mit-
[+ Subst.]. - Die Substantive mit dem Erstglied
mit-
bilden eine offene Reihe; sie werden hier nur in Auswahl dokumentiert; die Auswahl richtet sich u. a. nach der Anzahl der Belege, dem angenommenen Grad der Verständlichkeit, dem angesetzten Grad der Polysemie. Zur Sicherung der Überschaubarkeit wird eine Trennung der Belege vorgenommen: In 1 stehen die Bildungen, die nach der Beleglage nicht als Lehnerscheinungen erkennbar sind, dies aber gleichwohl sein können und tatsächlich oft sind; in 2 finden sich die Bildungen, die sich aus dem Beleg und dessen Vorlage heraus als Lehnübertragungen / -übersetzungen zu erkennen geben. Das übliche Beschreibungsprogramm wird nur reduziert verwirklicht.
1.
Bildungen, die nach der Beleglage nicht als Lehnerscheinungen erkennbar sind, es aber gleichwohl sein können und tatsächlich oft sind.
Wortbildungen
(in Auswahl): –
mitalter
›gleiches Alter‹.
mitarbeiter
.
mitban
ein Ungehorsamsbann, der verhängt wurde, weil der Verklagte nicht vor Gericht erschien oder weil er einem Rechtsspruch nicht Folge leistete (so das Glossar zu der u. a. Ausgabe).
mitbauer
im Beleg ütr.: ›Nebenbuhler, Rivale‹.
Bedeutungsverwandte:
, .
mitbeliebung
›Zustimmung‹.
mitbetler
.
mitbornkind
›Zwilling‹.
Bedeutungsverwandte:
, .
mitbug
›Vorderschenkel‹ (16. Jh.; Gw zu  2). –
mitbuler
›Nebenbuhler‹, auch: ›mit dem Leitwidder konkurrierender Schafbock‹.
mitbulschaft
.
Bedeutungsverwandte:
 1, .
mitbürgermeister
.
mite|
2
wist
›Mitwissender‹ (zu
2
wist
; s. ).
mitgehilfe
.
mitgerhabin
›weiblicher Mitvormund‹. –
mitgeteling
›Person, die mit anderen zusammen in einem wirtschaftsrechtlichen Verhältnis steht‹; vgl.  12. – ›Parteizugehöriger in einem Rechtshandel‹ (a. 1487). –
mitgewäre
›Mitbürge‹.
mitgewerke
.
mitgicht
›übereinstimmendes religiöses Bekenntnis‹; zu  1. – ›Teilhaber‹ (im Beleg: an einer Landestelle); zu
2
, s. v.  1.
›einer von mehreren Klägern‹.
mitknecht
.
Bedeutungsverwandte:
.
mitkumpan
.
mitmeister
.
mitnager
›Nebenbuhler‹.
mitniessung
.
mitpfleger
.
mitpflicht
›Anteil an einer Übeltat‹.
mitratsfreund
.
mitreiner
›Helfer, Mitschwörender beim Reinigungseid‹.
mitreiter
.
mitrichter
.
mitritter
›lustiger Geselle, Gefährte‹ (Schreibungen teils auch als
mitreiter
normalisierbar). –
mitsacher
›an derselben Rechtsangelegenheit Beteiligter‹ (a. 1422).
mitsäugling
.
mitschirmer
.
mitschuldner
›Bürge‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, (
der
1, (
der
1, .
mitschwärmer
›Mitglied der Schwärmerbewegung‹. –
mitschwester
›weibliches Mitglied eines Personenkollektivs (einer Zunft, eines Klosters)‹. –
mitsender
›Angehöriger eines Schöffenkollegiums‹ (
-send-
zu mhd.
sënt
, dies aus griech. / lat.
synodus
; ).
mitsendscheffe
.
mitsipschaft
.
Bedeutungsverwandte:
 1.
mitsprech
›Mitschiedsrichter‹.
mittestamentierer
.
mittrager
(ütr.).
miturteiler
.
Bedeutungsverwandte:
.
mitverweser
›Mitverwalter‹. –
mitzwelfbote
›Coapostel‹.

Belegblock:

Zu
mitalter
:

Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
2032
(
moobd.
,
A. 15. Jh.
):
Der schein ist von dem fewer vnd haben doch ain mitalter
[Bezug auf die 3 Personen der Dreifaltigkeit].

Zu
mitarbeiter
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitarbeiter / Der arbeit teilhafftig / die an einer arbeit sind.

Zu
mitban
:

Leman, Kulm. Recht (
Thorn
1584
):
Ist her denne nicht [...] kegenwortig. so sal man yn tvn in eynen mitteban.

Zu
mitbauer
:

Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
als er wider gen Athenia komender. fande ainen mitbauwer seines wyers.

Zu
mitbeliebung
:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
E. 16. Jh.
):
Greve Köppe, [...] haben die Bürger gebeten aus mitbeliebunge Claus Storms regierender Burgermeister, das [...].

Zu
mitbetler
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mittbaͤttler. Consortes mendicitatis.

Zu
mitbornkind
:

Bremer, Voc. opt.
3048
(
alem.
,
15. Jh.
):
Gemella mitbornkint [...] zwinli
(in 3046 steht:
Gemini dicuntur duo pueri simul geniti. Et dicuntur [gemini] a gigno
).

Zu
mitbug
:

Öst. Wb.
3, 1326
(
16. Jh.
).

Zu
mitbuler
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitbuͦler / [...] Der vmb eine buͦlet die ein andere͂ auch lieb hat. Riualis.
Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
lŏfft er [bock] emsklich in den stritt und wirt och in die wib frecher. Dann sinen mitbuͦler [...] durch aͤcht er fraͤŭenlich und lidt von dem andern die geschwaig nit ingegangen werden.

Zu
mitbulschaft
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitbuͦlschafft / Eyfer vnnd hassz / Verbunst zweyer die vmb eine buͦlend.

Zu
mitbürgermeister
:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1480
):
[Herr Niclas Schaller] hat die ersten zwai jar zu ainem mitburgermaister gehapt her Hans Langenmantel
. – Zu
mite|
2
wist
:
Reissenberger
, Väterb. 32546 (md., Hs. 14. Jh.):
,herre Crist,‘ | Aller dinge ein mitewist, | Du kanst wol alle dinc besehen.
Hübner, Buch Daniel (
omd.
, Hs.
14.
/
A. 15. Jh.
):
Dirre kunge mittewist | Was Darius genoze.

Zu
mitgehilfe
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitgehilff vnd gspil der lasteren.

Zu
mitgerhabin
:

Moscouia
D 1v, 26
(
Wien
1557
):
Nach absterben des Fuͤrsten hat sich die Witbe [...] mit ainem genant Ontzina sich verwigkhelt / so hat sy sich als ain mitgerhabin gegen Jres mans zwayen bruͤdern / [...] gehalten.

Zu
mitgeteling
:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1573
):
vorbehalten, das derjeniger, so belehnet ist, sine mitgedelingen muge forderen laßen; da sie aber alsdan nit mitcontribuiren wolln, soll er [...].
Loesch, Kölner Zunfturk. .

Zu
mitgewandter
:

Vorarlb. Wb.
2, 429
.

Zu
mitgewäre
:

Hauber, UB Heiligkr. (
schwäb.
,
1418
):
Wir ob genempten verkoͤffer habint gelopt [...] den ob geschriebenn mitgeweren und sin erben von der ob genempten gewerschaft [...] zu loͤsen.

Zu
mitgewerke
:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
dasz
[
nicht messzen
des
saltzes
]
yr umb uwerer und uwerer mittegewergken eygen nutzes willen auch gelasszen habt.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1486
):
Also daz er und dieselben sein mitgewerkhen in den gemelten unsern landen [...] grub aufslahen.
Opel, a. a. O. ;
Wutke, a. a. O. ; .
Vgl. ferner s. v.  4.

Zu
mitgicht
:

Reissenberger, Väterb. (
md.
, Hs.
14. Jh.
):
Daz er ie getrat dar an | In sines gelouben mite giht | Daz jene mite ir goukels pflicht | Daz vuwer ê beguzzen.

Zu
mithaber
:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
14. Jh.
):
Si ertailent auch das kain mithaber an dem urfar sull sein ôn ains ferigen urlaub.

Zu
mitkeiser
:

Welti, Pilgerf. v. Walth.
61, 16
(
omd.
,
n. 1474
):
der mit Dyocleciano, den her zcu eynem medekeyser zcu yme an das romische keyserthüm vff nam [...].

Zu
mitkläger
:

Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 254
(
rhfrk.
,
1365
):
daz her gut hat virkauft, des her medeclegir waz mit sinen nebingesellen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
204, 15
.

Zu
mitknecht
:

Ziesemer, Proph. Cranc Jes.
21, 16
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
noch in eynem jare als in einis mitheknechtis
[
Luther
1545:
Taglöners
]
jare, so wirt wekgenomen alle Cedar.
Ders., Marienb. Konventsb.
290, 38
(
preuß.
,
1412
):
und dy kost, und 13 mitteknechten, yelichem den tag 16 d.

Zu
mitkumpan
:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
her hatte auch weder die gestalt, perschon oder vornunft zu redtligkeit, gleichwol sein mitkumpen Hans Selle, [...] und die darzu gehorten, ruckten in auff und zwar [...] umb vordriess willen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
246, 32
;
273, 44
.

zu
mitmeister
:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
etliche [Poeten] werden darinn zur belohnung gepeiniget, wenn sie ihrer Corrivalium oder Competitorum ihrer Mittmeister, Mit⸗gesellen opera vnd Carmina, grillen vnd bossen lesen hören.

Zu
mitnager
:

Fischer, Eunuchus d. Terenz (
Ulm
1486
):
der ritter wirt wenen sie hab im ain mitnager zehauß gebetten.

Zu
mitniessung
:

v. d. Broek, Suevus. Spieg.
72v, 20
(
Leipzig
1588
):
Macht man sich auch des Diebstalls theilhafftig / durch mitniessung / wenn man vom Diebstall mit geneuzt.

Zu
mitpfleger
:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 23, 32
(
schwäb.
,
1574
):
da ein mitpfleger oder ein anderer pfleger [...] etwa pflegguet umb zinß, nutz oder genieß [...] geliehen habe, so [...].

Zu
mitpflicht
:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
ern habe touge mitepflicht, | der offinbâre sunde sicht | und den gerûchit stuiren nicht.

Zu
mitratsfreund
:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
schriften von meinem geliebsten freund [...], ewerm mitratsfreund.

Zu
mitreiner
:

Jerouschek, Nürnb. Hexenh.
12v, 30
(
Augsb.
,
1491
):
daz sy felt an der raynung so sy nit mag so vil mit rainer die ir helffen sweren zuo wegen bringen.
Ebd.
16v, 17
:
ist die person edel [...] also sollen die mitrayner auch sein.

Zu
mitreiter
:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 314, 24
(
preuß.
,
1441
):
vermogen, das dem genanten heren Ebirhart meister, seinen gebitgeren, methereitheren und dyneren [...], gehalden werde.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
241, 16
(
nobd.
,
1405
):
daz er, sein mitreyder, helfer und g(ewalt) in und iren armleuten ire pferde [...] genomen haben.
Ebd.
307, 19
;
Haltaus, Liederb. Hätzlerin .

Zu
mitrichter
:

Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
Nachdem solliche zwen Schepffen jnn dissem fall nit alls zeugen, sonnder alls mitrichter hanndelln, sollenn sy [...].
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Rathman. Gerichtsman. Gerichtsschoͤpff. Beysitzer. Beyraͤhtiger. Mitvrteiler. Mitrichter.
Reissenberger, Väterb. .

Zu
mitritter
:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
3. Dr. 14. Jh.
, Hs.
2. H. 16. Jh.
):
Also worden gefangen greben unde herren unde anders ritter unde knechte unde miderider.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1477
):
in solchem dienste und hilfe sal unser gnediger herre von Trier uns und unsern mitridern staen vur reisigen schaden.
Palmer, Tondolus (
Speyer
um 1483
):
als er vil gutter frund. gesellen vnd mitritter hat.
Drescher, Hartlieb. Caes. .

Zu
mitsacher
:

Vorarlb. Wb.
2, 431
.

Zu
mitsäugling
:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
mitseügling / das an eins brust mit eim gesogen hat.
Voc. inc. teut.
q iiijv
.

Zu
mitschirmer
:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Syndicus, Ein mitschirmer in eim gerichts handel / ein gemeiner vertædiger / fürsprech.

Zu
mitschuldner
:

Schib, Urk. Laufenb.
128, 18
(
halem.
,
1443
):
mit dem gedinge, ob wir die vorgenante hoptschuldner und mit schuldner vff das egenante zil nit ledigten ..., das sie denn e [...].
Ebd.
247, 4
(
1552
):
Als üch vnnsere getreuen [...] mit vnd neben vns ... als mit schuldner [...] mit laistung verschriben haben.
Rennefahrt, Stadtr. Bern ;

Zu
mitschwärmer
:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
[Die widerteufer] luden aber unter dem die andern ihre mitschwermer aus dem Niderlande zu sich in die Stadt.

Zu
mitschwester
:

Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1516
):
were sache, das einig meistersfrau begerden in der bruderschaft und mitsuster zu werden, die sol an stunt vier goltgulden geben.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 448, 44
(
oobd.
,
1537
):
solt ir darzu ermanen eur lieb vnd frum mitschwesteren, damit sy bestendig beleyben.

Zu
mitsender
:

Koeniger, Sendgerichte (
rib.
,
1621
):
Und will dabey einem heymlichen rath meiner eydgenossen noch kirspelsherren oder wer von genanten mittsendern eines übertretters fehler am send einbracht [...] auf keinerley weiss entdecken.

Zu
mitsendscheffe
:

Koeniger, Sendgerichte (
rib.
,
1563
):
also bekennen weiter Peter von Manscheit, mitsehenscheff vurschrieben, sampt den nachparen [...], dass [...].

Zu
mitsipschaft
:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1521
):
im sechsten grad der magschaft, mitsipschaft und frundtschaft verwandt.

Zu
mitsprech
:

Vorarlb. Wb.
2, 431
(a. 
1458
).

Zu
mittestamentierer
:

Wyss, Limb. Chron. U (
mfrk.
,
1373
):
ich Wernher von Ditze edẏlknecht unde Johan Boppe [...] irkennen, daz wir [...] mẏtdetestamentire unde auch vur uns selber unsere ingesigele an disen brẏb [...] gehangen han.

Zu
mittrager
:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
daß ich bin überwunden das zu thun durch [...] fordrung des gar weisen senats und [...] Ruprechts Hallers des eltern und seines mittragers an der stangen, doran gemeiner nutz der stat hangt.

Zu
miturteiler
:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Rathman. Gerichtsman. Gerichtsschoͤpff. Beysitzer. Beyraͤhtiger. Mitvrteiler. Mitrichter.

Zu
mitverweser
:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
einem ieden alten ordnen sie zu einen jungen mitverweser des ampts.

Zu
mitzwelfbote
:

Chron. baier. Städte. Regensb. (
noobd.
,
1511
):
das ich Wolffgang [...] zuegeaigent hab dem heyligen sant Pauls und seinem mitzwelffpoten Petro [...] die dritten zehetgarben zu Tegerndorff.
2.
Übersetzungs- und Übertragungslehnwörter aus dem Lateinischen (ohne klare Trennungsmöglichkeit von 1).
Wortbildungen
(in Auswahl): –
mitanbetung
(
coexaltatio
).
mitanhangung
(
cohaerentia, condependentia
).
mitebengleichheit
(
coadaequalitas
) ›Wesensgleichheit der drei göttlichen Personen‹.
miteigenman
(
conservus
).
mitendung
(
confinium
).
Bedeutungsverwandte:
 6,  1, .
mitendziel
(
conterminus
) ›Gutsnachbar‹.
miterbarmung
(
commiseratio
).
mitfreude
(
congratulatio, congaudium
).
Bedeutungsverwandte:
.
mitfreund
(
coamicus
).
mitgeliebter
(
condilectus
).
mitgesang
(
concentus
).
mitgeselschaft
(
consocietas
).
mitgezeuge
(
contestis
).
mithilfe
(
coadiutorium
).
mitjunger
(
condiscipulus
).
mitkosung
(
confabulatio
) ›vertrauliches Miteinanderreden‹.
mitnachbar
(
convicinus
).
mitreise
(
commilitium
).
mitreiser
(
commiles, commilito
).
Bedeutungsverwandte:
.
mitreisung
(
commilitium
).
Bedeutungsverwandte:
.
mitspäher
(
contemplans
) ›mystisch Schauender‹.
mitspieler
(
collusor
).
mitsprechung
(
compraedicatio
).
mitvertröster
(
confideiussor
).
Bedeutungsverwandte:
.
mitzecher
(
compotor
).
Bedeutungsverwandte:
.
mitzecherin
(
compotrix
).
Bedeutungsverwandte:
.
mitzusammenfügung
(
coadunatio
).
Bedeutungsverwandte:
I, 4.

Belegblock:

Zu
mitanbetung
:

Höver, Bonaventura. Itin. B
534
(
moobd.
,
1450
/
60
):
auch stet da ain mitanpettung mit meniger zal des adels vnd naturleicher art.

Zu
mitanhangung
:

Voc. inc. teut.
q iijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit anhãgu͂g Cohere͂tia cõdepe͂de͂tia.

Zu
mitebengleichheit
:

Höver, Bonaventura. Itin. B
431
(
moobd.
,
1450
/
68
):
aus disen ain aller hochste mitebengleichait, vnd aus dem ain aller hoͤchste mit ewigkait
(
coeternalitas
).

Zu
miteigenman
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Miteigenmann. Conseruus.

Zu
mitendung
:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Confinium. Grentz gegend anstoß gegne ¶ zu sammenstossung mitendung.

Zu
mitendziel
:

Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
es sy dann das der Autolicus hab múgen sin ettwarn ain lidenlich mit endzil oder nach pur.

Zu
miterbarmung
:

Ruh, Bonaventura
344, 20
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
In der [rainigung] ist oͮch miterbarmung in dem ansechen des nachsten.

Zu
mitfreude
:

Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
1359
):
geliche minne und mit froͤide und mit liden ist ein vil froͤmdes ding under der gemeinen welte.

Zu
mitfreund
:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1471
):
mein freunde [...], haben mein mitfreundt und mich zu ewrer k. m. gevertigt.
Maaler (
Zürich
1561
):
Mitfründ. Coamicus.

Zu
mitgeliebter
:

Höver, Bonaventura. Itin. B
399
(
moobd.
,
1450
/
60
):
das da sey geliebter vnd mitgeliebter, geporner vnd gegaister.

Zu
mitgesang
:

Voc. inc. teut.
q vr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit gsangk Cõcentus.

Zu
mitgeselschaft
:

Voc. inc. teut.
q iiij
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit geselschafft Cõsocietas Consortium.

Zu
mitgezeuge
:

Voc. inc. teut.
q vv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit gezeug Cõtestis.

Zu
mithilfe
:

Voc. inc. teut.
q iiijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit hilff Coadiutoriu͂.

Zu
mitjunger
:

Päpke, Marienl. Wernher (
halem.
,
v. 1382
):
Irm geminten frúnd Ignacio, | Ainem mit jungern, Gottes knechte.
Maaler (
Zürich
1561
):
Mitjunger (der) Condiscipulus.

Zu
mitkosung
:

Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Ich
[sterbender Mönch]
hab mit in geredt und getaͤdingt [...] und hab mit in gehapt vil freúntlicher mitkosung.

Zu
mitnachbar
:

Voc. inc. teut.
q iiijv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit nachbur Conuicinus.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
was gestalten sie jederzeit unter [...] ihren mittnachbahren, auch untergebnen burgern gutte [...] sauberkeitsordnung anstöllen.

Zu
mitreise
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitreiß vnd gesellschafft im krieg. Commilitium.

Zu
mitreiser
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitreiser / Mitgfert / Der mir hat gesellschafft gehalten wo ich gewaͤsen bin. [...]. Commilito.

Zu
mitreisung
:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Commilitium, Mitreysung / kriegß geselschafft.

Zu
mitspäher
:

Höver, Bonaventura. Itin. A
515
(
moobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
das all creatur diser synnleichen wellt fuerend das gemüet des mitspeheres vnd des weysen in den ewigen got.

Zu
mitspieler
:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Collusor, Ein mitspieler.
Franck, Decl.
339, 4
(
Nürnb.
1531
):
ja auch Marcus Tul. lert Lenticulam ein mitspiler M. Antonij mit dem gsatz vom spil / verdampt sein.
Ebd.
340, 26
.

Zu
mitsprechung
:

Höver, Bonaventura. Itin. B
533
(
moobd.
,
1450
/
60
):
auch ist da gottes vnd des menschen ain mitsprechung mit meniger zal der aigenschefft.

Zu
mitvertröster
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mituertroͤster (der) Confideiussor, Mitbürg.

Zu
mitzecher
:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Compôtor. Zechgesell mitzecher.

Zu
mitzecherin
:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Compotrix, Ein mitzecherin / zechgesellin.

Zu
mitzusammenfügung
:

Höver, Bonaventura. Itin. B
536
(
moobd.
,
1450
/
60
):
es stet da ain mitzesamenfuͤgung mit zal des gewaltes vnd mugenhait.