V., unr. abl.
Die Bedeutungen 1-3 zusammenfaßbar unter dem Aspekt ‚etw. herausgeben‘, 4 unter Voraussetzung der Verschiebung der Bezugsgröße an
1;
2 anschließbar, ansonsten mit 5 assoziierbar; 9-12 auf sprachliche Handlungen bezogen; 6-8 sowohl mit 1-3 wie mit 9-12 verbindbar.
1.
›(Geld) für irgendeinen Zweck ausgeben, etw. bezahlen; etw. hinterlegen, vorschießen, etw. für jn. auslegen‹.
Phraseme:
einnemen und ausgeben
›Einnahmen und Ausgaben‹;
alles ausgebens
›an Ausgaben‹,
klein ausgebens
›an kleineren Ausgaben‹; zu
2.
Bedeutungsverwandte:
3,
9,
1,
; vgl.
2,
,
2,
.
Syntagmen:
das geld
(häufig)
/ den sold /
[einen Betrag, z. B.:
einen gulden
]
a., etw. für / vor jn. a., falsche münze a., etw. in nutze e. S., zu notdurft e. S., zu dienst / steuer / weinkauf, zur reit a., etw. mit der wage a., jm. etw. a.
; subst.:
grosses / järliches / tägliches ausgeben
;
das ausgeben stopfen / verrechnen, das eingenommen und ausgeben gegeneinandern abziehen
;
rechnung des ausgebens tun
;
jn. mit dem ausgeben reichlicher finden, von allem ausgeben reitung tun.
Belegblock:
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
29, 33
(
preuß.
,
1400
):
das gelt hatte der munczemeister vor uns usgeben und berechente is uns widdir am pfingstobunde.
an welichen enden sie daz [gelt] in [...] notze der gemein stad ußgen und gewant haben.
Laufs, Reichskammergo.
139, 9
(
Mainz
1555
):
soll gemelter pfennigmeyster [...] alles seins einnemens und außgebens erbar und uffrichtige rechnung thun.
Luther. Hl. Schrifft.
Esr. 7, 20
(
Wittenb.
1545
):
was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes / das dir furfelt aus zugeben / das las geben aus der kamer des Königes.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
(
Bamb.
1507
):
So ein grosser mercklicher dipstal geschicht vnd yemant des verdacht wurdet, Der nach der tat mit seinem aussgeben reyhlicher gefunden wirdet.
Loose, Tuchers Haushaltb.
(
nürnb.
,
1507
):
waß ich czw teglicher Notturft des haußhalltens außgib.
Summa summarum als außgebens dicz vergangen jars.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V.
(o. O.
1532
):
welliche fallsche Muntz machenn, zeichen oder die selbige falsch muntz auffwechsslen oder sunst zu sich bringen vnd widerumb geferlich bosshafftigklich dem nechsten zu nachteill aussgeben.
Roder, Stadtr. Villingen
(
önalem.
,
1371
):
mit der wage er guldin in nimet, mit der wage sol er es ǒch also usgien.
Fischer, Eunuchus d. Terenz
(
Ulm
1486
):
wie gab und miet gewalt hond [...] in der bůlschafft. Dorum gib auß oder gang auß.
haben wir mit Simon Seitzen [...] abgerayt vnnd verrechnet verzert vnd ausgeben.
war beschlossen / daß man einen wehlen solte / der einnehme vnd außgebe alles was die Statt anbetrifft.
Bastian, Runtingerb.
2, 200, 5
(
oobd.
,
1402
):
dy fart chost untz gein Wienn 1342 Reinisch gld., gab ich Rantinger aus.
dem solten sein capitl nichcz dest minder all sein frücht nachvolgen lassen mit sambt der praesenz der täglichen ausgebung den, die da gegenbürtig seind.
der bracht einnemen und ausgeben gegeneinander in ein puech.
Patocka, Salzwesen.
1987, 85
(
oobd.
,
1595
):
Was nicht Zur Wochen Rait ausgeben, / wiert gspart.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
(
m/soobd.
, Hs.
um 1600
):
es sei zu ainer handlung oder zu dienst und steuer ausgeben.
guͤlt vnd gelt, die der vorgen. her Hans ingenomen vnd ausgeben hat.
Ex uno vase vini educilato vulgo auszgegeben fl. 16.
Toeppen, Ständetage Preußen
1, 494, 27
;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
332, 7
;
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V.
;
Bastian, a. a. O.
2, 14, 11
;
57, 16
;
111, 8
;
219, 10
;
227, 3
;
259, 14
;
302, 37
;
430, 7
;
Siegel u. a., Salzb. Taid.
;
;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 325
;
2.
›etw. ausgeben, austeilen, schenken, spenden, stiften; einen Preis ausschreiben‹; auch: ›etw. (z. B. einen Brief) übergeben‹;
Bedeutungsverwandte:
2;
3; vgl.
5,
,
1,
1,
6,
1.
Syntagmen:
geschenke / gaben, das vieh / kleinod / spiel / wort, die abenteuer / comödie / gnade / kraft / speise, den brief / käse / trost a.
;
mildiglich / reichlich / unnuzlich a.
Belegblock:
ob die braut außgebe
[›zur Mahlzeit lade‹].
Luther. Hl. Schrifft.
Est. 2, 18
(
Wittenb.
1545
):
[der König] gab königliche Geschencke aus.
das die [...] heren [...] die nachgeschriben cleinet und obenteẅer außgeben und darumb schiessen lassen wöllen.
Gille u. a., M. Beheim
73, 4
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
dank, lob und er sey deiner gnot, | die du uns menschen hoste | Aus geben.
Vetter, Pred. Taulers
(
els.
,
14. Jh.
):
O der die mirre in der minnen und uz dem grunde neme do sú Got uz git.
Sexauer, Schrr. in Kart.
241, 7
(
Basel
,
um 1510
):
der die gewonlich spýß als gemüß vnd deßglychen ist bereitten vnd vßgeben.
Comedien oder schimpffspil Außgaͤben / vnnd auff seinen kosten anrichten.
Auß ander leüten Laͤder riemen schneyden. Prou. Das ist außgaͤben vnd schencken auß eines anderen seckel.
Patocka, Salzwesen.
1987, 285
(
1595
):
Anfang Von ausgebung des Salcz.
Steer, Schol. Gnadenl.
2, 127
;
7.
›einen Teil aus einer aufzuteilenden Menge, Fläche usw. zuweisen, anweisen; jm. einen Teil einer Gemeinschaftsaufgabe übertragen‹.
Phraseme:
den hammer ausgeben
›die Erlaubnis zum Holzfällen geben‹ (an die zugewiesenen Bäume wurde mit dem
hammer
ein Zeichen eingeschlagen).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
5;
3.
Syntagmen:
hofstätten / holzhäue / örter / stallungen, wiesen a.
Belegblock:
belonung, umb das sie stallung ausgeben und die betstatten beschriben haben.
Die sullen stallung ußgeben: it. Jörig Hofmayr it. Hanns Wassermüller.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
(
smoobd.
,
1565
):
ainem ieden an seinen ausgegëbnen örtern auch hofsachen und waß ainer in hag und zaun [...] hat.
12.
›sich für etw./jn. (das / der man nicht ist) ausgeben, vortäuschen, etw./j. zu sein; sich als j. geben, gebärden‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.
5;
4.
Syntagmen:
sich für einen engel / erfinder / hochfärtigen / lästerer / meister / mörder / narren
(mehrfach)
/ priester / rechtsgelerten / reisigen / ritter / schneider a., sich für menschen selen a.
Belegblock:
Froning, Alsf. Passionssp.
(
ohess.
,
1501 ff.
):
der [brieff] sal der wernde machen kund, | wovor sich Jhesus hot ußgegeben.
Schmitz, Schiltb.
178, 6
(
Frankf.
1597
):
dieweil es sie betrogen / in dem es sich fuͤr ein Schneider außgeben / vnnd doch nicht sey.
wie einer sich fuͤr den Agrippam Posthumum / deß Augusti Enckel ausgegeben.
Gille u. a., M. Beheim
102, 13
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Mich kan das nit verwundern gar, | wie sich ain solcher ümmer tar | für ainn maister auss geben.
Vetter, Pred. Taulers
(
els.
,
14. Jh.
):
das ensint nút secten daz sich Gottes frúnt ungelich usgebent der welte frúnden.
Jhrer fünf oder sechse so sich für Narren außgaben.
Außgeben / So einer sich selbs oder andere einen etwar fürhaltend. [...]. einen für ein offnen moͤrder Außgeben / der es aber nit ist.
Kurz, Murner. Luth. Narr Vorr.
;
Straus, Juden Regensb.
211, 7
;