dreier,
der
;
–/-Ø
.
1.
›(kleine) Münze‹;
zu (Zahlwort) 4.
Zur Sache:
Kahnt u. a., Alte Maße [...]
1987, 74
.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichsverwandt): , (
der
), ,  2; vgl.  4,  1, , , ,  2, ,  2, , , (
das
1,  1,  2, (Pl.).
Syntagmen:
einen d. geben, dreier machen / schlagen, in höherem wert angeben
;
der Strasburger / Freiburger / ungarische d., mer dreier
;
geld an halben dreiern
.
Wortbildungen:
dreierlein
(a. 1542),
dreiermünze
(a. 1489).

Belegblock:

Chron. Strassb. f. (
els.
,
1397
?):
[die vorgenant fünf erbern botten] sollent die grossen und die drier duͦn slahen und alle andere dinge die dozuͦ gehorent, wie die grossen und drier gemaht werdent.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
534
(
Genf
1636
):
Treyer [...]. Ein geldt / so drey Pfennig gilt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
Dieweil aber [...] auch die Straßburger dreier, halbpatzen und creutzer bisher in höherm werdt, dann darauf sie geschlagen [...], angegeben worden.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
236, 5901
;
Starzer, Qu. Wien ;
2.
›Dreierausschuss; Mitglied aus einem Dreierausschuss‹, auch: ›drei Gehilfen (bei Schützenfesten u. Ä.)‹;
zu (Zahlwort) 7.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): ,  1,  1, ; vgl. , (Zahlwort) 4, (Zahlwort), (Zahlwort) 1, (Zahlwort) 2, , .
Syntagmen:
den dreiern
[wann]
etw
. (z. B.
eine rechnung
)
geben
;
der d
. (Subj.)
etw
. (z. B.
eine satzung
)
machen, jm. kein geld leihen
;
jn
. (z. B.
drei gemeindemänner
)
zu dreiern ordnen
;
verordnete dreier des statwechsels
;
im beisein der dreier
.
Wortbildungen:
dreierherre
(dazu bdv.: vgl.  2) ›Mitglied eines Dreimännerkollegiums, -ausschusses‹.

Belegblock:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Dreyerherr. Triumuir. Dreyerherren über die gefaͤngknuß vn̄ übelthaͤter. Triumuiri capitales.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 787, 34
(
schwäb.
,
1607
):
damit er [underthon] kein anders [holz], dan daß ausgezaichnet und in beysein der ausschütz oder dreyer [...] abhawe.
3.
›Hut‹;
zu (Zahlwort) 1.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichsverwandt): , , , ; vgl. (
der
1,
1
 3.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1644
).
4.
ein kleineres Flussschiff.
Bedeutungsverwandte:
,  5, ; bzw. sachbereichsverwandt: , , , , ; vgl.
2
,
1
 2, ,
2
, ,
2
.

Belegblock:

Starzer, Qu. Wien (
moobd.
,
1644
):
belanget die alten schiff und zülln [...] von einer viererin auff vier schuch zween gulden. von einem dreyerl anderhalb gulden.