ausschwimmen,
V., unr. abl.
1.
›von einem Bezugsort aus in eine bestimmte Richtung schwimmen; schwimmend entfliehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Außschwümmen / Mit schwümmen daruon kommen vnd entrünnen. Enare, Enatare.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Alsen [...] ein Meerfisch / so doch in die kleine fluͤß vnd brunnen / als Rein / Elbe vnd Mosel pflegt außzuschwimmen.
2.
›aus etw. herausschwimmen, auftauchend aus dem Wasser schwimmen‹; auch ütr., dann: ›sich retten‹.
Gegensätze:
 12, .

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1563
):
Die-weil ich nit außschwimmen kan, | Muß ich ertrincken, untergan.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
1907
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
So würt ein grosse irrung druß, | Das man auch hart kan schwimmen vß.
Dietz, Wb. Luther ;
Raabe, Wortsch. Murner
2, 64
;
Franke, Luthers Wortlehre. .