2
eiche,
die
;
–/-Ø
;
häufig apokopiert, dann vereinzelt mit anorganischem
-t
:
eichte
;
zu
mhd.
îche
›was zum Abmessen, Vergleichen dient‹
().
– Vorwiegend Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›von einer (meist lokalen) Obrigkeit festgelegtes und vorgeschriebenes Eichsystem, Eichrecht, sich daraus ergebendes Eichmaß zur Normierung von Längen- und Hohlmaßen, Gewichten usw.‹; in Verbindung mit attributiven Orts- und Länderbezeichnungen die lokal festgelegten Maße bezeichnend (z. B.
eslinger / nürnberger / mosler / wirzburger eiche
).
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
3, 1669
f.
Phraseme:
die klare / lautere eiche, die trübe eiche
(Erstere beiden sind etwas größer als Letztere, da diese den durch Hefe verursachten Verlust ausgleicht; vgl. ).
Bedeutungsverwandte:
 3,
1
 1; vgl.  2,  1,
4
,  3.
Syntagmen:
die e. kennen, etw
. (Subj., z. B.
gerichte
)
die e. geben
;
eine e
. (Subj.) [wo]
sein
›gelten‹,
die e. der stat dienen
;
etw. in rechter e. ordnen, zur e. fassen
;
die alte / gerechte / rechte e
.
Wortbildungen:
eichsordnung
.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
galt zu Prutgin bei her Jacob Morer [...] 10 stuck wins, hilten 10 foder 2½ am 2 sester mosler ichen.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1556
):
zu Muckenloch ist Speyerer alt maß, eich, eln und gewicht.
Koeniger, Sendgerichte (
rhfrk.
,
1587
):
Wir [sendgericht] weisen auch [...], dass uns [...] allerley eich, drucken und nass, zu frucht, wein und anderen dingen [...] zu geben und zu eichen zustehe.
Rapp, UB Stuttg. (
schwäb.
,
1476
):
zu der lawtern ych des kúbels soll man nemen funf mauß zu den vier massen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1554
):
alles das, so in der allgemainen marckts⸗ und eichsordnung begriffen, [...] soll [...] gehalten werden.
Müller, Stadtr. Ravensb.
108, 12
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Rwb  f.;
Vgl. ferner s. v. .
2.
›geeichtes Messinstrument zur Überprüfung und Kontrolle der Maße und Mengen von Gegenständen in Form von Längenmaßen, Gewichten, Eichgefäßen usw.‹.
Bedeutungsverwandte:
 4,
1
 2456.
Syntagmen:
die e. herfüren / holen / leren / machen, eine gemeinde eigene eiche haben
;
etw
. (z. B.
bier
)
in der e. liefern, etw
. (z. B.
wein
)
in den eichen stehen lassen, etw. mit der e. messen
;
die falsche / rechte / unrechte e
.
Wortbildungen:
eichfas
(a. 1622),
eichgelte
›Eichgefäß‹ (a. 1607),
eichmas
(dazu bdv.: ; s.
Lex. d. Mal.
3, 1669
),
eichmaskanne
(a. 1532).

Belegblock:

Lau, Qu. Siegburg (
rib.
,
1516
/
31
):
gein man sall up der kuiwen da gelden noch verkoufen, dan mit der ichgen gemessen wirt.
Kollnig, Weist. Schriesh.
255, 12
(
rhfrk.
,
1579
):
Tun das [...] wissentlich [...], das alle [...] außgeschaiden die [...] falschen unrecht eiche, maß und gewicht oder verbottene münzen den leuten geben.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1533
):
Es soll auch [...] ein recht ordentlich pergmass [...] in rechter eichte geordent und vorhalden werden.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
176, 11
(
nobd.
,
1475
):
die mit dem pfunde messen, sollen ir eiche alle jar einmaͤll in der eich
[dies zu 3]
holen und dem eicher von den 2 meßlein geben 3 ₰.
Müller, Lands. St. Gallen
21, 31
(
halem.
,
1525
):
Zuͦgedenken dz min g. h. etwan ordne, im gottshus ze fechten
[›eichen‹]
und soll der zoller von Roschach die ych herfüeren, damit die hie deswegen gemacht werde.
Müller, Welthandelsbr.
145, 33
(
schwäb.
,
1506
):
macht, daz die eichmaß großer ist dan die schenckmaß.
Vgl. ferner s. v. .
3.
›obrigkeitliche Eichstätte, Eichamt‹; offen zu 4.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
etw
. (z. B.
ein fas
)
an / auf / in die e. füren / legen, etw. zu der e. füren / legen / tragen, etw
. (Subj.)
an / in die e., zu der e. kommen
(jeweils ›etw. messen, eichen‹).
Wortbildungen:
eichampt
(a. 1339),
eichhaus
,
eichstadel
›Raum zur Aufbewahrung von Behältern nach der Eichung‹.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
um 1400
):
wenn daz vass usskunpt, so sol er daz ze iche legen, und daz verungelten năch der statt satzung.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1554
):
welcher ain vaß von der Eich in Eichstadel treibt, das nit verzeichnet [...] ist, der soll [...] von aim faß 2 pfenning betzalen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1570
, Hs.
18. Jh.
):
welcher [...] wein und meth oder bier [...] zu schenken willens, soll [...] daran sein, damit die faß in die eich nach Neresheim kommen.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
Von andern Gebaͤwen [...] ein Werckhanß
[sic!]
/ Maurhauß / Eichhauß / Kornhauß.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
um 1365
):
Von ainem pontzen [...] geit man ze eychen tragen und aufzeslachen 4 dn.
4.
›Handlung, Vollzug der Eichung, Prüfung‹; auch: ›Ergebnis der Eichung‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, , .
Syntagmen:
eine e. ansagen / aufschreiben / ersehen / machen / tun
;
eine e
. (Subj.)
werden
;
etw. für die e. aufschreiben
;
die e. der gewichte
.
Wortbildungen:
eichgeld
›Abgabe, die für eine Eichung zu entrichten ist‹,
eichlon
(a. 1361),
eichmeister
›Leiter eines Eichamts‹ (dazu bdv.: ),
eichtag
›Tag, an dem Fässer geeicht werden‹,
eichung
.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
36, 36
(
rib.
,
1615
):
Des Wollenambachts Meister [...] sollen wegen Eichung des Kuchengewichts [...] mit vier Firdel Weins sich begnugen laissen.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
21, 19
(
nobd.
,
1466
):
der schultheis und zwen des geriechts sollen die eiche machen.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
Wenn [...] ein eiche wurd, so sol der werckmeister das [...] zu wissen thun der stat paumeister.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 682, 26
(
schwäb.
,
um 1530
):
ein jeder [...] soll dem eycher [...] vom viertel ein pfenig geben zu eychgelt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1554
):
welcher heffen aus ainem vaß annimpt und anschneidt, und er es den eichmaister oder gegenschreiber nit beschauen läßt, soll gestrafft werden umb 2 pfenning.
Ebd. :
welcher die Eich ansagen will und unrecht ansagt, der soll von yedem vaß [...] geben zwen kreutzer.
Ebd. (zu
1554
):
allweg am letsten eichtag jedtlicher wuchen sollen die weinziecher [...] alle faß auf⸗ und zusamenlegen.
Vgl. ferner s. v.  1,  4.
5.
›Eichstempel, Eichzeichen‹.
Wortbildungen:
eichnagel
›Nagel, der in geeichtem Geschirr das Maß anzeigt‹ (a. 1621),
eichzeichen
(a. 1445).

Belegblock: