1.
›wo eindringen, einfallen; jn. überfallen‹; auch: ›sich in js. Angelegenheiten mischen; jn. (z. B. in Bezug auf Verkaufsrechte, Priviliegien o. Ä.) behindern‹; mit Dativobjekt: ›jm. in die Quere kommen‹; häufig auf negativ bewertete Abstraktgegebenheiten ütr. (dann meist absolut): ›ausbrechen, plötzlich auftreten, unvorhergesehen, hindernd eintreten, sich einstellen‹;
Syntagmen:
˹
j
. (z. B.
der nachtdieb / mörder
)
e
.,
etw
. (z. B.
der krieg / tod, die betrübnis / kälte, die gefaren, menschenleren, die schweren sachen, irrung in der satzung, das fürnemen zwischen zwei parteien, die stopfung der berggebäude
›Behinderung des Grubenbetriebs‹)˺
e
. (jeweils absolut);
j. / etw. jm
. (z. B.
der schrek dem armen / reichen, Cäsar den hansen
)
e
.;
j. / etw
. [wo] (z. B.
auf dem markt, auf dem mer, in dem fürstentum
)
e
.,
die deutschen Walen in Italien e
.;
das eingefallene siechtum
.
Wortbildungen:
(
das
) 1 ›Eintritt (z. B. eines Ereignisses)‹,
1 ›eingetreten; geschehen‹.