-s/-le
+ Uml., auch
-Ø
+ Uml. Bed. 1-5 auf plötzlich Hereinbrechendes bezogen;
anschließend an
5 (
6-
10) Metonymien aus dem Rechtsbereich; 11 und 12 für menschliche Vergehen, 13-15 Sonderbedeutungen, die auch an den Block 1-5 anschließbar sind; vgl. die Gliederung des Bedeutungsfeldes von
anfallen.
4.
›jn. überkommende Haltung‹; bei negativer Sicht: ›Versuchung, Heimsuchung, Anfechtung, der der Mensch unterliegt‹; bei positiver Sicht: ›Haltung des Aufbruchs, Herausforderung, Versuch‹;
Religiös-didaktische Texte, letztere Variante nur bei Teichner belegt.
Belegblock:
Kehrein, Kath. Gesangb.
(
Nürnb.
1631
):
O Herr Jesu Christe, | Behuͤt vns vor der Feinde anfall.
Niewöhner, Teichner
564, 3378
(Hs. ˹
moobd.
,
n. 1400
˺):
so ist daz ein irrsal | der da hat ainn anval | unglaubens.
so wert auch natuͤrleich prut | lenger denn ein anfal.
des daz ich
[der Glaube]
ein anvall pin, | davon trachtens all da hin | zu den dingen so getan | da si sind geschephet van.
Ebd. 440, 214
, (Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
weis [des Liedes] ist nur ein an val, | aver wort sind an beginn.
14.
„›Stelle, an der der Schacht auf den Gang trifft [...]‹. Der
Anfall
ist von bergrechtlicher Bedeutung, weil er als Ausgangspunkt für die Vermessung des Grubenmaßes unter Tage herangezogen wird“ (
Paul, Wb. Bergmannsspr.
131
). – Hierher möglicherweise der folgende Beleg in der Bed.: ›Stelle im Wassergraben, von der aus das Mühlwasser abgeleitet wird‹.
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
(
schwäb.
,
1576
):
daß ein jeder seinen weeg soll machen und beßern, wa einer den anfall nimbt und daß waßer empfacht.