anbefelen,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. auftragen, zu tun nahelegen, anbefehlen‹;
zu
1
 2.
Syntagmen:
jm. a., zu
+ Verb;
jm. a., das [...]
oder konjunktivischer Hauptsatz.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
22, 1
(
Köln
1653
):
die Lieb/ welche er allen anbefohlen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
, Hs.
17. Jh.
):
hab ich Hannß freiherr von Stadl [...] auferlegt und ernstlich anbefolchen, daß [...].
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
10, 2
(
mslow. inseldt.
,
1612
):
śolches Zue ewiger gedechtnuß in diß Stad protocoll ein Zueśchreiben, mier alleß ernstes anbeuohlen.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Eschenloher. Medicus ;
2.
›jm. etw. anvertrauen, etw./jn. unter js. Schutz, Fürsorge stellen‹;
zu
1
 6.
Bedeutungsverwandte:
.
Wortbildungen:
anbefelung.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
22, 3
(
Köln
1653
):
als er nach gethaner Versprechung jhm die Schluͤssel des Himmels vnnd allgemeine Hirtliche Fuͤrsorg wolt anbefehlen / als dem Mund vnd Fuͤrsten der Apostel.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Dem [S. Peter] Schaaf vnd Laͤmmer in gemein, | Von Christo anbefohlen seyn.
Rosenthal. a. a. O.
22, 16
;