einbrechen,
V., unr. abl.
1.
›(gewaltsam, unaufhaltsam) wo eindringen‹; militärisch: ›in ein Gebiet einfallen‹; auch bildlich für Wetter- und Lichtphänomene; ütr.: ›sich ausbreiten, sich einschleichen‹ (von negativen Abstraktgegebenheiten, z. B. von Krankheiten, von schlechten Angewohnheiten, der Sünde); auch: ›ausbrechen, anfangen‹;
zu  2,
4
 2.
Bedeutungsverwandte:
1
 3,  1, (V.) 1, , , ; vgl.  1.
Wortbildungen:
einbrechen
(
das
) 1 ›Eintritt‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Syhe wie du verderben moͤchst, auff das nicht dein sünd weytter einbrech.
Ebd. (
1523
/
4
):
Denn alle seine anfechtunge also gerichtet sind, das er [der Teuffel] einbricht, wo wir schwach und nicht wol verwaret sind.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
583, 2444
(
Magdeb.
1608
):
Bedenckt ein versuchter Kriegesmann / | [...] | Das die Deutschen wie Lewen sein / | Vnd zwar mit gewalt brechen ein.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
vnnd hatte einen Fuͤrschlag [...] in Peru eynzubrechen.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Ob der penumbra gegen Mittag oder Mitternacht [...] in die Erdscheibe einbreche.
Ebd. :
Den verzug des centri penumbræ in der Scheibe des Erd⸗bodens / und das wahre moment, beyde des einbrechens / als auch des außtrettens oder ver⸗lassens.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
die kremer und gest | Hielten sich auch nicht auff das best. | Als solchs ie lenger mehr einbrach, | Ein erber rath selb darein-sach.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1444
):
sy hettent die stat von Basel gantz zuͦ iren fúesen brocht. [...] dornach brochent sy in und nomen den lúten, was sy hatent.
Jörg, Salat. Reformationschr.
184, 21
(
halem.
,
1534
/
5
):
kamm füe und für clag ab mengen orten [...] wie die sectt anfienge jn brechen / und die pfaffen des halb grob handlen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Einbrechen / mit gewalt einhin fahren / irrumpere. Ein wind der gaͤchlingen / vngestuͤmlich einbricht oder einfalt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
wo ain solches
[durch den Zaun auf fremdes Weidegebiet]
ainprechendes schwein oder anders vieh auf ain schaden ertapt, der [pauer] soll es anfenklich zum hauß treiben.
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
113, 29
;
Rot
321
;
2.
›einen Einbruch begehen, mit Gewalt in ein fremdes Haus eindringen‹; Spezialisierung zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5.
Wortbildungen:
einbrechen
(
das
) 2 ›Einbruch‹.

Belegblock:

Luther, WA Bibel (
1523
/
45
):
Wenn ein Dieb ergrieffen wird, das er einbricht vnd wird drob geschlagen, das er stirbt, So sol man kein Blutgericht vber jenen lassen gehen.
Skála, Egerer Urgichtenb.
186, 14
(
nwböhm.
,
1576
):
hetten [...] Zu Eines Juden fenster eingeprochen vnd hinein krochen.
Ebd.
197, 9
(
1577
):
der geselschafft diebstal, einbrechens so alles bej nachtlicher Weil beschehen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 15. Jh.
):
wan aber einer einem guten man einpreg in sein haus, so sol sich der gut man drei mal reispern.
Mell, Steir. Weinbergr.
137, 11
(
smoobd.
,
1543
):
welcher ainem einbricht in die press oder keller und mit frävel auf in schlecht, der sol an leib und guet gestraft werden.
Vgl. ferner s. v.  1.
3.
›etw. niederreißen, zerstören; etw. mit Gewalt aufbrechen‹; speziell auch: ›etw. (z. B. eine Vertiefung, Grube) ausheben, ausschachten‹;
zu  6,
4
 12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 3,  6,  1,  2,  3, .
Wortbildungen:
einbrechen
(
das
) 3 ›Vertragsbruch‹ (a. 1530).

Belegblock:

Luther, WA Bibel (
1532
):
ich wil Samaria zum stein hauffen im felde, machen, [...] vnd wil jre steine jns tal schleiffen, vnd zu grund einbrechen.
Ermisch, Freib. Stadtr. (
osächs.
, Hs. 
v. 1325
):
Ist aber, daz ein man sinken wil eine grube, di da heizet ein heimelichkeit, di muz he inbrechen oder inslan dri vuze von sime nakebure.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
1525
):
es sollen auch schedliche schloß, wasserhewser und bevestigung, [...], eingeprochen oder ausgeprant werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 16. Jh.
):
Im fahl einer seinem nachpaurn, [...] in dessen haus truhen kästen oder keller einbricht.