erbschaft,
die
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Ø
/–.1.
›Erbschaft, Erbangelegenheit; Erbfall, Erbfolge‹; metonymisch auch: ›Erbanspruch‹ sowie ›erblich erlangtes Besitzrecht‹; Rechts- und Wirtschaftstexte, vereinzelt berichtende Texte.
Syntagmen:
j. eine e. beweisen, in etw. verzeichnen, ein artikel die e. belangen
; die e
. (Subj.) auf jn. fallen
; j. sich der e. unterwinden
; j. von der e. sprechen, zur e. gelangen / kommen, j. etw. durch e. erlangen, etw
. (Subj., z. B. ein weinberg
) jm. durch e. zustehen, j. sich in e. erwirken, etw. mit e. erreichen, etw
. (Subj., z. B. Beiern
) mit e. auf jn. fallen, j. jm. um e. zusprechen, j. nicht zur e. gelangen mögen, jm. ein land zur e. untertan machen
; die ewigliche / rechte e
.; die e. des vaters, der mutter, der eheleute
; irrung an einer e., erbschafts weise
.Belegblock:
den artickell di erbschafft belangende wollen wir uns [...] underredenn.
JZ mach en kint sines vater oder muͦter oder mage erbeschaft vorwerken mit vierzen dingen.
In was zeit der erbe sich der erbschaft unterwinden sol.
ich bin bereit [...] daz lant Canan [...] dir underton zuͦ machen zuͦ einer eweclichen erbehaft
(Var. H:
erbeschaft).
denne von der erbschaft und erbvallez wegen sprachen si.
da kindts-kindts-kinder [...] nit zuͦr erbschafft gelangen mögend.
(ob) ym irrung an seiner kuniglichen erbschafft oder verhindernus beschech, so [...].
hat auch Rueger der Haller die erbschaft umb dasselb haws mit einer erbern kuntschaft beweist.
Ludbig von Beirn [...] erlebt, das die grafen von Scheirn all mit todt vergingen, und Obern-Bairn [...] viel alles auf in mit rechter erbschaft.
wenn ainer [...] es mit eribschaft erraichet, der sol es [...] von einem brobst aischen.
welcher ain weingart [...] durch erbschaft, keuf oder auswechsel, geschäft oder vermächt zuestunde.
Piirainen, Recht Schemnitz.
1986, 288
.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
j. eine e. annemen / aufteilen / auserfolgen / erlangen / teilen / verkaufen, nach sich lassen, jm. eine e. abkaufen
; eine e
. (Subj.) jm. anfallen / anstossen / geschaden, eine e. mit etw. beladen sein
; j. etw. für seine e. halten
; die e. des vorvorderen
; die alliche / empfangene / gefallene / verlassene e
.; die annemung / antwortung / teilung / vergleichung der e
.; die e. an gütern
.Belegblock:
das sie da doch nach [...] annemung der Erbschafft / nicht anders dan ein leere figur [...] davon brengen.
etliche ire mitburgere daselbs einen mirklichen teile [...] von der gemeinen weiden [...] ein gude zit als vur ir erbschaft gehalden [...] haint.
Umb teylung Erbschafft clag zuthun.
euers ehweibs grosvater [...] hat die zeit nach ime gelassen vier lebendige sune und tochter [...] und darzu etzlich erbschaft an farend und unfarend gutern.
sagt die Schrifft [...] vom Weltlichen Lose / welches man in sachen oder dingen / die in der Menschen macht oder Willkoͤre stehen / zubrauchen pfleget / Als Erbschafften oder andere Guͤter [...].
so soͤlle͂ [...] die andern [...] miterben ir eingenomen zuschetz zuuergleichung der verlassen erbschaft einwerffe͂.
Weñ einer ein gefallen erbschafft verkoufft / der sol alles [...] überliffern.
hat auch die erbschaft von [...] frewnden abgechauft.
do erlangt Octavianus den wirdigen standt und namen und eribschaft seines vorvordern Julii.
denen [fuͤnff Suͤn] hat er [Großfuͤrst] noch lebendiger jre Erbschafften außgethailt.
4.
›durch Christi Tod am Kreuz für die Gläubigen als erbschaft des himmels
erworbene, göttliche Gnade, ewiges Leben‹; im Gegensatz dazu steht die erbschaft der helle
als ›ewige Verdammnis‹; Ütr. zu 2; Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Belegblock:
Dieser Glaube ist der kasten und schrein, so solchen schatz, vergebung der suͤnde und erbschafft des ewigen Lebens, fasset.
Got ist mein kelch, mein erbe guͦt, | [...] | Ein fein erbschafft mir worden ist.
dar umb die teuffel ir [juden] bruder sint, so müssen sie mit in teylen die erbschafft der helle.
Auß dem volget die erbschafft [...] Also werden wir auß gnad des glaubens / erben des ewigen lebens.
Gott ist vnser Vater / denn wir [...] sind auch seine ausserwelte kinder durch Christum worden / durch welchen wir die erbschafft empfangen haben.
Wil nu der mensch, als ain sun oder diener gottes, die erbschaft vnd belonung von got erlangen.