erjagen,
V.
1.
›etw. erbeuten‹; speziell: ›ein Beutetier erlegen‹; auch: ›etw. (z. B. Geld) eintreiben‹; ütr.: ›die Äußerung einer Person in missbräuchlicher Absicht aufschnappen‹;
vgl.  5,  15.
Bedeutungsverwandte:
 6,
1
 26,  1, ,  1,  2, ; vgl.  2.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Lk. 11, 54
(
Wittenb.
1545
):
Vnd laureten auff jn / vnd suchten / ob sie etwas erjagen
[
Mentel
1466:
zefachen
; Var. 1475
2
–1518:
empfahen
;
Eck
1537:
haben
]
kündten aus seinem munde / Das sie eine sache zu jm hetten.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
81, 1190
(
Magdeb.
1608
):
am besten schmeckt / | Was man selber erjagt.
Harms u. a., Alberus. Fabeln
82, 22
(
Frankf./M.
1550
):
Wie ich bey meinen jungen tagen / | Dir kundt gar offt ein Wildt eriagen.
Sachs (
Nürnb.
1545
):
Lauff auch herumb nach den partecken
[›Almosen‹]
| Die gantz statt auß, all winckl und ecken, | Darmit ich mein nahrung erjag.
Welti, Urk. Rheinfelden
301, 7
(
halem.
,
1455
):
dann sonder die [vsstende schuld] erjagen vnd fuͥrderlich inbringen.
2.
›etw. Erstrebenswertes (z. B. Heil, Ehre) erlangen, erreichen‹; ›etw. hart erkämpfen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
 10,  2,  13,  8,  4.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
591, 2705
(
Magdeb.
1608
):
WEr mit Kriegern wil Ehr erjagen / | Muß sie wol zahlen / vnd wol plagen.
Thiele, Minner. II,
32, 543
(Hs. ˹
md.
/
rhein.
,
1. V. 15. Jh.
˺):
ich enconne kein heil erjaghen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
[Das wir] Durch vnser bitt, | Die Seligkeit eriagen.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Hierdurch ist nun auch der dritte Zweck erjagt.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
15. Jh.
):
das denn der oder die ir sachen durch gaben vnd schenkinen eriagen vnd erwerben muͤsten.
Schmidt, Rud. v. Biberach
139, 4
(
whalem.
,
1345
/
60
):
das mag enhein vernunft eriagen, daz si es bekenne.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
wellen [...] grossen ruem erjagen, so si ander antasten, andern ir tädl herfür rucken.