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tatze,
die
;
–/-n
.
›Tatze, Pfote, Kralle; Hand‹; ütr. auch: ›Ärmelaufschlag‹.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
546, 1264
(
Magdeb.
1608
):
Die Katz / Ganß / Han / warn schwach vnd klein / | Wolten doch nicht die letzten sein / | Sondern zugleich vorn auff der spitzen / | Den Feind mit Tatzn vnd schnebeln ritzen.
Klein, Oswald
30, 24
(
oobd.
,
1422
):
von meiner tatz hand si
[Kinder]
des klain genossen.
Qu. Brassó
4, 233
(
siebenb.
,
1649
):
Umb diese Zeit hat ein hochlöbliche Oberkeit in Cronen gewilliget, die übermässige Hoffahrt zu steuren, und, den es nicht gebühret, die zammeten Tatzen von den Aermelen ab lassen schneiden.
Peil, a. a. O.
133, 2786
;
Schmeller/F.
2, 1409
;