erlangen,
V.
1.
›wohin gelangen, kommen‹; im Einzelnen: ›einen Ort erreichen‹; ›jn. / etw. (in Bezug auf eine Qualität, Eigenschaft) erreichen; jm. gleichkommen‹; selten auf Sachverhalte, die eine zeitliche Erstreckung beinhalten, ütr. (z. B. vom
alter
);
vgl.  15,  12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  1,  1,  3.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
einen ort / port, das geholz / wasser, das alter, seine vierzehn jare
)
e
.;
etw
. (Subj., z. B.
js. leib
)
jn. e., der schlaf sein ende e
.
Wortbildungen:
erlangung
1 ›das Erreichen (eines bestimmten Alters)‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
Zum ersten ists grewlich [...] antzusehen, das der ubirst in der Christenheit [...] szo weltlich und prechtlich feret, das yhn darinnen kein kunig, kein keyszer mag erlangen und gleich werden.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
Nach etlichen Tagen wandten wir vns Nordost [...], damit wir den Ort mochten erlangen / welchen die Hispanier Puncto de los Espannoles [...] nennen.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
obd.
1525
):
inen [Prediger] ist vom römischen raubstuͦl gwalt geben, die leut zuͦ verbrennen. wo in aber brennen nit erlangen
[›erreichbar, möglich sein‹]
mag, da bruchen si Venediger süplin
(ein Gift).
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Das erst das kompt in mein Gedanck, | So bald der Schlaff sein end erlangt, | [...] | Sey du HERR JEsu allezeit.
Goldammer, Paracelsus
4, 242, 14
(
1530
):
wir sollen unser leben haben auf erden und unser menschlich alter erlangen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1587
/
1725
):
dem solle das burgerrecht auch der beisitz in der herrschaft Herrlingen [...] bis zu erlangung sothanen alters [...] gesperrt [...] sein.
Klein, Oswald
2, 58
(
oobd.
,
1421
):
wër ich ainst hundert meil gewesen, | ir leib hett micht erlanget, | da mit ich wër durch si genesen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
592, 2740
;
Küther, UB Frauensee
308, 24
;
Wickram
4, 30, 30
;
Vgl. ferner s. v.  6.
2.
›jn. (auch: Tiere) an einem Ort, bei einer (unerwünschten, verbotenen) Tätigkeit antreffen, ertappen‹; ›jn. erwischen, (mit etw.) treffen; jn. ergreifen, in Gewahrsam nehmen‹; speziell auch: ›jn. einholen‹;
vgl.  15,  2.
Bedeutungsverwandte:
 78.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
672, 5196
(
Magdeb.
1608
):
Baußback verhofft mit seiner stangen / | Den Maußkoͤnig wol zuerlangen.
Hoffmeister, Kuffstein. Gef.
A iiijr, 12
(
Leipzig
1625
):
[ich] Folgete demnach [...] deme / so meiner Huͤlff begehrete eilends nach / welchen ich dann sambt deme / so jhn gezwungen mit sich fuͤhret / bald erlangete.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1450
):
waz daz volck der [edelman] begreif und erlangt, die slugen sie alle ze tot.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1505
):
wo [...] unser diener ainen [...] erlangt, der uns dan in [...] unsern wilpan ingrif tuet, der ist uns [...] verfallen [...] 32 tl. ₰.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1636
):
Wellicher auf seinen grünten anderer schwein erlangt, der soll si zum richter treiben.
v. Keller, Ayrer. Dramen .
3.
›so handeln, tätig werden, dass etw. (meist: etw. Gewünschtes) erreicht, bewirkt, hervorgerufen wird‹; im Einzelnen tendenziell: ›etw. Angestrebtes, ein (abstraktes, spirituelles) Ziel erreichen‹; ›etw. von jm. bekommen‹; ›etw. (für die eigene Person Vorteilhaftes) bewirken, hervorrufen‹; ›jn. zu einem bestimmten Verhalten, einer bestimmten Handlung bewegen, bringen‹; auch: ›jn. für sich, sein Vorhaben gewinnen‹;
teils offen zu 4; zu  5, vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
 3; vgl.  10,  6.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
einen barmherzigen got, dienstleute
)
e., etw
. (z. B.
frieden, volkommenheit, das zudecken der missetat
)
e., etw. an / bei / von jm. e., etw. in Christi namen e., etw. mit leid / reue, mit einem werk e., j. seinen willen e., j. e., das [...]
.
Wortbildungen:
erlangung
2 ›Erwerb‹ (dazu bdv.: vgl.  2).

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
das gewissen gering zuͦ machen, das wirdt man nit erlangen, weder mit reüw noch laid noch mit kainem werck [...] sonder das muͦß allain der glaub thuͦn.
Ebd. (
1524
):
[die geystlichen] woͤllen [...] keuscheyt halten, geschihet nicht von wegen des hymelreychs, sonder der geytz machts und das frey voll und faul leben, das sie dadurch erlangen woͤllen.
Ebd. (
1528
):
das wir zu dem manne [Christum] komen sollen [...], wollen wir anders recht from werden [...] und ein gnedigen, barmhertzigen Gott erlangen.
Ebd. (
1532
):
jene [die geitzigen] aber nach zeitlichem gut geitzen und doch nicht erlangen was sie wollen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
536, 950
(
Magdeb.
1608
):
Da sagt das Pferdt / Gott sey gedanckt / | Das ich meinen willen hab erlangt.
Ebd.
565, 1850
:
DEn Krieg sol man allein anfangen / | Frieden zu schuͤtzn / odr zuerlangen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
216r, 50
(
Leipzig
1588
):
[durch Weissagungen wollen die Menschen herausfinden,]
Ob sie Reichthumb oder Armut durch die Heyrath erlangen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
15
(
Nürnb.
1517
):
Nun mögen wie den [gloub Christi] von uns selbst nit erlangen [...]; wann es ist ein gab gots.
Ebd.
107
:
etliche dingk [...], die zu der selikeit notturftig und zu erlangung derselben notturftiglich zu glouben sein.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
248, 36
(
Nürnb.
1548
):
Die [...] vergebung der suͤnden / vnnd das zudecken jhrer missethat erlangen woͤllen / die haben auch suͤnd.
Behrend, Spangenb. Anbindbr. (
Straßb.
1611
):
Im Glauben der da zweiffelt nicht: | Sondern weiss das in Christi Nahmen / | Wir leucht erlangen allesamen | Was uns ist Nutz und Selig / Amen.
Bauer, Geiler. Pred.
92, 13
(
Augsb.
1508
):
welcher mensch zuͦ diser scham [seiner sünden] noch nit kommen ist / der bedarff nit gedencken / das er volkommenhait erlangt hab.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Der kayser erlanngt auch von dem heyligen vatter [...] den pabstlichen pann uber alle punthern.
dieweil er noch [...] in [...] Kernndten was, erhueb sich herr Reynprecht [...] mit anndern diennstlewten, wo er die erlanngen mocht, [...] die zugen all mit im.
Langen, Myst. Leben
157, 9
;
Bauer, a. a. O.
102, 11
;
Grossmann, a. a. O. ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
58, 17
;
Vgl. ferner s. v.  5.
4.
›etw. durch Anstrengung an sich bringen, reißen; etw. aktiv erwerben, erkämpfen‹; auch: ›etw. erobern, erstreiten, gewinnen (von materiellen sowie immateriellen Bezugsgrößen, wie z. B.
ere
,
1
preis
1,
rum
)‹; in mathematischer Fachsprache: ›(durch Rechenoperationen) ein Ergebnis erzielen, erhalten‹; eng anschließbar an 3, dabei stärker das aktiv-zielorientierte Handeln des Handlungsträgers fokussierend;
zu  5, vgl.  2.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
mut / preis / reichtum / rum, den sieg, freude / ere, die distanz / regierung / seligkeit, geld / gold / gut / silber, ein schlos, das ewige leben, die latitudines der planeten
)
e., etw
. [wie, wo] (z. B.
genau / recht, aus den werken, durch tugend, mit dem krieg, mit arbeit / bitte / gunst, mit geld / reden / stelen, in dieser welt
)
e., j. e., das [...]
;
der erlangte sieg
.
Wortbildungen:
erlangung
3 ›Berechnung; Erzielung eines Ergebnisses (in der Mathematik)‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
das
[Evangelium]
lernet nit wie du ehr, gunst, goldt, sylber, freudt und mut in diser welt erlangen mugist.
Ebd.
33, 161a
, 23 (
1530
):
hie in diesem leibe mus es [das ewige leben] erlangt undt erkriegt werden.
Ebd. (
1537
):
Darnach fharen sie zu, werden noch toller und verstockter und haben aus diesem Spruch nicht alleine geleret, das man konne die seligkeit aus den wercken erlangen, sondern auch, das der mensch einen freien willen hab, ehr moge die Zehen gebott thun oder lassen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
567, 1939
(
Magdeb.
1608
):
Darumb sollen die Alten beten / | [...] | Vnd die Jungen Helden erbeiten / | Mit lauffen / rennen / vnd mit streiten / | Biß sie auch Ehr vnd Gut erlangen.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
die producta der [...] außgezognen distantz addiret: so erlangt man auch in diesem fall / die distantz genau und recht.
nach welchem sie [reductionem secularem] den außgezogenen Schluͤsseln [...] applicirt wird / zu erlangung der Schluͤssel / und guldnen Zahl / auff vorgegebnes vergangnes Jahr.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
203
(
Nürnb.
1517
):
so er die einig regierung des erdbodens erlangt, muesen die kind gots das ir verlassen.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
8
):
Die sach lest gleich ansehen sich, | Als solten wir mit vnserm Krieg | In warheit erlangen kein Sieg.
Vizkelety, Spangenberg. Glücksw.
227
(
Nürnb.
1613
):
Im Krieg da will ich Ehr erlangen | Und solt ich gleich werden gehangen.
Jörg, Salat. Reformationschr.
629, 16
(
halem.
,
1534
/
5
):
sobald sy von den orten [...] ein züpfelj erlangtend, griffends ouch nach dem gantzen sack.
Goldammer, Paracelsus
5, 180, 21
(
1530
):
daß ir all euer reichtumb, gut, gelt, land [...] mit stelen erlangt habt.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
7, 7
;
M. Cunitia. a. a. O. ; ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
zu Dohna u. a., a. a. O.
222
;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
Vgl. ferner s. v.
1
 3, , ,  1.
5.
›etw. (z. B. ein Recht, Privileg) in einem rechtlichen Verfahren durchsetzen; etw. rechtmäßig in seinen Besitz bringen‹; ›in einem Rechtsstreit obsiegen, gegen jn. gewinnen‹; ›etw. gerichtlich zugesprochen bekommen‹; Spezialisierung zu 4.
Rechtstexte.
Phraseme:
(j. / jn.) so weit erlangen, das [...]
›in einem Rechtsstreit eine bestimmte Stufe erreichen‹.
Bedeutungsverwandte:
 13, (V.) 1,  2,  2; vgl.  3, (V.) 11,  4.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
abtrag, baurecht / geld / leibgedinge, ein gut, sein recht, häuser, x schok
)
e., etw
. [wie] (z. B.
durch auswechsel / erbschaft / kauf / übergabe, in der schranne, mit dem rechten, vor dem richter
)
e., j. die pfänder zu verkaufen e., jn. so weit e., das [...]
;
das erlangte urteil
.
Wortbildungen:
erlangung
4 ›Erstattung‹ (dazu bdv.: vgl.  4,  3).

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
257, 27
(
thür.
,
1474
):
[Karl von Schidingen] heyschet solliche sache schrifftlien vorbrengen, wy, wormete unde in waz wise [...] her [Albrecht von Welnitz] yn erfurdert addir erlangt habe.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica
9
(
schles. inseldt.
,
1452
):
do beschit Kawfman Stencziln XIIIgr. czu Hanns Andrissin [...] obir eyn iar czu beczalin vnd das hot er mit recht dirlangt.
Gagliardi, Dok. Waldmann
1, 48, 6
(
halem.
,
1464
):
Heini Waldman [...] sye im [Hanns Widmer] etwas geltz schuldig, darumb er inn so witt und wer erlangt hett, das er im die statt verruͦffen wölte.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1525
):
wenn einer von schulden wegen so wit erlangt, das er fähig
[›in Haft zu nehmen‹]
worden wäre, das dann ein vogt denselben in sinem [...] costen vahen [...] söllt.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
das man vff der ingesetzten anruͦffen / yedem zuͦ erlangu͂g siner schuld / recht ergen lassen woͤl.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
2. H. 14. Jh.
):
Hat aber der gast sein gelt mit drein fürboten erlangt [...], so mag der gast dann sein klag seinem wirt aufgeben.
Staub, Qu. Wien
3, 2, 2340, 12
(
moobd.
,
1400
):
das si alles
[zwei Häuser und drei Fleischbänke]
mit dem rechten erlangt und behabt habent für die geltschuld, die in Hanns selig der Stozzer schuldig ist.
Ebd.
2912, 17
(
1419
):
200 phunt wienner phenning, die sy in der purger Schrann vor dem statrichter [...] erlangt und behabt habent.
Rintelen, B. Walther
28, 14
(
moobd.
,
1552
/
8
):
Wann einer ein Guett durch Kauf, Übergab, Erbschaft, Auswechsl [...] erlangt.
Köbler, Ref. Franckenfort
59, 28
;
Grosch u. a., a. a. O.
329, 36
;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Vgl. ferner s. v.
2
 2,  3,  2.
6.
›e. S. teilhaftig werden; etw. auf Veranlassung einer anderen Person, einer höheren Instanz zugeteilt bekommen‹; vor allem in religiösem Kontext bezogen auf dem Menschen durch Gott bzw. Christus zuteilwerdende Gnadengaben; vereinzelt von negativ bewerteten Bezugsgrößen gesagt, z. B.
ungnade
;
vgl.  5.
Gehäuft Texte der Sinnwelt ,Religion / Didaxe‘.
Bedeutungsverwandte:
 4,
1
 2,  5,  2,  4, ; vgl.  68.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
trost / zorn, barmherzigkeit / behut / erbschaft / gnade / gunst / hilfe / verzeihung, ein zeichen gottes, die vergebung der sünde, die sacramente
)
e., den heiligen geist durch Christum e., etw
. (Subj.)
seine ruhe e., etw. von jm. seinen namen e., etw
. [wie] (z. B.
gewislich / umsonst, aus barmherzigkeit, in dem tauf
)
e
.
Wortbildungen
erlangung
5 ›Übergabe‹ (dazu ggs.:  2).

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
84, 2
(o. O.
1593
):
auch die lieben Heiligen / welche [...] den heiligen Geist / durch Christum widerumb erlanget haben / der Suͤnden gewalt noch muͤssen vnterworffen sein.
Luther, WA (
1519
):
eyn solch vorteyll hatt, der die sacrament erlangt, das er eyn zeychen gottis erlangt und zusag, daran er seynen glauben uben und stercken mag.
Ebd. (
1520
):
wer nit trawet, der erlangt nichts, noch das, das er bittet, noch ein bessers.
Ebd. (
1521
):
[die vaͤtterlich stimm] spricht gegen dem, der da glaubt, das er in dem tauff hab erlangt umbsunst erbschafft im himel mit Christo.
die da sich vermessen, Gott solle sie darumb erhoͤren [...], da sie so viele, so grosse [...], so heylige gebet sprechen, die werden eytel zorn und ungnaden verdienen und erlangen.
Ebd. (
1528
):
derselbige
[der Glaube]
macht mich zu eim kinde Gottes, welchs mir nicht angeporn ist, sondern ich erlange es durch den glauben ynn Christum.
Ebd. (
1544
):
Jm Bapsthumb haben wir selb unser gebett verachtet und gedacht: Wo nit andere für uns bitten, so werden wir nichts erlangen.
Ders. Hl. Schrifft.
Mt. 5, 7
(
Wittenb.
1545
):
Selig sind die Barmhertzigen / Denn sie werden barmhertzigkeit erlangen
[
Mentel
1466:
begreiffent
; Var. 1475
1
:
erwerbend
; 1475
2
–1518:
eruolgend
].
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
56, 6
(
Frankf./M.
1568
):
Darnach wirff ich [Der Laͤderer] sie [Heuwt] in das Loh / | Da sie jr ruhe ein zeit erlangn.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
195, 2
(
Nürnb.
1548
):
wir jagen der gerechtigkeyt nach / vnd durch Christum erlangen wir sie.
Ruh, Bonaventura
329, 20
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
got [...] hat verhaißen waͤrlich sinen glöbigen, die in lieb hannd: enpfrömdüng alles vͦbels, erlangung alles guͦts, erfüllung aller begierd in im selber.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Americk [...] Ist erstlich erfunden worden im Jar 1492. von Christophoro Columbo, [...] hernach eingenommen durch Americum Vesputium [...] von welchem dise India den namen Americae erlangt hat.
Reichmann, a. a. O.
90, 4
;
Vgl. ferner s. v.  1,  3.
7.
›etw. intellektuell, geistig erfassen, verstehen, begreifen‹; ›zum Verständnis e. S. gelangen‹; mit Negationsausdrücken (
nicht, niemand
) in dem Sinne gebraucht, dass der Mensch ein hohes Ziel nicht in seinem vollem Ausmaß zu erfassen vermag; damit Ausdrucksmuster negativer Theologie; vgl. die verbalen
aus
-Bildungen, z. B.
auslernen
;
vgl.  45.
Texte der Sinnwelt ,Religion‘.
Bedeutungsverwandte:
 1,  12, ; vgl.  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
lasset [...] ewern dunckel faren, der sich unterstehet solch ding zu begreiffen und zu messen, welches doch die Vernunfft nicht verstehen noch erlangen kan.
Ebd. (
1527
):
woͤllen sehen, das wir muͤgen treffen den kern, das ist, wie es Moses gemeynt hat, ob wir gleich nicht erlangen, wie es alles zu gangen ist.
Ebd. (
1534
):
Das ist eine kurtze predigt, aber so reich und weit, das sie niemand auff erden erlangen noch ewiglich auslernen kan.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
E. 14. Jh.
):
waz sú do [tieffe abgrunde] vint, daz ist úber alle sinne, vernunft kan es nút erlangen, nieman mag es begriffen noch verston.
Lindqvist, K. v. Helmsd.
4407
(
halem.
, Hs.
um 1435
):
Mensch, vernunft mag nit erlangen | Die froͤd die du
[Maria]
do hast empfangen.
8.
›sich nach jm. / etw. sehnen; ein Verlangen nach jm. / etw. empfinden‹;
vgl.  1,  12.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 2,  7.

Belegblock:

Thiele, Minner. II,
27, 141
(Hs. ˹
md.
/
rhein.
,
1. V. 15. Jh.
˺):
da nach [by ir wesen] erlanget mich also zeer | daz ich enruste nemmermer.
Mone, Adt. Schausp. (Hs. ˹
omd.
,
1391
˺):
dez erlanget dy mayt ser | noch Jhesu irme kinde her.