1.
›Arm des menschlichen Körpers; armähnlicher Gegenstand (z. B. ein Kirchenschmuck)‹. Dem Arm kommt im Rechtswesen (u. a. beim Schwur, im Strafsystem, als Maßeinheit) eine besondere Rolle zu; er hat auch sonst oft Symbolwert, vor allem für Macht, aber auch für Liebe und Geborgenheit; metaphorisch: ›Macht, Stärke, Schutz‹.
Syntagmen:
den a. abhauen
(als Strafe)
/ aufwerfen / ausspreiten / ausstrecken / hangen lassen / abbrechen, die a. zerwerfen
›lebhaft gestikulieren‹;
jm. den a. abschlagen / brechen, die a. an das ruder legen, den a. um jn. legen,
˹
den a. an den hals hängen
elliptisch für ›den Arm in ein am Hals befestigtes Tragetuch legen‹˺;
a.
(Subj.)
brechen / abfallen
;
jn. zwischen die a. nemen, jn. auf den a. nemen
(wörtlich sowie: ›jn. unter seinen Schutz nehmen‹),
unter js. a. flüchtig werden
›sich unter js. Schutz stellen‹,
jm. unter die a. greifen
›jn. unterstützen‹,
jn. in den a. tragen, jn. am a. tragen, jn. in den a. nemen / legen, jn. in die a. nemen, jn. ab dem a. fallen lassen, jn. mit den a. umfahen, jn. mit dem a. aufheben, die hand auf den a. legen
(beim Schwur),
am a. geziert sein, jn. am a. lämen
;
was man unter dem a. haben / tragen mag
(Maßangabe);
krummer a.
(Maßangabe);
schaden am a.
;
stark von armen, a. des herren
;
stärke des a.
;
starker / schwacher / lamer / arbeitsamer / ausgerekter a., silberner / kupferner a.