ausserhalb,
ausserthalb,
aussernthalb,
ausser(t)halben,
aussenthalben,
ausserhalbs,
Adv.
(1), Präp.
(2-5); erstere Schreibung am häufigsten belegt; die Erweiterungen mit
die Formen auf -t-
und -nt-
sowie die (anzunehmende, aber nicht sichere) Erleichterung von rnt
zu nt
finden sich deutlich seltener, und zwar mit einer gewissen Konzentration auf das Wobd./Oobd. sowie auf Heinrich von Hesler;-halben
begegnen nur vereinzelt, für -halbs
existiert nur 1 Beleg (preuß.). Weitgehend paralleles Bedeutungsfeld s. v. .1.
›außerhalb eines Bezugsortes gelegen, außen befindlich, außerhalb‹.Belegblock:
Wen her den sin enbinnen truc | Mit dem her uzenthalben sluc.
nieman, der hinder einer mvre stat, mac gesehen, wer vzerhalp ist.
durch einen wilden walt wolt er mit hine, | czu einer chirchweich ausser halb da peÿ.
Waz hilf daz weibe, daz ıͤr man | Ausrenthalb joch gar vil kan | Und ein narr ist in dem haus?
2.
kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Gen. oder Dat.) die räumliche Situierung einer Bezugsgröße oder eines Bezugsgeschehens außerhalb des mit dem Nomen bezeichneten Raumgebildes, der Fläche, Linie oder (ütr.) außerhalb eines sozialen Ordnungsrahmens; in 1 Beleg auch zur Kennzeichnung der zeitlichen Situierung gebraucht; ›außerhalb von etw.‹.Syntagmen:
a. des garten / klosters / leibes / rechtes / rechten / gerichts, a. e. P.
(Gen.); a. dem etter / ehestande
; Kasus nicht entscheidbar bei femininem Subst.: a. der kirche / mauer / stat / stube / tür / einigung / christenheit / kirche / priesterschaft / zeit.
Belegblock:
Die mit irn valschen listen | [...] | mit nitlichen anblicken | Uzernthalben des rechten | Die cristenheit an vechten.
Wañ auch einer vßerhalb vnser stat Franckẽfurt verbannet / od’ vß and’n vrsachẽ abwichig wordẽ ist.
wo anders dy sachen usserhalb rechts mit uns [...] gutlichen nicht mochten abe getragen werde.
Das ausserhalb der Stad gegen Mittag / ein Brun war.
Wellicher aber einen Redner vsserhalb den geschwornen gerichtsscheffen nympt.
es was aber usserthalb der Zeit.
(wer) usserhalb der rechten pfarrkilchen gienge zů einem andern leerer dann einem altglöubigen.
wyn, den sy in oder ußerthalb unser statt koufend.
daz niemant behalten werd auzerhalb des rockes, daz ist auzerhalb der ainigung der hailigen christenhait.
meiner fraun gnad, die was ausserthalb der tuͤr, mit ıͤrem Sun.
das [volkch] das da verspert was ausserhalm der chirchen.
Gille u. a., M. Beheim
28, 29
; Reichert, Gesamtausl. Messe
6, 23
; Sudhoff, Paracelsus ;
Rennefahrt, Zivilr. Bern ;
Schlosser, H. v. Sachsenh.
4873
; Bauer, a. a. O.
99, 12
; Preuss. Wb. (Z)
1, 332
; 3.
kennzeichnet mit folgendem Nomen (zum Kasus s. u.) oder vor Präpositionalgruppe diejenige Bezugsgröße, die von der Aussage des Satzes ausgenommen wird; ›ausgenommen, außer, mit Ausnahme von jm./etw.‹.Syntagmen
meist mit Gen.: a. des fürsten, a. der fischer / fürer / orden
, vereinzelt mit Dat. (a. den fremden
) und Nom. (a. die schulgenossen
).Belegblock:
als seindt solche morgen- oder bräutsuppen ausserhalb gegen den nechsten befreündten gar [...] abgestellt.
da schueff er alle fursten ab ausserhalben deren, so man lutterisch haist.
Darauf die predigcanten kain antwurt geben außerhalb Johann Ehinger.
Schwartzenbach
C iijr
; 4.
kennzeichnet vor Nomina des Wissens / Wollens diejenige Bezugsgröße, die bei der im Satz ausgedrückten Handlung unberücksichtigt blieb; ›ohne‹.Syntagmen:
meist Ellipse des Artikels, dann ansatzweise Phrasematisierung und Kasus nicht erkennbar; ansonsten mit Gen.Belegblock:
daß er weiter mit dem Schertlin für sich selbst und außerhalb bevelch aines rats was gehandlet hette.
Von vngeverlicher entleibung, die wider eins thätters willen geschicht, ausserhalber einer notweher.
so ainer ainem sein tochter abfreit ausserhalb wissn vatter und mueter.
welcher [...] gründ [...] verkauft ausserhalb willen und wissen des grundherrns.
ausserhalb derselben dreier auch on wissen und willen des rats.
5.
kennzeichnet vor folgender Personenbezeichnung (auch Kollektivbezeichnung) diejenige Bezugsperson, ohne deren Beiziehung, Gegenwart eine Handlung vollzogen wird; ›ohne Beiziehung, in Abwesenheit, ohne Wissen e. P.‹.Syntagmen:
mit Gen.Belegblock:
wie das du mit etlichen deinen herrn und fründen also gewant seiest, das dir ausserhalb derselben nit fuͤgelich sei, ain underreden mit uns zů haben.
da haben unsere herren hie zů Augspurg bald haimlich in der still, außerhalb einer gantzen gemain, umb das sigel gebeten.
des [abschid] wolt er sich allain ausserthalb seines brudern, des kurfürsten, nit mechtigen.