trölen,
trolen,
V.;
Etymologie unklar, wahrscheinlich besteht Verwandtschaft zu
drollen
und weiteren Verben mit ähnlicher Lautstruktur und teilweise ähnlicher Semantik (
Dwb, Neub.
6, 1392
, s. v.
1
drillen
).
1.
›etw. / sich drehen, wälzen, rollend (fort)bewegen‹.
Obd.
Phraseme:
jm. ein bloch in den weg trölen
(a. 1583/4) ›jn. behindern, aufhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
,  1, , ; vgl.  7,  1,  1.
Syntagmen:
(untereinander) t
.;
etw
. (z. B.
salz
, wohin, z. B.
in das kaufhaus
)
t., etw. von etw. t
.;
ein steinfisch
[wohin, z. B.
in das mer
]
t
.
Wortbildungen:
tröl
1 ›Drehung, das Wälzen‹,
trolstein
›Geröll‹,
trölung
.

Belegblock:

Harsdoerffer. Trichter (
Nürnb.
1648
):
troͤl / troͤlen / Weltzen.
Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1636
):
schneiten und abhauwen der in weg hangenden esten [...], auch hinwegrumung der trolsteinen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Troͤlung (die) Volutatio.
Trolen. Voluere, Rotare. Das Trolen vnnd vngestuͤme eines steins so man jn wirfft.
Klein, Oswald
61, 20
(
oobd.
,
1417
):
[Beschreibung eines weiblichen Körpers:]
das beuchlin hel, sleicht überal, | und ain volkomen reuch
[›Schamhaar‹]
zumal, | gross hindersetzt, mit gedrolter zal.
2.
›etw. (meist: eine Rechtsangelegenheit, einen Prozess) mit unlauterer Absicht betreiben, (unnötig) verzögern, verschleppen‹; generell: ›unredlich handeln‹.
Meist alem.
Bedeutungsverwandte:
 2021,  25, , ,  23, (V.) 7.
Syntagmen:
j. t
.;
etw
. (z. B.
einen handel
)
t
.;
mit jm. t
.;
heimlich t
.; subst.:
von dem t. lassen
;
das unablässige t
.
Wortbildungen:
trölhandel
›langwieriger Rechtshandel; Prozessverschleppung‹.

Belegblock:

Fastnachtsp. (
Straßb.
o. J.):
disem volk ist wol darmit, | Daß man den handel trölt und trybt, | Daß uns nit ein haller blybt.
Jörg, Salat. Reformationschr.
495, 21
(
halem.
,
1534
/
5
):
Mitt solchen meynungen lüffend gemellte verraͤter umm reysten und troͤlen / bis sy zuͦ wegen brachtend / das die gotzhuslüt all abfellig wurdend.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1573
):
vil und maͤngerley widerwertigkeiten, irrungen, zwytraͤcht und rechtsfertigung von dem unablaͤßigen troͤlen und rechtigen harfliessende.
Ders., Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
durch welche [ußere
›fremde‹
advocaten und bysthender] sy [underthanen] vilmalen [...] eigennütziger wyß zuͦ unnötigen trölhändlen angstifftet, in unertreglichen costen gebracht.
3.
›dauerhaft prozessieren‹; trans.: ›jn. in einen Rechtsstreit verwickeln‹.
Bedeutungsverwandte:
 12, ,  1, .
Syntagmen:
jn. am rechten t
.
Wortbildungen:
tröler
›Prozesshansel‹.

Belegblock:

Fastnachtsp. (
Straßb.
o. J.):
groß tröler, die mechtig liegen, | Jar und tag ein handel üben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Troͤlen / Raͤchten / Jm Raͤchten liegen. [...]. Man hat an allen grichte͂ traͤffenlich vil zeTroͤlen / Es wimßlet mit zancken. [...]. Troͤler, Anrichter boͤser dinge͂ [...]. Troͤler [...]. Troͤler / Haͤderig, / der gern troͤlet vnnd staͤtz im raͤchten ligt.
4.
›um eine Stellung, für eine Person oder Sache werben‹.
Bedeutungsverwandte:
 56,  1,  1, .
Syntagmen:
um ein ampt, um das bergrecht t
.;
heimlich / viel / wenig t
.

Belegblock: