auswesend,
part. Adj.
1.
›abwesend, nicht zugegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , .

Belegblock:

Bömer, Pilgerf. träum. Mönch (
rhfrk.
,
um 1405
):
ich sagen dir das ich die ußwesenden | Als wol irren als die geenwertigen.
2.
›außerhalb des Heimatortes (im Aufgebot) verbracht (von der Zeit)‹; Metonymie zu 1.

Belegblock:

Boos, UB Aarau (
halem.
,
1449
):
semlich ir uszwesend zitt inen in den fúnff jaren nútzit dester minder abgan sol.