anfalbrief,
der
.
›Pfandbrief, Urkunde über eine Pfändung‹.

Belegblock:

Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 320, 40
(
schwäb.
,
1450
):
darumb seien verpfändet Rotenburg u. a., und den anfallbrief umb 20 000 fl.