durchstreichen,
V., unr. abl.
1.
›etw. (meist: ein Gebiet) flüchtig durchwandern, durchlaufen, kennenlernen‹ (von Personen und Tieren); ›sich schwebend, gleitend durch etw. hindurch bewegen‹ (vom Schall, Wind, den Gestirnen u. Ä.); verschiedentlich tropisch; des Öfteren als part. Adj.
durchstreichend
gebraucht, dann auf Personen bezogen auch: ›vagabundierend‹;
vgl.  15, zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1, ,  1,  12, ,  1; vgl. (V.) 1.
Syntagmen:
etw
. (z. B.
berg / tal, Frankreich, die erde, das land / mer
)
d., etw. nach etw
. (z. B.
nach einer frau
)
d
.;
der durchstreichende man / mond, durchstreichende arme / landsknechte
.
Wortbildungen:
durchstrich
1 wohl ›Durchreise, Durchzug durch ein Gebiet‹.

Belegblock:

Luther, WA Br. (
1527
):
wie er [Stenckfeld] leyder alle Land durchstreycht, wie der Teüfel.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
wenn ein Planet [...] wiederumb gegen der Sonnen⸗strasse lencket / dieselbe durchstreichende.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
8
):
grosse freüd ir sel dürch strich, | Schnel sie der gottlich glancz umbschlich.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Berg vnd Thal dein suͤsse Stimm, | Lieblich thut durchstreichen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Durchstrich / Das schnaͤll durchlauffen oder zerlauffen. Percursatio.
Weber, Füetrer. Poyt.
198, 2
(
moobd.
,
1478
/
84
):
NAch seiner süessen frawen | durch straich er manig lanndt.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1523
):
wo aber durchstreichund ubeltäter in dem markt oder geugericht betreten und gefangen [...].
Opitz. Poeterey
12, 16
;
M. Cunitia. a. a. O. ;
Schorer, Sprachposaun
6, 19
;
Winter, Nöst. Weist. ;
2.
›einen oder mehrere lange Schläge, Streiche, Striche ausführen‹; im Einzelnen: ›etw. streichend, mit großen Strichen ausmalen, bemalen‹; speziell fechtsprachlich: ›die eigene Waffe mit einem langen Streich gänzlich an der des Gegners entlanggleiten lassen‹;
vgl.  2514, zu  8.

Belegblock:

Reissenberger, Väterb. (
md.
, Hs. 
v. 1406
):
Als ein gemalet bilde, | Daz nach eines meisters list | Mit richer kunst gemachet ist | Und wol durch strichen her und dar.
Wierschin, Liechtenauer. Fechtk.
125, 10
(
oobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
ist er nider mitt den henden vnd will dir vff fallen so streych durch vff die anderen sytten vnd stoß in zuͦ der brust: daß ist durch gewechslet.
3.
›etw. (meist: Geschriebenes, auch: eine Sünde) auslöschen, tilgen; etw. (z. B. ein Gemälde) überstreichen‹;
vgl.  514, zu  4.
Wortbildungen:
˹
durchstreichung
,
durchstrich
2 (dazu bdv.:  2)˺.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1631
):
Drumb hastu auch [...] | ein Vorteil auserdacht, wie du der offnen Schuld | kanst einen Durchstrich tun und wieder werden huld.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Litura, Ein durchstreychūg / außdilgung.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
sollent der koufflüt buͤcher [...] vnderschydlich geschribē / nit geradiert / noch durchstrichē [...] sin.
Spechtler, Mönch v. Salzb.
3, 75
(
oobd.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
mit genad streich durch die schuld.
Weingart u. a., Seelb. Rhodt
261, 6
;
Vgl. ferner s. v.  2, , .