allig,
˹in etwa einem Drittel der Belege:
alliglich
˺,
alling,
Adj.
/
Adv.
(dann auch
alliglichen
),
Indefinitpron.
1.
Adj.: ›gesamt, insgesamt‹, die Gesamtheit, den vollen Umfang von etw. kennzeichnend.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
(Adj.)
1,
1.
Syntagmen:
a. hof / lon / zehnt, a. erbschaft / leibzucht / nachbarschaft / summe, a. eigentum, a. unkosten
; in allen Belegen attributivisch.
Belegblock:
were also die halfscheit des aligen eigentums uff sei als die moder und neigste angefallen.
das er die alige erfschaft innam.
Leisi, Thurg. UB
8, 477, 32
(
halem.
,
1400
):
großer, kleiner und allicher zehend [...] gehoͤret ... zů dem spitale.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
101
.