2.
›jn. in einem Recht stören, jm. ein Recht streitig machen, jn. an der Ausführung von etw. hindern, stören, jn. von etw. abbringen, aufhalten‹; resultativ ›an jm./etw. scheitern‹; zu
(Adj.)
4; offen zu
3.
Syntagmen:
den mut, die beichte / hilfe / messe, spielleute i.
,
js. füsse i.
;
jn. gottes gnaden i., jn. des ewigen heils, des waren eingangs, der ewigen geburt, des götlichen lebens i., sich nicht irren lassen
(›sich von etw. nicht abhalten lassen‹),
jn. an dem dienst / kauf, an der arbeit / erlaubung / klage / kraft / weide i., jn. am beten / gebet / geschäft i., jn. an gnaden und freiheiten / werken i.
,
jn. an leib und gut i.
,
jn. von dem handwerk i.; zu unrecht i.