in 4 auch
2
stätlich,
Adj.;
in den etymologischen Wörterbüchern Zuordnung zu
(
der
), so
und
, während im
ff. und im
statlich
zu
stat
(
die
) gestellt wird.
Das
ff. nimmt semantische Mischung an, was den hier vorgenommenen Bedeutungsansätzen am ehesten entspricht. Eine Trennung der Belege nach Schreibungen (
t
gegenüber
tt
) ist nicht möglich (vgl.
). – 1; 3, 10 am ehesten zu
(
der
), 2 und 4 am ehesten zu
(
die
), die anderen Ansätze sind aufgrund eigener semantischer Entwicklungen nicht sinnvoll einzuordnen.
2.
›angemessen, geziemend, ordentlich, den Verhältnissen entsprechend‹, jeweils mit dem Hintergrund von 1: ›über die Erwartung hinausgehend‹.
Bedeutungsverwandte:
,
,
,
1,
2,
,
(Adj.)
2,
,
3,
1,
,
,
,
; vgl.
.
Syntagmen:
etw. s. annemen / leisten, jn. s. belonen, jn. / etw. s. unterhalten, s. mit jm. reden, jm. jn. s. entgegen schicken; der statliche beruf / rat, das statliche auskommen / ende, die statliche botschaft / ordnung / unterhaltung
.
Belegblock:
Appellare iustè. Recht redlich formlich stattlich fuͤglich geschicklich schleynig rechtschaffen rechtmessigklich ordenlich richtigklich schickerlich billichklich gebuͤrlich Appellieren.
Also hat Moses einen stadlichen beruff.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
148, 27
(
osächs.
,
1549
):
das sie das stollort sollen statlichen forttreiben und aufn letten ausbrechen sollen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 10, 25
([
Augsb.
]
1548
):
das man im sein muͤhe / arbait und trewe / die er im thuͤ / auch statlich moͤchte belohnen.
Spechtler u. a., Frnhd. Rechtstexte
1, 95, 22
(
moobd.
,
1524
):
damit dardurch die anzall der Armen leut gemert, vnd dest statlicher vnnderhalten werden mugen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
,
1642
):
damit daß vich desto statlicher sein nahrung haben kan.
Mell u. a., Steir. Taid.
;
3.
›vornehm, in der Gesellschaftshierarchie hochstehend, adlig; angesehen, dem hohen Stande entsprechend (jeweils von Personen); herausgehoben, der hohen Stellung entsprechend (von Sachen)‹.
Bedeutungsverwandte:
2,
3,
1,
4,
(Adj.)
3;
4,
(Adj.)
12,
4;
6,
5,
2,
1,
,
; vgl.
(Adj.)
6,
1
1;
2.
Syntagmen:
jn. s. empfangen, s. gekleidet sein, eine stat s. privilegieren; der statliche man / teufel / theologus, das statliche ampt / banket
;
der statliche vom adel
.
Belegblock:
Ansehnlich. Herrlich. Ansichtig. Mechtig. Scheinbar. Prechtig. Trefflich. Stattlich. Gewaltig. Eines grossen ansehens. Vermoͤglich. Groß vnd wolgeachtet.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
41, 9
(
Magdeb.
1608
):
weil Broͤseldieb [...] von dem Koͤnige vnnd seinen Hoffleuten stathlich empfangen [...] wird.
wenn der Keyser ein stattlich Panket anrichtet.
Opitz. Poeterey
12, 10
(
Breslau
1624
):
Die nahmen der Heidnischen Goͤtter betreffendt / derer sich die stattlichsten Christlichen Poeten [...] jederzeit gebrauchet haben.
so ein stattlicher Teuffel, als ich bin, soll mich billich schämen, in eines Schergen Leib länger zu wohnen.
so sie ainen aufrechten, statlichen und erfarnen man von der gemeind gewußt.
auch ist die stat Augsburg von ainem römischen kaiser und kunig auf den andern, [...], statlich privilegiert.
hat herr Johann Jacob Fugger seiner tochter, [...], ain statliche hochzeit gehalten.
Ein grober vngeschickter Mensch / dem ein stattlich ampt beuolhen / Ochs auff einem silbernen teller.
Wyss, Luz. Ostersp.
3, 170, 19
;