aufrichtig,
Adj.;
als
Adv.
auch
aufrichtiglich.
1.
›senkrecht, gerade, aufrecht stehend; aufrecht, im Stand‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Syntagmen:
aufrichtiger galge / fels
;
etw. a. lassen / machen
;
a. werden
;
a. stehen
;
affe a. hereintreten.

Belegblock:

Bömer, Pilgerf. träum. Mönch (
rhfrk.
,
um 1405
):
wie ir auch eben woldent dun geberen | Und das behalden uffrichteclich aen erferen.
Luther, WA Bibel (
1522
):
sprach er [man] mit lauter stymme, stand auff richtig auff deyne fusse, vnd er sprang auff vnd wandelte.
vnd legt die hende auff sie, vnd also bald ward sie [weyb] auffrichtig, vnd preyset Gott.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16. Jh.
):
so mag si ainen korb oder ain züstl aufrichticlich tragen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
Welcher ain zaun bei der strassen hat, der soll ain aufrichtigen machen.
2.
›aufrichtig, ehrlich, offenherzig, gerade, rechtschaffen (von Menschen, menschlichen Haltungen und Handlungen)‹; Ütr. zu 1.
Vorwiegend Texte religiösen und didaktischen Inhalts.
Bedeutungsverwandte:
,  9; ,  14,  12,  2, (mehrmals),  7,  1,  2, (Adj.) 4, (Adj.) 711,  3,  4,  1,  1,  1, , ; vgl.  2.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
30, 34
(
Köln
1653
):
sol das heissen eynfaͤltig / auffrichtig / vnd vertraͤwlich mit Gott vnserm lieben Herrn vmbgehen?
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
welchen ich nach der zeit in derselbigen Jnsel mit meim grossen Schmertzen muste begraben lassen / [...] / ein auffrichtiger / kluger vnd verstaͤndiger Mann.
Luther. Hl. Schrifft.
5. Mose 9, 5
(
Wittenb.
1545
):
du [Jsrael] kompst nicht er ein jr Land ein zunemen / vmb deiner gerechtigkeit vnd deines auffrichtigen hertzens willen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1584
):
Es geb jhr [Obrigkeit] Gott viel ernst vnd fleis, | Das auffrichtig sey, from vnd weis.
Gille u. a., M. Beheim
308, 168
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Er [kung] sol ach sunderber | haben versuchet leut, | [...] | gedultig und gerechte, | parmherczig, weis, furtrechte, | auff richtig und getreu.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
210, 6
(
Nürnb.
1548
):
erbare leut die tugenthafft im lebẽ / in hendeln auffrichtig / im zusagen warhafftig sind.
3.
›ordnungsgemäß, der Vorschrift, dem Gesetz entsprechend, rechtmäßig; unverfälscht, von vorschriftsmäßiger Beschaffenheit‹ (von Sachen, menschlichen Handlungen); Ütr. zu 1.
Gehäuft in rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen Texten.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.) 1, (Adj.) 2,  4; vgl.  3.
Syntagmen:
etw. a. beweisen / verantworten / verwandeln / verkaufen, sich a. halten / verhalten, a. handeln
;
a. bier / brot, a. handlung, / rechnung / schuld / ware, a. brief / pasport / befel / glaube / kauf / lauft / titel / verkauf / zins.
Wortbildungen:
aufrichtigkeit
2.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1572
):
Ob ein ordnong des breuamtz, gut uffrichtich beir zu haben.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
2, 165, 25
(
hess.
,
1532
):
die spital [...] in ein ufrichtigs, bestendig wesen [...] kommen.
Laufs, Reichskammergo.
139, 9
(
Mainz
1555
):
so soll gemelter pfennigmeyster [...] alles seins einnemens und außgebens erbar und uffrichtige rechnung thun.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Sie war vnendtlich vnd vntuͤchtig, | Stundt nit wie vor im Hauß auffrichtig.
Thiele, Chron. Stolle (
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
wir [...] wollen ouch unsern gerichten [...] iglichem synen uffrichtigen loufft unnd dye gerichtsczwenge in deme erkentnisse nicht vor misschen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
138, 7
(
thür.
,
1474
):
so danne Heinrich Keyser [...] spricht, her habe sich uffrichtigk unde glich in der teylung gehalden.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
wir hofften die [stucke] mit gottes hulfe auffrichtigk zu vorantworten.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 17. Jh.
):
darmit ein aufrichtiges bächt und rechtes gewicht bei den becken sich fünde.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
, Hs.
2. H. 17. Jh.
):
recht und aufrichtiglich und nach aller billigkait das pandaitung heut hie gehalten sei worten.
Ebd. (
n. 1618
, Hs.
1681
):
da solches zue gering und das gwicht nicht hath, oder aber nicht aufrichtig broth währe.
Ebd. (
1562
, Hs.
1735
):
soll er von seiner aufrichtigen handlung unter ihrer verförtigung aufrichtige passporth auflegen.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
30, 5
(
mslow. inseldt.
,
1534
):
hats aufrichtig vnnd gnuegśam auf ihn den Hanś Stiml bewieśen.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. ;
Dietz, Wb. Luther ;
4.
›getröstet, erbaut‹; Ütr. zu 1;
vgl.  6.

Belegblock:

A. à S. Clara. Deo Gratias (
Wien
1680
):
so bald wir dieses Ehren⸗Gebaͤu der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit haben aufgerichtet / seynd alle Leut weit aufrichtiger / das ist / froͤlicher daher gangen.