erjagen,
V.
1.
›etw. erbeuten‹; speziell: ›ein Beutetier erlegen‹; auch: ›etw. (z. B. Geld) eintreiben‹; ütr.: ›die Äußerung einer Person in missbräuchlicher Absicht aufschnappen‹; Belegblock:
Vnd laureten auff jn / vnd suchten / ob sie etwas erjagen
[
zefachenMentel
1466: ; Var. 1475
empfahen2
–1518: ;
habenEck
1537: ]
kündten aus seinem munde / Das sie eine sache zu jm hetten. am besten schmeckt / | Was man selber erjagt.
Wie ich bey meinen jungen tagen / | Dir kundt gar offt ein Wildt eriagen.
Lauff auch herumb nach den partecken
[›Almosen‹]
| Die gantz statt auß, all winckl und ecken, | Darmit ich mein nahrung erjag. dann sonder die [vsstende schuld] erjagen vnd fuͥrderlich inbringen.
2.
›etw. Erstrebenswertes (z. B. Heil, Ehre) erlangen, erreichen‹; ›etw. hart erkämpfen‹; Ütr. zu 1.Belegblock:
WEr mit Kriegern wil Ehr erjagen / | Muß sie wol zahlen / vnd wol plagen.
ich enconne kein heil erjaghen.
[Das wir] Durch vnser bitt, | Die Seligkeit eriagen.
Hierdurch ist nun auch der dritte Zweck erjagt.
das denn der oder die ir sachen durch gaben vnd schenkinen eriagen vnd erwerben muͤsten.
das mag enhein vernunft eriagen, daz si es bekenne.