abledigen,
V.
1.
›etw. (z. B. ein Schiff) aus etw. (z. B. der Verankerung) lösen‹. Von dieser o. ä. (vgl. Dwb, Neub.
) Konkretverwendungen her erscheinen 2-4 als Übertragungen.1, 511/2
2.
›etw. (z. B. aus einer Verbindlichkeit) lösen; (eine Verbindlichkeit) aufheben‹.3.
›jn. von etw. (z. B. einer Krankheit) befreien; sich von etw. befreien‹.Wortbildungen:
abledigung.
Belegblock:
Wer sich do recht zu paden fleiß, | So ledgen sie dem menschen ab, | Was preches er inwendig hab.
Abledigt ain mensch ainen tail | der pen und harten straffung mail | oder die ganczen peine.
mit dem selben willen verdient ein mensch merung seines lones in dem ewigen leben vnd abledigt da mit die gancz pen.
Rot
295
.4.
›jm. jn. abwerben (z. B. aus einem Dienstverhältnis)‹.Belegblock:
wer einem sein dienstbothen abledingt vor dem jahr, der ist wandels pflichtig
(möglicherweise lautliche Kontamination mit
abdingen 1).