ausständig,
Syntagmen:
im fünften jar a. sein.
Belegblock:
2.
›ausstehend, unbezahlt, rückständig, unbeglichen, fällig (von finanziellen Rechten)‹; Beleghäufung in Texten rechtlichen und wirtschaftsbezüglichen Inhalts.
Wortbildungen:
ausständigkeit.
Belegblock:
mir ist angezeigt deiner begere, etlichs außstendigs solds.
Wan ein glaubiger seine erstanden schulden [...] nicht volkumlich erlangen könte, sonder ime etwas ferner ausstendig pliebe.
da man um ausständige zubuss hüttenkost und dergleichen zu mahnen hette.
so sol kein Burger [...] dem andern vmb [...] außstendig spilgelt [...] ichts schuldig [...] sein.
G. sölte uff dem ertuschten wyn sin ußstendigen schaden erholen.
nicht schuldig, den Holden oder Dienstman umb solliche ausstendige Dienst zu beclagen.
śolch bey gemainer Stadt ausśtentige śchuldt.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 89, 4
; Tobler, Schilling. Bern. Chron. ;
Grothausmann, a. a. O.
78, 21
; Scherzius
79
; Haltaus
84
;