mit-
[+ Subst.]. - Die Substantive mit dem Erstglied
mit-
bilden eine offene Reihe; sie werden hier nur in Auswahl dokumentiert; die Auswahl richtet sich u. a. nach der Anzahl der Belege, dem angenommenen Grad der Verständlichkeit, dem angesetzten Grad der Polysemie. Zur Sicherung der Überschaubarkeit wird eine Trennung der Belege vorgenommen: In 1 stehen die Bildungen, die nach der Beleglage nicht als Lehnerscheinungen erkennbar sind, dies aber gleichwohl sein können und tatsächlich oft sind; in 2 finden sich die Bildungen, die sich aus dem Beleg und dessen Vorlage heraus als Lehnübertragungen / -übersetzungen zu erkennen geben. Das übliche Beschreibungsprogramm wird nur reduziert verwirklicht.1.
Bildungen, die nach der Beleglage nicht als Lehnerscheinungen erkennbar sind, es aber gleichwohl sein können und tatsächlich oft sind.Wortbildungen
(in Auswahl): – mitalter
mitbauer
im Beleg ütr.: ›Nebenbuhler, Rivale‹.mitbeliebung
›Zustimmung‹.mitbornkind
›Zwilling‹.mitbug
›Vorderschenkel‹ (16. Jh.; Gw zu 2). – mitbuler
›Nebenbuhler‹, auch: ›mit dem Leitwidder konkurrierender Schafbock‹.mitgerhabin
›weiblicher Mitvormund‹. – mitgeteling
›Person, die mit anderen zusammen in einem wirtschaftsrechtlichen Verhältnis steht‹; vgl. 1; 2. – ›Parteizugehöriger in einem Rechtshandel‹ (a. 1487). – mitgewäre
›Mitbürge‹.mitgicht
›übereinstimmendes religiöses Bekenntnis‹; zu 1. – ›Teilhaber‹ (im Beleg: an einer Landestelle); zu 2
, s. v. 1. ›einer von mehreren Klägern‹.
Bedeutungsverwandte:
.mitnager
›Nebenbuhler‹.mitpflicht
›Anteil an einer Übeltat‹.mitreiner
›Helfer, Mitschwörender beim Reinigungseid‹.mitritter
›lustiger Geselle, Gefährte‹ (Schreibungen teils auch als mitreiter
normalisierbar). – mitsacher
›an derselben Rechtsangelegenheit Beteiligter‹ (a. 1422).mitschuldner
›Bürge‹.mitschwärmer
›Mitglied der Schwärmerbewegung‹. – mitschwester
›weibliches Mitglied eines Personenkollektivs (einer Zunft, eines Klosters)‹. – mitsender
›Angehöriger eines Schöffenkollegiums‹ (-send-
zu mhd. sënt
, dies aus griech. / lat. synodus
; ).mitsprech
›Mitschiedsrichter‹.Bedeutungsverwandte:
.mitverweser
›Mitverwalter‹. – mitzwelfbote
›Coapostel‹.Belegblock:
Zu mitalter:
Der schein ist von dem fewer vnd haben doch ain mitalter
[Bezug auf die 3 Personen der Dreifaltigkeit].
Zu mitarbeiter:
Zu mitban:
Zu mitbauer:
Zu mitbeliebung:
Greve Köppe, [...] haben die Bürger gebeten aus mitbeliebunge Claus Storms regierender Burgermeister, das [...].
Zu mitbornkind:
Gemella mitbornkint [...] zwinli
(in 3046 steht:
Gemini dicuntur duo pueri simul geniti. Et dicuntur [gemini] a gigno).
Zu mitbug:
Zu mitbuler:
Mitbuͦler / [...] Der vmb eine buͦlet die ein andere͂ auch lieb hat. Riualis.
Zu mitbulschaft:
Zu mitbürgermeister:
[Herr Niclas Schaller] hat die ersten zwai jar zu ainem mitburgermaister gehapt her Hans Langenmantel.
Zu mite|2wist:
2
wist,herre Crist,‘ | Aller dinge ein mitewist, | Du kanst wol alle dinc besehen.
Zu mitgerhabin:
Nach absterben des Fuͤrsten hat sich die Witbe [...] mit ainem genant Ontzina sich verwigkhelt / so hat sy sich als ain mitgerhabin gegen Jres mans zwayen bruͤdern / [...] gehalten.
Zu mitgeteling:
Zu mitgewandter:
Vorarlb. Wb.
2, 429
.Zu mitgewäre:
Zu mitgewerke:
dasz
[
nicht messzen des
saltzes]
yr umb uwerer und uwerer mittegewergken eygen nutzes willen auch gelasszen habt. Also daz er und dieselben sein mitgewerkhen in den gemelten unsern landen [...] grub aufslahen.
Zu mitgicht:
Daz er ie getrat dar an | In sines gelouben mite giht | Daz jene mite ir goukels pflicht | Daz vuwer ê beguzzen.
Zu mithaber:
Si ertailent auch das kain mithaber an dem urfar sull sein ôn ains ferigen urlaub.
Zu mitkeiser:
der mit Dyocleciano, den her zcu eynem medekeyser zcu yme an das romische keyserthüm vff nam [...].
Zu mitkläger:
daz her gut hat virkauft, des her medeclegir waz mit sinen nebingesellen.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
204, 15
.Zu mitknecht:
Zu mitkumpan:
zu mitmeister:
etliche [Poeten] werden darinn zur belohnung gepeiniget, wenn sie ihrer Corrivalium oder Competitorum ihrer Mittmeister, Mit⸗gesellen opera vnd Carmina, grillen vnd bossen lesen hören.
Zu mitnager:
Zu mitniessung:
Macht man sich auch des Diebstalls theilhafftig / durch mitniessung / wenn man vom Diebstall mit geneuzt.
Zu mitpfleger:
da ein mitpfleger oder ein anderer pfleger [...] etwa pflegguet umb zinß, nutz oder genieß [...] geliehen habe, so [...].
Zu mitpflicht:
Zu mitratsfreund:
Zu mitreiner:
daz sy felt an der raynung so sy nit mag so vil mit rainer die ir helffen sweren zuo wegen bringen.
Ebd.
16v, 17
: ist die person edel [...] also sollen die mitrayner auch sein.
Zu mitreiter:
vermogen, das dem genanten heren Ebirhart meister, seinen gebitgeren, methereitheren und dyneren [...], gehalden werde.
daz er, sein mitreyder, helfer und g(ewalt) in und iren armleuten ire pferde [...] genomen haben.
Zu mitrichter:
Nachdem solliche zwen Schepffen jnn dissem fall nit alls zeugen, sonnder alls mitrichter hanndelln, sollenn sy [...].
Rathman. Gerichtsman. Gerichtsschoͤpff. Beysitzer. Beyraͤhtiger. Mitvrteiler. Mitrichter.
Reissenberger, Väterb. .
Zu mitritter:
Also worden gefangen greben unde herren unde anders ritter unde knechte unde miderider.
in solchem dienste und hilfe sal unser gnediger herre von Trier uns und unsern mitridern staen vur reisigen schaden.
Zu mitsacher:
Vorarlb. Wb.
2, 431
.Zu mitschirmer:
Syndicus, Ein mitschirmer in eim gerichts handel / ein gemeiner vertædiger / fürsprech.
Zu mitschuldner:
mit dem gedinge, ob wir die vorgenante hoptschuldner und mit schuldner vff das egenante zil nit ledigten ..., das sie denn e [...].
Als üch vnnsere getreuen [...] mit vnd neben vns ... als mit schuldner [...] mit laistung verschriben haben.
Rennefahrt, Stadtr. Bern ;
Zu mitschwärmer:
[Die widerteufer] luden aber unter dem die andern ihre mitschwermer aus dem Niderlande zu sich in die Stadt.
Zu mitschwester:
were sache, das einig meistersfrau begerden in der bruderschaft und mitsuster zu werden, die sol an stunt vier goltgulden geben.
solt ir darzu ermanen eur lieb vnd frum mitschwesteren, damit sy bestendig beleyben.
Zu mitsender:
Zu mitsendscheffe:
Zu mitsipschaft:
Zu mitsprech:
Zu mittestamentierer:
Zu mittrager:
daß ich bin überwunden das zu thun durch [...] fordrung des gar weisen senats und [...] Ruprechts Hallers des eltern und seines mittragers an der stangen, doran gemeiner nutz der stat hangt.
Zu miturteiler:
Rathman. Gerichtsman. Gerichtsschoͤpff. Beysitzer. Beyraͤhtiger. Mitvrteiler. Mitrichter.
Zu mitverweser:
einem ieden alten ordnen sie zu einen jungen mitverweser des ampts.
Zu mitzwelfbote:
das ich Wolffgang [...] zuegeaigent hab dem heyligen sant Pauls und seinem mitzwelffpoten Petro [...] die dritten zehetgarben zu Tegerndorff.
2.
Übersetzungs- und Übertragungslehnwörter aus dem Lateinischen (ohne klare Trennungsmöglichkeit von 1).Wortbildungen
(in Auswahl): – mitanbetung
coexaltatio
).mitebengleichheit
(coadaequalitas
) ›Wesensgleichheit der drei göttlichen Personen‹.mitendziel
(conterminus
) ›Gutsnachbar‹.Bedeutungsverwandte:
.mitkosung
(confabulatio
) ›vertrauliches Miteinanderreden‹.Bedeutungsverwandte:
.Bedeutungsverwandte:
.mitspäher
(contemplans
) ›mystisch Schauender‹.Bedeutungsverwandte:
.Bedeutungsverwandte:
.Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
Zu mitanbetung:
auch stet da ain mitanpettung mit meniger zal des adels vnd naturleicher art.
Zu mitanhangung:
Mit anhãgu͂g Cohere͂tia cõdepe͂de͂tia.
Zu mitebengleichheit:
aus disen ain aller hochste mitebengleichait, vnd aus dem ain aller hoͤchste mit ewigkait
(
coeternalitas).
Zu mitendung:
Zu mitendziel:
Zu miterbarmung:
In der [rainigung] ist oͮch miterbarmung in dem ansechen des nachsten.
Zu mitfreude:
Zu mitfreund:
mein freunde [...], haben mein mitfreundt und mich zu ewrer k. m. gevertigt.
Zu mitgeliebter:
das da sey geliebter vnd mitgeliebter, geporner vnd gegaister.
Zu mitgesang:
Mit gsangk Cõcentus.
Zu mitgeselschaft:
Mit geselschafft Cõsocietas Consortium.
Zu mitgezeuge:
Mit gezeug Cõtestis.
Zu mithilfe:
Mit hilff Coadiutoriu͂.
Zu mitjunger:
Zu mitkosung:
Zu mitnachbar:
Mit nachbur Conuicinus.
Zu mitreiser:
Zu mitreisung:
Commilitium, Mitreysung / kriegß geselschafft.
Zu mitspäher:
das all creatur diser synnleichen wellt fuerend das gemüet des mitspeheres vnd des weysen in den ewigen got.
Zu mitspieler:
Collusor, Ein mitspieler.
ja auch Marcus Tul. lert Lenticulam ein mitspiler M. Antonij mit dem gsatz vom spil / verdampt sein.
Ebd.
340, 26
.Zu mitsprechung:
auch ist da gottes vnd des menschen ain mitsprechung mit meniger zal der aigenschefft.
Zu mitzecherin:
Compotrix, Ein mitzecherin / zechgesellin.
Zu mitzusammenfügung:
es stet da ain mitzesamenfuͤgung mit zal des gewaltes vnd mugenhait.