erbteil,
der / das
;
-(e)s/-e
.
1.
›Anteil an einem Erbe‹; mitunter auch metonymisch: ›das Erbe, vererbbares Gut; angestammtes Recht‹; ütr. auch: ›als
erbteil
gedachte religiöse Verheißung‹;
zu ,  57; vgl. (
das
1.
Rechtstexte sowie Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
 6, (
das
1,  10,
1
(
das
1, ; vgl.  3, ,  2, , ,  7.
Syntagmen:
(auf
der
hin normalisiert):
den e. abtreten / anewerden / austeilen / behalten / besitzen / beweisen / fordern / haben / nemen / setzen / suchen / teilen / verkaufen / verkümmern / verlieren / versetzen / verwirken, jm. geben, den e. in etw. geben, jm. zustellen, folgen lassen, mit jm. teilen
;
der e
. (Subj.)
jm. anerben / anfallen, feil sein, auf jn. sterben
;
etw
. (Subj.)
js. e. sein, jm. ein e. werden
;
j. des / seines erbteils beraubt / verziehen, ledig verfallen sein
;
jn. aus dem e. stossen, etw. für ein e. geben, um ein e. bitten / streiten, gescheiden sein, von e. sprechen, sich von e. ledigen, jn. von seinem e. bringen, j. etw. wegen e. fordern, zu e. gehen, etw
. (Subj.)
jm. zu e. anfallen
;
der anerstorbene / gebürliche / gleiche / mütterliche / natürliche / pflichtige / rechtmässige / väterliche / volle e
.
Wortbildungen:
erbteilen
,
erbteilung
(dazu bdv.:  3,  1).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Erb teilen von ein andersetzen.
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 619, 15
(
preuß.
,
1444
):
zcewt eyn soen adder tochter frevelich van eren eldern, dy sullen nicht erbeteyl heben noch der eldern tode.
Luther, WA (
1530
):
Ideo dominus est portio, erbteil, stuck des anfals, das unser gut sol sein.
Ders., WA Tr. (
1539
):
die Gräuel des Papsts, der mit großer Autorität und Hoffart rühmet [...], das ganz Kaiserthum im Occident sey sein Erbtheil.
Köbler, Ref. Wormbs
171, 17
(
Worms
1499
):
so [...] mag sie [...] desselben erbteils beraubt syn.
Ermisch, Freib. Stadtr. (
osächs.
, Hs.,
v. 1325
):
Waz aber uneelicher kinder sint [...], di inhaben chein erbeteil an ichte.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
sulche erbteilung, beteidung und aufsaczung der XX schock.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
so wolt doch Esaw mit Jacob sein erbteil nit teylen.
Reichert, Gesamtausl. Messe
4, 30
(
Nürnb.
um 1480
):
so muegen priester erbteyl nemen von yren eltern.
Roloff, Brant. Tsp.
722
(
Straßb.
1554
):
Nim sie [Susanna] und fuͤr sie mit dir [Joachim] hindan | Meins guͦts würt dir ein erbertheil.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
das sind sy ouch schuldig nachmaln in der erbteilung inzewerffen / oder inen abziehe͂ zuͤlassen.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1525
):
die selben personen ir guͦt und erbteil verwuͥrckt [...] haben.
Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
1343
):
ez mag nieman ain erbtail, des er wartent ist, [...] setzen noch verchauffen noch anwerden.
Mell, Steir. Weinbergr.
116, 24
(
smoobd.
,
1543
):
welcher [...] seinem vater sein guetl nit hilft zu pauen, der sol alsdann desselben erbtail verzigen sein.
Toeppen, Ständetage Preußen
1, 59, 17
;
Große, Schwabensp. ;
v. d. Lee, M. v. Weida. Spigell
31, 30
;
56, 39
;
Ermisch, a. a. O. ; ;
Kisch, a. a. O. ; ; ;
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
163, 2
;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Lindqvist, K. v. Helmsd.
1404
;
Dirr, Münchner Stadtr. ; ;
Boot, Cassiodor. Hist. Eccl.
45, 12
;
Uhlirz, Qu. Wien ;
Mell, a. a. O.
116, 4
;
Alberus
E iijv
;
Rwb  f.;
Öst. Wb.
4, 1392
.
Vgl. ferner s. v. ,  1,  4,  3,
1
 3,  3.
2.
›die göttliche Gnade als den Christen durch Jesus Christus zukommendes Gut‹; ›als
erbteil
gedachte, den Christen in Jesus Christus zufallende Gnadengaben (
heil, seligkeit, ewiges leben
)‹; Ütr. zu 1;
zu ,  1; vgl. (
das
2.
Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
 1, (
das
4, (
das
2, ; vgl. (
das
2.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Nicod. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
wer hier an sie [abgote] geloubet, | der wirt dort beroubet | des ewigen heiles | und enhat niht erbeteiles | mit sime schepphere gote.
Luther, WA (
1538
):
Warlich, daß ist Gotteß Son, Alßo schenckt er unß zum Erbtheil die drey stuck gancz widersinnisch dem Ersten Adam Gnad, leben, gut gewissen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Mainz
1605
):
HERR gib deinem Volck die seeligkeit, | Vnd dein Erbtheil werd benedeyt.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
um 1480
):
Ursprunglich ist das heil, | Dar durch wir ewicleiche | Besiczen das erbteil.
Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
Daz erbeteil Jhesu Cristi daz erbe ich [armer súnder] úch.
Baptist-Hlawatsch, U. v. Pottenst.
1919
(
moobd.
,
A. 15. Jh.
):
[Christus]
ist ain phant, daz ist ain vergwissen vnsers ewigen erbtayls.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
41, 2
(
tir.
,
1464
):
Der herr würt der tail eüres erbtails vnd eüres chëlches, vnd er würt eüch wider geben eür erbtail.
Dies., Zist.-Pred. Haller
55, 13
(
tir.
,
1466
):
Jesu, [...], du solt mir sein ain genuegsame sach, das ich müg pesiczen dein erbtail.
3.
›Anteil an einem Bergwerk, einer Grube‹;
Spezialisierung zu 1; zu ,  8; vgl. (
das
1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 82, 2
(
md.
,
1447
):
das sy grüben unde lenschafft teilen unde dy arme geselle von iren erbteilen brengen.
Veith, Bwb. ;
4.
›jm. eigene Veranlagung, Anlage‹;
zu ,  1; vgl.  4.

Belegblock:

Pfefferl, Weigel. Gn. S. 
165, 2
(
Magdeb.
1615
):
Es mag dich keiner nichts lehren / es sey denn zuvor in dir / erwecken mag er dich wol vnd vberzeugen mit stetiger uͤbung deß Erbtheils in dir.
Sudhoff, Paracelsus (
1528
):
das man gar gründlich und eben acht darauf hab, den corpus zu erkennen und die generation im matrice, wie sich die gegen einander vergift und bricht in guten verstand haben oder obs erbteil oder contagiosisch ankomen seie.