gerichtsman,
der
;–/gerichtsmänner, gerichtsleute
.– Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
die gerichtsleute befragen
; der g. rechten, die gerichtsleute erkennen, das [...]; der gesezte g
.Belegblock:
weist der scheffen, da einer gut zusammenschlug und nit ein gerichtsman sein wil, hait mein herr zu Echternach als grontherr macht desselbigen gut zu jeder gewannen einen morgen zu nehmen und einen andern damit zu begaben, und (sal) derwegen den begabten zu seinem gerichtsman zu machen macht haben, damit die gerechtigkeit erhalten werd.
was ein jeder apt zu Schönau für herrlich- und gerechtigkeit zu Wesenbach habe, deßen die gerichtsleute bey ihrem eyd befragt worden.
Rathman. Gerichtsman. Gerichtsschoͤpff. Beysitzer. Beyraͤhtiger. Mitvrtheiler, Mitrichter.
Ein gesetzter gerichtsman gipt wann er rechten will zue leggelt 5 ß.
2.
›in einem Gerichtsbezirk ansässiger, in verschiedenen Rechtsabstufungen stehender Untertan‹; Belegblock:
waß ein getrewer hinderseß, zinßer, lehen-, leibaigen-, vogt-, gerichts-, und arm man seiner herrschaft und oberkeit von billicheit und rechts wegen schuldig und verpflicht ist.
welcher gerichtsman solch marchstain oder march an den pämen außwürft, außpaut oder rain schmellert.
welchem wür als eur hochfüstl. gn. etc. arm, getreu, ainfeltig gerichtsleit und underthannen in aller gehorsamb gelëbt.