ausschwingen,
V., unr. abl.
1.
›fliegend dahingleiten, sich hintragen lassen, sich hinausschwingen‹; ütr.: ›sich ausbreiten (z. B. von politischen Bestrebungen)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Der Engel schwung sich auß in alle Land, | Biß er die lieben Zwoͤlffbotten fand.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
wenne er [greiffalk] den raup siht den er vâhen wil, sô swingt er sich auz und schawet, ob er im eben sei.
2.
›sich aus einer Umklammerung befreien; sich frei machen, entrinnen‹; ütr.: ›sich aus einer unangenehmen Lage befreien, sich aus etw. herauswinden‹.
Syntagmen:
sich leichtlich a.
;
sich aus einem last a.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Effugere. Empfliehen entrinnen entlauffen entwuͤschen entschlippfen entspringen enttraben entkommen empfallen sich außdreyen sich außwischen sich außschwingen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Außschwingen. Effligere, Excutere. Sich von einsi armen / der vns vmbfangen hat Außschwingen.
3.
›jn. auspeitschen, ausstäupen‹.
Bedeutungsverwandte:
 11; vgl.  20.
Syntagmen:
das weib, den knaben / gewandkrämer a., jn. mit ruten a.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a.
1586
;
1644
);
Schweiz. Id. (
seit 1540
).