bestürmen,
V.
1.
›einen Sturmangriff gegen etw. (meist eine befestigte Anlage) durchführen; jn. / etw. attackieren, angreifen, angehen‹; ütr.: ›jn. mit Worten angehen, bedrängen‹.Syntagmen:
eine burg / stat b.
, jn. mit fürbitte b.
Belegblock:
Nun was es drytag guot, das niemant die burg bestirmet.
kommen die Teutschen [...] und belägeren die Stadt und besturmen sie auch dornoch.
2.
›etw. (z. B. eine Feuersbrunst) durch Läuten der Glocken bekanntgeben‹.