu]
machen ainer eribschafft wegen. so das ausfundig wirdet, so ist dasselb erb seinem perkherrn ledig.
das der Glaubiger den Principal Schuldner zuvor beklagt und ausfündig gemacht hete, das der Schuldner der Bezallung nit statthaft sey.
2.
ausfündig machen
›etw. (bereits Bekanntes) verbreiten, anderen bekanntgeben‹.3.
›auffindbar‹.