dreizehen,
auch
dreuzehen,
Zahlwort: a) Kardinalzahl; in substantivischer Verwendung gelegentlich flektiert (vgl. jedoch
Moser/Stopp VII, § 
144, 9
); im Md. auch mit
r
-Metathese, dann:
ter-
; b) Ordinalzahl
der
dreizehente,
auch
dreizehenste,
wie Adj. flektiert; vgl. auch (Zahlwort).
1.
a) ›dreizehn‹, Kardinalzahl, die die Anzahl von 13 Bezugsgrößen angibt; zusammen mit weiteren Zahlen muliplikativ (z. B.
dreizehenhundert
).
Syntagmen:
d. (vergangene) jare, d. jare und mer, ein helbling und d. libra
.
Wortbildungen:
dreizehen
(
das
) ›ein gutes Dutzend; ein Dutzend mit einem Stück Zugabe‹,
dreizehenhundert
(a. 1303), ˹
dreizehentag
,
dreizehent|tag
˺ ›6. Januar (der 13. Tag nach Weihnachten), der Dreikönigstag‹,
dreizehenthalb
›zwölfeinhalb‹.
b) ›der dreizehnte‹, Ordinalzahl, die die ›dreizehnte‹ in einer Reihen- oder Rangfolge von Bezugsgrößen kennzeichnet; überwiegend in Zeit- und Wertangaben belegt; entgegen heutigen Erwartungen von geringem Symbolgehalt.
Phraseme:
der dreizehente abend
›5. oder 6. Januar; der Abend vor dem
dreizehentag
‹.
Syntagmen:
auf den dreizehenten tag
;
zum dreizehenten
.
Zur Sache allgemein: ff.

Belegblock:

Zu a):

Luther. Hl. Schrifft. 1. Mose 
17, 25
(
Wittenb.
1545
):
Jsmael aber sein Son war dreizehen jar alt / da seines Fleischs vorhaut beschnitten ward.
Chron. Köln (
rib.
,
1. H. 15. Jh.
):
up den vurß druizeindach, [...], machden die vurß kurvursten herzich Rupprecht einen roemschen konink.
Mosler, UB Abtei Altenb.
2, 317, 20
(
rib.
,
1499
/
1502
):
1 tersein zeinnen teller; it. 1 tersein hiffelen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Dreyzehend tag / Epiphania, Regalia.
Klein, Oswald
1, 21
(
oobd.
,
1421
):
Ain frauen pild, | mit der ich han mein zeit so lang vertriben, | wol dreuzen jar und dennocht mer.
Ebd.
9, 11
(
1421
?):
Was hilft mich, das ich manig nacht | in grossen freuden han gewacht | in dreuzehenthalben jaren!
Mosler, a. a. O.
463, 42
;
M. Cunitia. Ur. Prop. ;

Zu b):

Luther. Hl. Schrifft. Est. 
3, 13
(
Wittenb.
1545
):
die Brieue wurden gesand durch die Leuffer in alle Lender des Königes / zu vertilgen [...] alle Jüden [...] auff den dreizehenden tag des zwelfften monden.
Chron. Köln (
rib.
,
1. H. 15. Jh.
):
In den jaren 1379 up drutzinde avent.
Voc. inc. teut.
e iijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Dryzehene Tredecim Dryzehenste Tredecimus.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
41
(
mslow. inseldt.
,
1537
):
Zum Dreÿzehennden, soll d(er) pergkmaister alle woche(n) [...] In des Richters Haus khummen.
2.
a) ›Gruppe, Kollegium aus dreizehn Männern (z. B. dreizehn Männer im ,kleinen Rat‘, im Zunftrat oder in einem Ausschuss)‹; b) als Ordinalzahl nicht belegt, a) häufiger substantiviert belegt.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (Zahlwort) 4,  2, (Zahlwort).
Syntagmen:
irer
(Gen. Pl.)
mit jm
. (z. B.
mit dem zunftmeister
)
d. werden
;
eine sache an den d. stehen, bei den d. ratschlagen, j
. (z. B.
der amptman
)
jn. vor den d. richten
;
die d. des inneren rates
;
d. eide / männer / zunftmeister, sieben dreizehen richter
.
Wortbildungen:
˹
dreizehener
(a. 1480),
dreizehenerherre
(a. 1643)˺ ›Mitglied eines 13er-Kollegiums‹ (dazu bdv.: ),
dreizehenergericht
(a. 1423).

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
um 1530
):
wann der kaiser uf das Rhatthaus die stiegen hinauf khome, daß alda die herrn burgermaister und die dreizehen daselbsten sollten steen.
Ebd. (zu
1548
):
stuende die sach, [...], nit an inen noch an den dreizehnen oder ainem cleinen rat, sondern erforderte die [...] notturft, auch ainen großen rat zuͤ halten.