aufladen,
V., unr. abl.
1.
›etw. auf etw. anderes aufladen; jm. etw. (Konkretes) aufladen‹, zu letzterer Nuance mit verschobener Bezugsgröße: ›(ein Tier) beladen‹; je nach Bezugsgröße sind unterschiedliche Prädikate anzusetzen, z. B.: ›jm. etw. (z. B. eine Dornenkrone) aufsetzen, aufdrücken‹; als Synekdoche zur erstgenannten Nuance: ›etw. stehlen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  1.
Gegensätze:
1
 1.
Syntagmen:
etw.
(z. B.
den blunder / schaz
)
a., holz a.
(›stehlen‹),
jm. disteln / dornen, eine last / bürde a., das ros / den esel a.

Belegblock:

Ziesemer, Proph. Cranc. Jer.
20, 5
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
alle schetze der kunige von Juda wil ich geben in di hant irer viende, und di werden si buyten und ufladen und vuren zu Babylon.
Luther. Hl. Schrifft.
Apg. 28, 10
(
Wittenb.
1545
):
sie theten vns grosse Ehre / Vnd da wir auszogen / luden sie auff / was vns not war.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
was seufftzest, O Koͤnig der Juden, | Dieweil sie Dir Doͤrner vnd Disteln auffluden?
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
Die unbeflecktesten aber / wolten diese Last lieber einem andern aufladen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Aufladen / oben darauflegen / weyter auflegen. Superimponere, [...]. Die saumrossz Aufladen.
Luther. Hl. Schrifft.
5. Mose 12, 26
;
Bastian, Runtingerb.
2, 147, 3
;
2.
›jm. etw. aufbürden‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Schützeichel, Mrhein. Passionssp.
99
(
mrhein.
,
um 1335
):
daz [lamp] der werlete zwar | vnd allen vnsern schaden | hat gar vf geladen.
Hübner, Buch Daniel (
omd.
, Hs.
14.
/
A. 15. Jh.
):
Valle vor Marien sun, | Bit daz er dich begnade! | Ruwe, bichte uf lade!
Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 13, 2
(
Wittenb.
1545
):
GEselle dich nicht zum Gewaltigen vnd Reichen / Du ledest sonst eine schwere Last auff dich.
Ebd.
2. Tim. 4, 3
:
nach jren eigen Lüsten werden sie jnen selbs Lerer auffladen / nach dem jnen die Ohren jücken.
Goldammer, Paracelsus.
5, 10, 1
(
1530
):
wir werden uns joch und burden aufladen.
Ebd.
7, 179, 10
(
um 1530
):
wer nun das ‘ja’ bricht, der ladet ihm das hellisch feur auf.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1553
):
als hette derselb [...] der statt den untreglichen costen [...] aufgeladen.
Ziesemer, Proph. Cranc. Ez.
7, 9
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
3.
›jm. etw. zu tun auftragen, befehlen, jm. etw. auferlegen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
1
 2,
1
 4,  3,
1
 5,  1; vgl.  1,  2,  11.

Belegblock:

Altmann, Wind. Denkw. (
wmd.
,
um 1440
):
[der Römsche konig] lüde daz bi koniglicher maht dem bischof von Wirzburg uf, dem herzogen von Heidelberg zü sagen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1555
):
derohalben solten wir [...] inen auch ire weib und kind nachschicken und darbei aufladen, ire hie ligende gueter [...] zuͤ verkaufen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
die bede herrn [...] zu beschicken und inen ambts halben aufzuladen, sich seiner sachen besten fleißes zu underfangen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1671
):
den ambleiten die fürstellung ihrer zeugen aufzuladen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ;
Byland, Wortsch. Zürcher AT. .
4.
›jm. etw. zu Lasten rechnen, jm. etw. unterstellen, nachsagen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  9.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
under anderm gemeldt, es werde ime aufgeladen und von im gesagt, er habe vil wider ain rat [...] gehandelt.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
mine jugend und macht zebruchen zuͦ dem dienst Gots [...]. Die aber mir anders ufladen.