entlaufen,
V., unr. abl.
1.
›jm. weglaufen, entwischen; vor etw. fliehen, davonlaufen; e. S. entgehen‹; in rechtlichen Kontexten speziell: ›einem Dienstherren weglaufen‹; ›aus dem Gefängnis, vor der Obrigkeit fliehen‹; auch mit Angabe des Ziels, der Richtung in Form von präpositionalen Anschlüssen; seltener: ›etw. meiden‹; auch ütr. auf unbelebte Bezugsgrößen; Syntagmen:
j., ein esel e., j
. (z. B. der dieb / ehebrecher / feind / knecht / mörder, das weib, die söne
) / etw
. (z. B. das wildpret
) jm. e., der hirs den hunden e
.; j. jm
. (z. B. got, dem schifherren / vater
) / e. S
. (z. B. dem regen / tod, der strafe / sünde / süssigkeit, den hunden, gottes zorn
) e., j. aus etw
. (z. B. aus dem kloster
), vor dem feuer, in den kirchhof, in ein haus / loch, zum tor hinaus e
.Belegblock:
Etliche, die da dencken, wo sie nur moͤchten der straffe und pein entlauffen.
Sie wollen dem regen entlauffen und fallen ins wasser.
sie [Diener] hettens warlich gethan / | Wenn ich nicht bald entlauffen wer.
Ebd.
429, 5250
: Das der Feind schendlich muß entlauffen.
wa sy [muys] in ein loch eme intleiff.
Wo mich [Fressend Narr] ein reich Mann lett zu tisch / | Setzt mir fuͤr gut Wildpret vnd fisch / | So schlem ich sam wolt mirs entlauffn.
Sintderczyt dye knechte [...] an synem brote gewest unde ym darnach entlouffen sint, so [...].
wer dem tod entlauffen / vn̄ von suͤnden wil ledig sein / der [...].
Súllent wir diser suͤssekeit entloͮffen und sú vertriben?
[vier Münche] plagtend jn auch in ander waͤg dermassen / daß er vß dem Closter entlüff.