grenze,
die
;
-Ø/-n
, auch
;
aus dem
slaw.
, z. B.
poln.
granica
›Grenzzeichen‹
(
Kluge/S.
1995, 337
); zu Formen und Entlehnungen s.
Bellmann
(s. u.) und
Kluge/S. a. a. O.
1.
›rechtlich festgelegte, durch einen Grenzstein, eine Schranke oder eine Mauer markierte Trennung von zwei Rechtsgebieten, z. B. zwischen Herrschaftsräumen oder anderen Besitztümern (z. B. Äckern); Grenzlinie‹; mehrfach metonymisch: ›Grenzmarkierung z. B. in Form eines Steines, einer Schranke usw.‹; ›Gebiet, Zone zwischen zwei Rechtsräumen‹; ütr.: ›moralisch oder sittlich gedachte Linie, deren Überschreiten einen Rechtsbruch (z. B. in Form einer Sünde) bedeutet‹; offen zu 2. Eine explizite Unterscheidung von ›Trennung, Grenzlinie‹ und ›Gebiet‹ und damit ein eigener Bedeutungsansatz ist nur bedingt durchführbar, da letzteres häufig nur durch den Gebrauch mit der Präposition
in
indiziert wird.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
4, 1700
;
Hrg
1
, 1801f.
Syntagmen:
die g. auszeigen / befaren / besehen / beweisen / erreichen / scheiden / warnemen / weisen / weitern, jm. die g. bekant machen; die g
. (Subj.)
durch etw.
(z. B.
durch einen se
)
gehen; (bis) an die g. kommen / stossen, an der g. liegen / umziehen, sich an die g. tun, auf der g. sein / wonen, jn. auf die g. füren, etw. in seinen grenzen umfangen / umgreifen, etw. mit seinen grenzen beschreiben, etw. durch alle grenzen tun
›etw. über alle Grenzen hinweg tun‹,
zur g. laufen, sich zwischen die grenzen lagern; die g. Afrikas / Judäas, des ampts / erzkönigs / fürstentums / gerichtes / grundes / landes / reiches / sultans / vorwerks / zents; die bairische / brandenburgische g.; die g. an / auff dem gebirge Libani; ausweisung der g
.
Wortbildungen:
grenzacker
,
grenzbaum
(dazu phras.:
jm. den grenzbaum befelen
›jn. in seine Schranken weisen‹),
grenzer
›Grenzbewohner‹ (1. H. 16. Jh.),
grenzgebiet
,
grenzkommission
›Überwachungsausschuß für Grundstücksgrenzen‹,
grenzstat
,
grenzstein
,
grenzverwarer
›Person, die eine Grenze überwacht‹,
grenzwer
,
grenzzeichen
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Confinium. Grentz gegend anstoß gegne.
Luther, WA (
1525
):
Gallilea heysst ,Grentze‘ odder ,lands ende‘, da man aus eynem land ynn das ander tritt.
Ebd. (
1525
):
Jr [Jerusalem, die heilge Stadt] Rinckmaur und Grentze wendet, | Da die weite Welt sich endet.
Ebd. (
1540
):
Die nacht ist er fast aus der grentz Bethlehem komen, halt kaum, das 3 meil grentz umb sich gehabt Bethlehem.
Ders. Hl. Schrifft.
2. Mose 8, 2
(
Wittenb.
1545
):
Wo du dich des wegerst / Sihe / so wil ich alle deine Grentze
[
Mentel
:
ende
;
Froschauer
1530,
Dietenberger
1534:
land(s)marken
;
Eck
1537:
gemerck
]
mit Froͤschen plagen.
Ebd.
1. Kön. 1, 3
:
sie suchten eine schoͤne Dirne in allen grentzen Jsrael.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
528, 677
(
Magdeb.
1608
):
Ein wolversuchter Kriegesman | [...] | [...] war Grentzverwarer.
Toeppen, Ständetage Preußen
1, 669, 9
(
preuß.
,
1435
):
Von grenitczen. Alle scholczen [...] sullen jor jerlich eres dorffes grenitczen beseen.
Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
27, 16
(
preuß.
,
1437
/
8
):
3 huben obirmase an der brandenburgesschen grenicz, die czinsen 1 ½m.
Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1650
):
haben ihro hochw. [...] die grenzen und limiten des zehents [...] begangen und auf neu mit ihren vöhren [...] beschrieben.
Thiele, Minner. II,
28, 108
(Hs. ˹
md.
/
rhein.
,
1. V. 15. Jh.
˺):
Truwe, hilff truwelich mich, | den grents boem bevele ich dich.
v. Keller, Amadis (
Frankf.
1571
):
daß in dem zwölfften tag sie die gräntzen deß Königreichs Sobradiesen erreichten.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Grentzen. Anwandung / anstoß / gemerckung / ende / frontir / andermarckung / schneide / reinung / mahl / marcken / abtheilung / [...]. Die Grentzen / anwandung / vnd frontir der Landen / soll man mit Steinen / Baͤumen / Graͤben / Landwehren / auffwuͤrffen / vnd andern gemercken / fleissig abzeychnen.
Karsten, Md. Paraphr. Hiob (
omd.
,
1338
):
ander lan | Uber recht ir grenytzen gan, | Ir valsche rute und ir stab | Andern was erbez myzzet ab.
Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
was in eyner strosse adir grenicze adir gerichte geschyt, das mag der lantrichter in syn gerichte nicht czihen.
Küther, UB Frauensee
383, 7
(
thür.
,
1528
):
der soll das sehisch und das creienbersche geholtz und die grentze scheiden und gibt die anzeigung, er habe offt und dick uff sulchen stein gesessenn.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
3, 14
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Die grennitzen und reinung[en] bemeltes unsers forwergs soll er wohl wahrnemen.
Bindewald, Texte schles. Kanzl.
47, 38
(
schles.
,
1346
):
do retin se an eyn greniczechin, do stunt eyn herselant.
Ebd.
155, 76
(
1358
):
alle di, di in mynin greniczczin behwsit adir beerbit syn.
Wattenbach, Urk. Czarnowanz (
schles.
,
1433
):
Des hat dy obgenante Hedwig [...] dy obgenanten fir huben vorreicht recht [...] mit allen [...] zugehorungen [...], also lang weit vnd breit, als dy von alder in erin greniczen vmbfangen vnd vmbegriffin haben.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1629
):
als damahlen die gränizcommission angestellet gewesen, gehorsamblich einkommen; auf ir. ka. mt. unkosten bey könftiger gränizcommission zue der herrschaft gebracht, sowohl auch, da inskünftig mehr grundstück, so vor alters zue den herrschaften gehöret hetten [...] in erfahrung gebracht werden.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1450
/
80
):
krieg zwischen Eberharten bischoff zu Bamberg und Gundecaro dem XIII. bischoff zu Eystet, von der grenitzen wegen irer bistumbe.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 54, 2
(
nobd.
,
1464
):
Wie weit langt und begreift das hailsgericht Langenzenne, das ist beschriben mit allen dorfen und seinen greniczen im newen lantpuch.
Hulsius
G iiijv
(
Nürnb.
1596
):
Grenze / les limites, borgnes. Grenze oder marcke die im span sein.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Nun sind wir verursacht, zu der uffrurischen pawrn versamlung auch zu schicken [...], dieweyl sie dermassen an der grenitz unserer ampt liegen.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. Grr. (
Bamb.
1507
):
Wie es in nemung der leibzeichen mit besichtigung der wunden der entleibten gehalten, Auch ob solche entleibte an grenitzen, da man sich eingriffs besorgte, legenn, wie es mit den todtenn Corpernn gehaltten soll werdenn.
Sachs (
Nürnb.
1551
):
Den man anbet zu reverentz! | Und sollichs thu durch alle grentz. | In allen diesen abendlanden!
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
,
1610
/
18
):
Wir wöllen [...] | Sie vnversehens vberfalln | Vnd mit gantzer Macht zu rück treibn, | Daß sie auff jren grentzen bleibn.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1644
):
söllend dieselbigen gwarsamliche uff die grentzen gfuͤhrt, und [...] von unsern landen und gepietten [...] verwisen [werden].
Maaler (
Zürich
1561
):
Grentzen (die) Landtmarchen. [...] Die Grentzen oder frontieren / Die marchen und anstoͤß eines reychs.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
209
(
Genf
1636
):
Grenzstein / m. [...] Terminus.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1559
):
alda sich meiner herren grenitz gebiet und jurisdiction endet.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Grenzstatt / oppida confinia. [..] Grenzaͤcker / agri limitanei.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
zu disen vergangnen zeiten was des lands Bavaria [...] marck und grenitz gegen aufgang der sonnen das wasser, genant die Enss.
so hat das land geraicht gen mittemtag bis an die bairisch gräntz.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1599
):
[das Millstetterische gericht] gehet her durch nach dem rigel auf dem Turacher see, alda die gränizen miten durch den see gehet.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
132, 7
(
tir.
,
1525
):
Im sibennden artigkl irer beswǎrde ist begriffen, nachdem etlich haubtmanschaften im Zyllerstal [...], so unnder dem Saltzpurgerischn gemerckh oder grǎnitzen gelegn, dieselben grǎnitzen und marcher nit erǒffnen noch antzaigen wellen.
Piirainen, Stadtr. Sillein
161, 31
(
sslow. inseldt.
,
ca. 1400
):
wo czwe eygin krigin mit / enandir wm dy grenicz.
ders. Hl. Schrifft.
2. Mose 16
;
5. Mose 19, 14
;
Peil, a. a. O.
576, 2228
;
Joachim, Marienb. Tresslerb. ;
Ralegh. America ; ;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
136, 10
;
Jacobs, UB Langeln ;
Lippert, UB Lübben
2, 135a, 1
;
204b
, 10;
Wutke, a. a. O. ;
Mon. Boica, NF.
2, 1, 258, 7
;
271, 8
;
Köbler, Ref. Nürnberg
400, 20
;
Winter, Nöst. Weist. ;
Rintelen, B. Walther
186, 19
;
Moscouia
E 1v, 34
;
Mollay, Ofner Stadtr.
67, 3
;
Dietz, Wb. Luther ;
Bellmann, Slavoteutonica.
1971, 228
.
Vgl. ferner s. v.  1, ,  1,  2,
1
 1,  12,  3, (V.) 5, .
2.
›Ende der Leistungsfähigkeit e. S., eines Menschen, einer Methode; menschliche Unzulänglichkeit‹. Ütr. zu 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
und sollten aus schreytten und von den wercken ynn den glauben tretten, aus dem gesetz ynn die Christliche freyheyt, wie denn auch ettliche thetten [...], aber das mehrer teyl bleybt ynn den wercken unnd ynn den grentzen, das sie widder guͤte werck noch glauben erlangen.
Karsten, Md. Paraphr. Hiob (
omd.
,
1338
):
uz Gotes touge, | Di ny gesach keyn ouge, | Ist daz tyfe mer geschicket, | Bin den ubern sin vertzwicket | Mit mynen grenitzen gar.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
darum gehet Er zeitig an die Grenzen der aͤdlen Jurisprudenz und Medicin.