eichen,
vereinzelt mit anorganischem
-t-
:
eichten,
V.;
zu
mhd.
îchen
›abmessen, eichen, visieren‹
().
1.
›ein Messgerät prüfen, eichen, mit der festgelegten Norm in Übereinstimmung bringen‹;
vgl.
2
 24.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Phraseme:
den bauch eichen
›ein Saufgelage veranstalten‹.
Bedeutungsverwandte:
,
2
 1,
2
,  1, ; vgl.
1
 2,  2, ,  3, ,
1
 1,  1.
Syntagmen:
einen stein
›Gewicht‹
, das fas / mas, gewichte / tonnen e., j
. (z. B.
der schultheis / eicher / geschworene
)
etw. e., etw. mit etw
. (z. B.
mit eichen
)
e
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 58, 11
(
preuß.
,
1438
):
das die hern [...] senden eren steyn [...] und lassen en ichten, das her 40 ℔ habe.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1518
):
das kolmoss auch dergleich noch gewonlicher weiss und gebur vororden eychten und seczen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 124, 34
(
schwäb.
,
1554
):
da ein baur die hochzeit selbs haben will und den wein außschencken will, der soll den amman daß faß eichten lassen.
Ebd.
716, 20
(
um 1585
):
die meß [...] mit Biberacher eych recht geeichet.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Den bauch eichen / sauffen / schwelgen / in sich giessen / trincken.
Toeppen, a. a. O.
633, 12
;
Wutke, a. a. O. ;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;
Mollwo, Rotes Buch Ulm ;
Gehring, a. a. O.
66, 6
;
Vgl. ferner s. v.
2
 1,  1.
2.
›etw. nach normierten Maßen mit entsprechend normierten Messgeräten auf die jeweils festgelegte Größe, Menge, das festgelegte Gewicht hin prüfen, messen‹; ›etw. (z. B. Wein) im Hinblick auf seine Qualität prüfen‹ (dieser Aspekt basiert auf der Annahme einer Metonymie von Gefäß und Inhalt); in 1 Beleg ütr.: ›jn. (eine Frau) mit unlauterer Absicht vorsichtig umwerben‹;
vgl.
2
 34.
Vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 7,
2
 2,
1
 1,  2, ; vgl.
1
 1,  2.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
eine glocke, steine, wein, x scheffel haber
)
e
.;
jm
. (z. B.
dem bürger / gast
)
etw. e
.;
etw. mit etw
. (z. B.
mit einer ame, mit kübeln
)
e
.

Belegblock:

Chron. Köln (
rib.
,
15. Jh.
):
ouch wart si [clocke] geicht mit der stede roden, dat si me hiette dan 4 voedericher vas.
Fastnachtsp. (
nobd.
,
n. 1450
):
Der eim seim weib geet nach hofiern | Und meint, er wol sie pas visiern, | Denn er sie selber hat geeicht, | Das sie mit freuntschaft von im weicht, | Den schol man beschemen vor allen frauen.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
Er
[Baumeister]
soll auch alle stein
[im Steinbruch]
[...] selbs eichen in den stab, der darzu geordent ist, und dorob zu sein, das dieselben stein alle eigentlichen gemerckt, abgezelt und geeicht werden.
zwei grosse und zwai kleine kupfrene geslagene alte meß, ettwas mit zu eichen.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1594
):
sollen alsdann der schafner und die weinschetzer [...] die vaß [...] an die eich legen, dasselbig ordenlich eichen lassen und gegen der erst sum oder bailung verglichen.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
264,
Anm. 1;
Geier, a. a. O. ;
Vgl. ferner s. v.  1,
2
 1, .