mit-
[+ V.]. - Die Verben mit dem Erstglied
mit-
bilden eine offene Reihe; sie werden hier nur in Auswahl dokumentiert; die Auswahl richtet sich u. a. nach der Anzahl der Belege, dem angenommenen Grad der Verständlichkeit, dem angesetzten Grad der Polysemie. Zur Sicherung der Überschaubarkeit wird eine Trennung der Belege vorgenommen: In 1 stehen die Bildungen, die nach der Beleglage nicht als Lehnerscheinungen erkennbar sind, dies aber gleichwohl sein können und tatsächlich oft sind; in 2 finden sich die Bildungen, die sich aus dem Beleg und dessen Vorlage heraus als Lehnübertragungen / -übersetzungen zu erkennen geben. Das übliche Beschreibungsprogramm wird nur reduziert verwirklicht.
1.
Bildungen, die nach der Beleglage nicht als Lehnerscheinungen erkennbar sind, dies aber gleichwohl sein können und tatsächlich oft sind.
Wortbildungen
(in Auswahl):
mitbauen
›mit jm. zusammen bergbaulich tätig sein‹ (zu
bauen
17),
mitdolen
›Mitleid haben‹ (dazu Wortbildung:
mitdolung
),
mitempfinden
,
mitfliegen
,
mitfreuen
(dazu Wortbildungen:
mitfreuer
›sich mitfreuender Teilhaber an etw.‹,
mitfreuung
),
mitgehellen
›übereinstimmen‹,
mitgeloben
›jm. rechtsverbindlich eine Mitgift festlegen‹ (dazu Wortbildung:
mitgelober
›Person, die zusammen mit anderen etw. gelobt hat‹),
mitgeniessen
(dazu Wortbildungen:
mitgeniessig, mitniessen
),
mithaben
›jn. (in beiden Belegen: Angehörige einer Streitmacht) bei sich haben, sich führen‹,
mithalten
1. ›(Weidevieh) eines anderen mithüten‹; zu  26 (dazu Wbg: ›Mithirte‹; dies zu  6); 2. ›zustimmen, übereinstimmen‹ (dazu Wbg:
mithalt
),
mithelfen
,
mithofen
›mitfeiern‹,
mitpflegen
›Rechte und Pflichten mitragen‹,
mitreichen
›zuteil werden lassen‹,
mitruhen
›(einer Frau) beiliegen‹,
mitsein
a) ›analog sein‹ (z. B. der
vernünftigkeit
mit den
engeln, mit englischer natur
); b) ›jm. zu Seite stehen‹; c) ›jm. eigen sein, zu js. Eigenschaften gehören‹,
mittun
a) ›jm. etw. mitgeben‹; b) ›etw. mitvollziehen‹,
mitziehen
,
mitzogen
.

Belegblock:

Zu
mitbauen
:

Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1499
/
1500
):
das der auffnemer vier wochen anslage ap der alden gewercken einer mitbawenn wolt.

Zu
mitdolen
:

Reissenberger, Väterb. (
md.
, Hs.
14. Jh.
):
Daz er gelerne vurwart haben | Mit dolunge an den cranken.
Des muste sie im mit doln | An ir herzen vil starc, | Daz sie doch grozlich vor im verbarc.

Zu
mitempfinden
:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Nichten wist die hohen ding: wann entsampt gehelt
[Var. 1475
2
–1518:
mitempfindent
]
den demútigen.

Zu
mitfliegen
:

Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. (
preuß.
,
um 1330
/
40
):
swâhin sî trîbende | den lîcham vûrten oddir zugen. | dâhin dî tûben mitte vlugen.

Zu
mitfreuen
:

Skála, Egerer Urgichtenb.
408, 26
(
nwböhm.
,
E. 14. Jh.
):
Du solt mit ime [Got] haben mitfroͮwunge und mitlidunge in allen dingen.
Warnock, Pred. Paulis
27, 425
(
önalem.
,
1490
/
4
):
als wir sint gesellen des lydens, also werdent wir och gesellen und mitfröwer sin der urstend.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
325, 8
(
Genf
1636
):
mitfrewen [...] congratulari.

Zu
mitgehellen
:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Consentire cu͂ aliquo. [...] eins sein vbereintragen gleich halten sich vergleichen mitgehellen gleich stimmen.

Zu
mitgeloben
:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
111, 22
(
thür.
,
1474
):
unde hatte her dy tochter by synem lebin zcur ee gegebin unde yr metgelobit, daz [...].
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
do solt mein mitgelober geredt haben [...], das ich in denselben gelubden steen solle, also ich vor gelobt hatt.

Zu
mitgeniessen
:

Rot
336
(
Augsb.
1571
):
Participiern, Mitgeniessen / mittheylen / eins dings theylhafftig sein.
Schöpper (
Dortm.
1550
):
teilhafft ¶ mitgeniessig mittheilig gemeinsam.

Zu
mithaben
:

Hübner, Buch Daniel (
omd.
, Hs.
14.
/
A. 15. Jh.
):
Besamnen ritterlichen | Beginnet er sine man, | Vremde volc ouch mitte han | Zu eime grozen here.

Zu
mithalten
1:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
die schoff aber treibe oft ein nachpar zu dem andern und lasse es oft ainer mit den seinigen mithalten.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1597
):
der sol alle mal neben sein ain mithalter, der ein tagwerch mag arbeiten.

Zu
mithalten
2:

Schmitt, Ordo rerum
155, 19
(
oobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Consensus mithalt, Assensus nachuolgen.
Ebd.
677, 27
(
rhfrk.
,
1414
):
Dissentire [...] nicht mit halden.

Zu
mithelfen
:

Sachs (
Nürnb.
1563
):
[Hanibal] schickt vil köstlich schenck und gab | [...] | Auff daß sie im durch disen sieg | Weren anhengig zu dem krieg | Und mithülffen zu allen sachen.

Zu
mithofen
:

Chron. Köln (
rib.
,
1426
):
zo der selver bruloft quam eins koninges son van Portigal, om de hilge dri coninge zo beschawen, ind hei hoefde mit.

Zu
mitpflegen
:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
264, 18
(
thür.
,
1474
):
welcher eß [dorffrecht] abir met sollicher langen vorjarunge nicht vorweret hat, der muß billichin alle dorffrechte [...] metephlegen.

Zu
mitreichen
:

Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
18, 6
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
do her Salomon dir sein weisheit an dem totbette fürreichet
[Var.:
mitreich(e)te
].

Zu
mitruhen
:

Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
der [Priester] gab alle Jar dem Fischgal fier Guldin, das er im die Kellerin mitruͤwen ließ.

Zu
mitsein
a):

Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Vernünfticheit ist daz obereste teil der sêle, dâ si hât ein mitesîn und ein îngeslozzenheit mit den engeln in engelischer natûre.

Zu
mitsein
b):

Mollay, H. Kottanerin
22, 14
(
moobd.
,
1439
/
40
):
Vnd het dennoch vil edel leẅt vnd stet vnd landt volkch, dẏ iren gnaden mit ganczen trewͤn mit waren.

Zu
mitsein
c):

Wan alle guͦte werde sitte | Was im [Ihesus] mit allen sælden mitte.
Päpke, Marienl. Wernher .

Zu
mittun
a):

Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
als solten wir etliche richtschwerter, [...], den unsern mitgethan haben.

Zu
mittun
b):

Lindqvist, K. v. Helmsd.
2331
(
halem.
, Hs.
um 1435
):
wer ir [Marÿe] liden nitt mitt tuͦt | [...] | Des hertz ist herter denn ain stain.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
278, 33
.

Zu
mitziehen
:

Dünnhaupt, Werder. Gottfr. v. Bullj.
8, 27
(
Frankf./M.
1626
):
Ob nun wol die Vrsachen deß Mittziehens vnterschiedlich vnd mancherley wahren / So nahmen doch alle Mittziehende [Kreuzfahrer] einhelliglich das Geluͤbde auf sich / [...].
Ebd.
7, 6
;
Dinklage, Frk. Bauernweist.
96, 29
.

Zu
mitzogen
:

Päpke, Marienl. Wernher (
halem.
,
v. 1382
):
alles volke zogte mitte | Inmænigerhand spottes sitte.
2.
Übersetzungs- und Übertragungslehnwörter (Verben) mittels
mit-
(in Auswahl).
Wortbildungen:
mitanhangen
/ cohaerere, cõdepe͂de’,
mitantworten
/ correspondere,
mitbegeren
/ competere,
mitbeginnen
/ comprincipiare,
mitbitten
/ competere (dazu Wortbildung:
mitbitter
),
mitdienen
/ conservire (dazu Wortbildungen:
mitdiener, mitdienerin, mitdienst
›Mitdienst‹ sowie metonymisch: ›Mitdiener‹),
miterfreuen
/ congratulari, congaudere (dazu Wortbildung:
miterfreuung
),
mitglorifizieren
/ conglorificare,
mitgrünen
/ congerminare,
mitherschen
/ conregnare (dazu Wortbildung:
mitherscher
/ coregnans),
mitkaufen
/ coemere (dazu Wortbildung:
mitkaufer
),
mitsingen
/ concinere (dazu Wortbildungen:
mitsinger, mitsingig, mitsingung
),
mitsterben
/ commoriri.

Belegblock:

Zu
mitanhangen
:

Voc. inc. teut.
q iijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit anhãge͂ Cohere’ Cõdepe͂de’.

Zu
mitantworten
:

Voc. inc. teut.
q iijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit antwurte͂ Correspõde’ iñ ens.

Zu
mitbegeren
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitbegaͤren / Mitwaͤrben. Competere.

Zu
mitbeginnen
:

Höver, Bonaventura. Itin. B
399
(
moobd.
,
1450
/
60
):
das da sey des ewigen begynne ewigkleich mit begynnent.

Zu
mitbitten
:

Henisch (
Augsb.
1616
):
Mit bitten / mit einem andern etwas begeren / competere, [...] Mitbitter / competitor.

Zu
mitdienen
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitdienen. Asseruire. Mitdiener (der) Administer, Conseruus. Mitdienerin (die) Conserua. Mitdienst (der) Conseruitium [...] Conseruus. Der mit eim dienet.
Boot, Cassiodor. Hist. Eccl.
517, 21
(
moobd.
,
um 1385
):
daz wıͤr ainen auz uns allen haben gesant, unsern herren und den mitdieneͣr Helpidy.

Zu
miterfreuen
:

Voc. inc. teut.
q iijv
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit erfreuen Congratulari id est congaudere complaudere. Mit erfreung oder ein mit freud Congratulatõ i congaudiu͂ cõplausus.

Zu
mitglorifizieren
:

Illing, Albert. Sup. miss.
668
(
els.
,
n. 1380
):
von dirre glicheit sprichet sant paͮlus: Wir werdent mitteglorificiert vnd geert, ist ez, daz war ein mitteliden habent.

Zu
mitgrünen
:

Maaler (
Zürich
1561
):
Mitgruͤnen vnnd zuͦsamen wachsen wenn zwey schossz mit einanderen auff wachsend. Congerminare.

Zu
mitherschen
:

Voc. inc. teut.
q iiijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit hersche͂ Cõregnare. Mit herscher Cõregnãs.

Zu
mitkaufen
:

Voc. inc. teut.
q iiijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit kauffe͂ Coeme’. [...] Mitkauffer Coemptor -trix.

Zu
mitsingen
:

Voc. inc. teut.
q vr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Mit singe͂ Cõcine’ i simul cãtare.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
daß wenn er vns hoͤret singen, er auch mit hilfft andaͤchtig nachsingen, gleich wie Saul [...] auch hat anfangen zu propheceyen, vnd mitzusingen.
Schmitt, Ordo rerum 259, 8. 
2
(
oobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Concinator mitsinger.
Ebd.
9
(
1481
):
zesamung des gesangs aut mit singung.
Ebd.
472, 12
(
omd.
,
1466
):
Concin(n)us mettesengig.

Zu
mitsterben
:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
Wann ob wir entzamt sterben. vnd wir leben entzampt
[Var. 1475
2
-1518:
mitgestorben seyn so werden wir auch mitleben
].
Maaler (
Zürich
1561
):
Mitstaͤrbende / Die mit einanderen staͤrbend. Commorientes.